Prospekt - LARANSA AG
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112 Steuerliche Grundlagen<br />
dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Auch ist damit<br />
zu rechnen, dass über die endgültige Feststellung der<br />
Besteuerungsgrundlagen erst im Rahmen einer steuerlichen<br />
Außenprüfung bei der Fondsgesellschaft entschieden<br />
wird.<br />
Lediglich im Hinblick auf die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer<br />
und ggf. Lohnsteuer ist die Fondsgesellschaft selber<br />
Steuersubjekt und führt die entsprechende Steuerbelastung<br />
selber an das zuständige Finanzamt ab.<br />
Eine Gewinnerzielungsabsicht der Fondsgesellschaft<br />
ist auf Basis der vorgelegten Prognoserechnung zu unterstellen,<br />
da dort ein Gesamtgewinn in Höhe von EUR<br />
6.058.319 ausgewiesen wird. Die Gewinnerzielungsabsicht<br />
ist dadurch plausibel dargelegt.<br />
Der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust der Fondsgesellschaft<br />
wird auf Basis der Handelsbilanz der Gesellschaft<br />
unter Berücksichtigung steuerlicher Gewinnkorrekturen<br />
ermittelt. Von besonderer Bedeutung sind hierbei insbesondere<br />
die vom Handelsrecht abweichenden Ansatz-<br />
und Bewertungsvorschriften sowie Ergebniskorrekturen,<br />
etwa bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach §<br />
4 Abs. 5 EStG. Wesentliche steuerliche Besonderheiten<br />
bei der Gewinnermittlung werden nachfolgend beschrieben.<br />
9.4.2 Behandlung der Kosten der Fondserstellung sowie<br />
laufende Kosten<br />
Kosten für die Fondserstellung, die in der Platzierungs-<br />
und Investitionsphase anfallen, d.h. z.B. Gebühren eines<br />
Treuhandkommanditisten, Gebühren für die Vermittlung<br />
von Eigenkapital, Kosten für die Ausarbeitung der rechtlichen,<br />
wirtschaftlichen und steuerlichen Grundkonzeption,<br />
Gutachterkosten und Gebühren für die <strong>Prospekt</strong>erstellung<br />
sowie die sonstigen Vorbereitungskosten<br />
gehören nach den Vorgaben der Finanzverwaltung steuerlich<br />
anteilig zu den Anschaffungskosten der erworbenen<br />
Beteiligungen an der Objektgesellschaft und der<br />
Habona Beteiligungs 03 GmbH und sind somit für steuerliche<br />
Zwecke in der Bilanz der Fondsgesellschaft zu<br />
aktivieren. Gleiches gilt für die von der Fondsgesellschaft<br />
in der Investitionsphase zu tragenden Haftungs- und Geschäftsführungsgebühren<br />
für die Komplementärin Habona<br />
Management 03 GmbH. Handelsrechtlich sind diese<br />
Kosten allerdings als Aufwand im Jahr ihrer Entstehung<br />
zu behandeln und führen damit in der Handelsbilanz der<br />
Fondsgesellschaft im ersten Jahr zu einem Verlust.<br />
Laufende Kosten stellen bei der Fondsgesellschaft insbesondere<br />
die Verwaltungskosten dar. Solche laufenden<br />
Kosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />
bei der Fondsgesellschaft. Keine Betriebsausgabe stellt<br />
demgegenüber die Gewerbesteuer dar, die von der<br />
Fondsgesellschaft zu entrichten ist (§ 4 Abs. 5b EStG).<br />
Die Gewerbesteuer ist daher in vollem Umfang liquiditätswirksam<br />
und reduziert den wirtschaftlichen Ertrag der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
9.4.3 Laufende Einnahmen in Form von Gewinnausschüttungen,<br />
Dividenden und Zinsen<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt laufende Einkünfte aus drei<br />
Quellen. Zum einen erhält sie Ergebniszuweisungen aus<br />
ihrer Beteiligung an der Objektgesellschaft. Diese Ergebnisse<br />
werden den Anlegern direkt als Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb zugewiesen. Ferner erzielt die Fondsgesellschaft<br />
Dividendeneinkünfte aus ihrer Beteiligung an<br />
der Habona Beteiligungs 03 GmbH. Auch hierbei handelt<br />
es sich um gewerbliche Einkünfte, die für Einkommensteuerzwecke<br />
den Anlegern zugewiesen werden.<br />
Schließlich werden von der Fondsgesellschaft Zinseinkünfte<br />
erzielt, die ebenfalls gewerbliche Einkünfte für<br />
steuerliche Zwecke auf der Ebene der Anleger darstellen.<br />
Bei den Dividendeneinkünften und den Zinseinkünften<br />
handelt es sich deshalb um gewerbliche Einkünfte<br />
und nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen, da sich die<br />
Beteiligung an der Habona Beteiligungs 03 GmbH und<br />
auch die Zinsanlagen in einem Betriebsvermögen bei der<br />
Fondsgesellschaft befinden.<br />
9.4.4 Einkünfte bei Verkauf oder Liquidation der Objektgesellschaft<br />
Werden die Anteile an der Objektgesellschaft von der<br />
Fondsgesellschaft verkauft, oder wird die Objektgesellschaft<br />
liquidiert, stellt der dabei entstehende Gewinn<br />
oder Verlust gewerbliche Einkünfte bei der Fondsgesellschaft<br />
dar, die aufgrund des Transparenzprinzips ebenfalls<br />
den Anlegern direkt für Einkommensteuerzwecke<br />
zugerechnet werden. Die Gewinne unterliegen auf der<br />
Ebene der Fondsgesellschaft der Gewerbesteuer (§ 7<br />
Satz 2 Nr. 2 GewStG).<br />
9.4.5 Einkünfte bei Verkauf oder Liquidation der Habona<br />
Beteiligungs 03 GmbH<br />
Veräußert die Fondsgesellschaft ihre Beteiligung an der<br />
Habona Beteiligungs 03 GmbH oder Teile davon, handelt<br />
es sich bei dem dabei entstehenden Gewinn oder<br />
Verlust um Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Fondsgesellschaft.<br />
Für einkommensteuerliche Zwecke werden<br />
diese Einkünfte direkt den Anlegern zugewiesen. Diese<br />
steuerliche Qualifikation gilt unabhängig davon, wie hoch<br />
die Beteiligung des jeweiligen Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />
ist und wie lange der Anleger die Beteiligung<br />
im Zeitpunkt des Verkaufs der Geschäftsanteile an der<br />
Habona Beteiligungs 03 GmbH bereits besaß.<br />
Ein etwaiger Veräußerungsgewinn ist von den Anlegern<br />
nach Maßgabe des sog. Teileinkünfteverfahrens zu versteuern.<br />
Danach sind 40 % des Gewinnes steuerfrei (§ 3<br />
Nr. 40a EStG). Die verbleibenden 60 % sind vom Anleger<br />
mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Auf