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I. Nachtragssatzung<br />

I. Nachtragssatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />

und deren Bekanntmachung<br />

Aufgrund des § 114 e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. 1952 I S. 11) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl I S. 757) hat die Stadtverordnetenversammlung am 28.<br />

April 2009, geändert durch Beitrittsbeschluss vom 23. Juni 2009, folgende Nachtragssatzung beschlossen:<br />

Mit dem Nachtragsplan werden<br />

§ 1<br />

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haus-<br />

EUR EUR haltsplanes einschließlich der Nachträge<br />

gegenüber bisher auf nunmehr<br />

EUR EUR festgesetzt<br />

a) im ERGEBNISHAUSHALT<br />

beim ordentlichen Ergebnis<br />

die Erträge 270.000,-- 373.000,-- 13.724.424,-- 13.621.424,die<br />

Aufwendungen 1.045.496,-- 0,-- 16.931.492,-- 17.976.988,--<br />

b) im FINANZHAUSHALT<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen -1.148.496,-- 0,-- -2.686.308,-- -3.834.804,--<br />

Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen bei dem außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushalts und aus<br />

Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit des Finanzhaushalts werden nicht geändert.<br />

_________________________________________________________________________________________________________<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen<br />

Kredite wird nicht geändert.<br />

§ 3<br />

Der bisherige Gesamtbetrag der<br />

Verpflichtungsermächtigungen wird nicht<br />

geändert.<br />

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§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur<br />

rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in<br />

Anspruch genommen werden dürfen, wird<br />

gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von<br />

15.000.000,— EUR um 4.000.000,— EUR erhöht<br />

und damit auf 19.000.000,— EUR geändert.<br />

§ 5<br />

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.<br />

§ 6<br />

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.<br />

Freie Stellen dürfen weiterhin erst nach<br />

Freigabe durch die Stadtverordnetenversammlung<br />

sowie der Aufsichtsbehörde des<br />

Main-Kinzig-Kreises besetzt werden („Allgemeine<br />

Stellenbesetzungssperre“).<br />

IMPRESSUM<br />

Amtsblatt der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> - Kurstadt im Spessart<br />

Herausgeber: Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, Frankfurter Straße 2<br />

63619 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, Telefon (0 60 52) 86-0.<br />

Das Amtsblatt erscheint vierzehntäglich samstags kostenlos für jeden Haushalt und wird kostenlos an die<br />

Haushalte innerhalb des Stadtgebietes verteilt. Die Abgabe im Einzelbezug der jeweils neuesten Ausgabe<br />

erfolgt bei der Hauptverwaltung im Rathaus, Frankfurter Straße 2, Zimmer 0.05, 63619 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, oder beim<br />

Printhouse <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, Ralf Baumgarten, Birkenallee 2a, 63619 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>. Wird Postzustellung gewünscht, so<br />

ist dies gegen Erstattung der Porto- und Verlagskosten möglich.<br />

Druck: Printhouse <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, Ralf Baumgarten, Birkenallee 2a, 63619 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, Telefon (0 60 52) 34 05, Fax: 34 95.

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