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Prospekt - LARANSA AG

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112 Steuerliche Grundlagen<br />

dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Auch ist damit<br />

zu rechnen, dass über die endgültige Feststellung der<br />

Besteuerungsgrundlagen erst im Rahmen einer steuerlichen<br />

Außenprüfung bei der Fondsgesellschaft entschieden<br />

wird.<br />

Lediglich im Hinblick auf die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer<br />

und ggf. Lohnsteuer ist die Fondsgesellschaft selber<br />

Steuersubjekt und führt die entsprechende Steuerbelastung<br />

selber an das zuständige Finanzamt ab.<br />

Eine Gewinnerzielungsabsicht der Fondsgesellschaft<br />

ist auf Basis der vorgelegten Prognoserechnung zu unterstellen,<br />

da dort ein Gesamtgewinn in Höhe von EUR<br />

6.058.319 ausgewiesen wird. Die Gewinnerzielungsabsicht<br />

ist dadurch plausibel dargelegt.<br />

Der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust der Fondsgesellschaft<br />

wird auf Basis der Handelsbilanz der Gesellschaft<br />

unter Berücksichtigung steuerlicher Gewinnkorrekturen<br />

ermittelt. Von besonderer Bedeutung sind hierbei insbesondere<br />

die vom Handelsrecht abweichenden Ansatz-<br />

und Bewertungsvorschriften sowie Ergebniskorrekturen,<br />

etwa bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach §<br />

4 Abs. 5 EStG. Wesentliche steuerliche Besonderheiten<br />

bei der Gewinnermittlung werden nachfolgend beschrieben.<br />

9.4.2 Behandlung der Kosten der Fondserstellung sowie<br />

laufende Kosten<br />

Kosten für die Fondserstellung, die in der Platzierungs-<br />

und Investitionsphase anfallen, d.h. z.B. Gebühren eines<br />

Treuhandkommanditisten, Gebühren für die Vermittlung<br />

von Eigenkapital, Kosten für die Ausarbeitung der rechtlichen,<br />

wirtschaftlichen und steuerlichen Grundkonzeption,<br />

Gutachterkosten und Gebühren für die <strong>Prospekt</strong>erstellung<br />

sowie die sonstigen Vorbereitungskosten<br />

gehören nach den Vorgaben der Finanzverwaltung steuerlich<br />

anteilig zu den Anschaffungskosten der erworbenen<br />

Beteiligungen an der Objektgesellschaft und der<br />

Habona Beteiligungs 03 GmbH und sind somit für steuerliche<br />

Zwecke in der Bilanz der Fondsgesellschaft zu<br />

aktivieren. Gleiches gilt für die von der Fondsgesellschaft<br />

in der Investitionsphase zu tragenden Haftungs- und Geschäftsführungsgebühren<br />

für die Komplementärin Habona<br />

Management 03 GmbH. Handelsrechtlich sind diese<br />

Kosten allerdings als Aufwand im Jahr ihrer Entstehung<br />

zu behandeln und führen damit in der Handelsbilanz der<br />

Fondsgesellschaft im ersten Jahr zu einem Verlust.<br />

Laufende Kosten stellen bei der Fondsgesellschaft insbesondere<br />

die Verwaltungskosten dar. Solche laufenden<br />

Kosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

bei der Fondsgesellschaft. Keine Betriebsausgabe stellt<br />

demgegenüber die Gewerbesteuer dar, die von der<br />

Fondsgesellschaft zu entrichten ist (§ 4 Abs. 5b EStG).<br />

Die Gewerbesteuer ist daher in vollem Umfang liquiditätswirksam<br />

und reduziert den wirtschaftlichen Ertrag der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

9.4.3 Laufende Einnahmen in Form von Gewinnausschüttungen,<br />

Dividenden und Zinsen<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt laufende Einkünfte aus drei<br />

Quellen. Zum einen erhält sie Ergebniszuweisungen aus<br />

ihrer Beteiligung an der Objektgesellschaft. Diese Ergebnisse<br />

werden den Anlegern direkt als Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb zugewiesen. Ferner erzielt die Fondsgesellschaft<br />

Dividendeneinkünfte aus ihrer Beteiligung an<br />

der Habona Beteiligungs 03 GmbH. Auch hierbei handelt<br />

es sich um gewerbliche Einkünfte, die für Einkommensteuerzwecke<br />

den Anlegern zugewiesen werden.<br />

Schließlich werden von der Fondsgesellschaft Zinseinkünfte<br />

erzielt, die ebenfalls gewerbliche Einkünfte für<br />

steuerliche Zwecke auf der Ebene der Anleger darstellen.<br />

Bei den Dividendeneinkünften und den Zinseinkünften<br />

handelt es sich deshalb um gewerbliche Einkünfte<br />

und nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen, da sich die<br />

Beteiligung an der Habona Beteiligungs 03 GmbH und<br />

auch die Zinsanlagen in einem Betriebsvermögen bei der<br />

Fondsgesellschaft befinden.<br />

9.4.4 Einkünfte bei Verkauf oder Liquidation der Objektgesellschaft<br />

Werden die Anteile an der Objektgesellschaft von der<br />

Fondsgesellschaft verkauft, oder wird die Objektgesellschaft<br />

liquidiert, stellt der dabei entstehende Gewinn<br />

oder Verlust gewerbliche Einkünfte bei der Fondsgesellschaft<br />

dar, die aufgrund des Transparenzprinzips ebenfalls<br />

den Anlegern direkt für Einkommensteuerzwecke<br />

zugerechnet werden. Die Gewinne unterliegen auf der<br />

Ebene der Fondsgesellschaft der Gewerbesteuer (§ 7<br />

Satz 2 Nr. 2 GewStG).<br />

9.4.5 Einkünfte bei Verkauf oder Liquidation der Habona<br />

Beteiligungs 03 GmbH<br />

Veräußert die Fondsgesellschaft ihre Beteiligung an der<br />

Habona Beteiligungs 03 GmbH oder Teile davon, handelt<br />

es sich bei dem dabei entstehenden Gewinn oder<br />

Verlust um Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Fondsgesellschaft.<br />

Für einkommensteuerliche Zwecke werden<br />

diese Einkünfte direkt den Anlegern zugewiesen. Diese<br />

steuerliche Qualifikation gilt unabhängig davon, wie hoch<br />

die Beteiligung des jeweiligen Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />

ist und wie lange der Anleger die Beteiligung<br />

im Zeitpunkt des Verkaufs der Geschäftsanteile an der<br />

Habona Beteiligungs 03 GmbH bereits besaß.<br />

Ein etwaiger Veräußerungsgewinn ist von den Anlegern<br />

nach Maßgabe des sog. Teileinkünfteverfahrens zu versteuern.<br />

Danach sind 40 % des Gewinnes steuerfrei (§ 3<br />

Nr. 40a EStG). Die verbleibenden 60 % sind vom Anleger<br />

mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Auf

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