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I. Nachtragssatzung<br />
I. Nachtragssatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />
und deren Bekanntmachung<br />
Aufgrund des § 114 e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. 1952 I S. 11) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl I S. 757) hat die Stadtverordnetenversammlung am 28.<br />
April 2009, geändert durch Beitrittsbeschluss vom 23. Juni 2009, folgende Nachtragssatzung beschlossen:<br />
Mit dem Nachtragsplan werden<br />
§ 1<br />
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haus-<br />
EUR EUR haltsplanes einschließlich der Nachträge<br />
gegenüber bisher auf nunmehr<br />
EUR EUR festgesetzt<br />
a) im ERGEBNISHAUSHALT<br />
beim ordentlichen Ergebnis<br />
die Erträge 270.000,-- 373.000,-- 13.724.424,-- 13.621.424,die<br />
Aufwendungen 1.045.496,-- 0,-- 16.931.492,-- 17.976.988,--<br />
b) im FINANZHAUSHALT<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen -1.148.496,-- 0,-- -2.686.308,-- -3.834.804,--<br />
Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen bei dem außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushalts und aus<br />
Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit des Finanzhaushalts werden nicht geändert.<br />
_________________________________________________________________________________________________________<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen<br />
Kredite wird nicht geändert.<br />
§ 3<br />
Der bisherige Gesamtbetrag der<br />
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht<br />
geändert.<br />
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§ 4<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur<br />
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in<br />
Anspruch genommen werden dürfen, wird<br />
gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von<br />
15.000.000,— EUR um 4.000.000,— EUR erhöht<br />
und damit auf 19.000.000,— EUR geändert.<br />
§ 5<br />
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.<br />
§ 6<br />
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.<br />
Freie Stellen dürfen weiterhin erst nach<br />
Freigabe durch die Stadtverordnetenversammlung<br />
sowie der Aufsichtsbehörde des<br />
Main-Kinzig-Kreises besetzt werden („Allgemeine<br />
Stellenbesetzungssperre“).<br />
IMPRESSUM<br />
Amtsblatt der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> - Kurstadt im Spessart<br />
Herausgeber: Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, Frankfurter Straße 2<br />
63619 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, Telefon (0 60 52) 86-0.<br />
Das Amtsblatt erscheint vierzehntäglich samstags kostenlos für jeden Haushalt und wird kostenlos an die<br />
Haushalte innerhalb des Stadtgebietes verteilt. Die Abgabe im Einzelbezug der jeweils neuesten Ausgabe<br />
erfolgt bei der Hauptverwaltung im Rathaus, Frankfurter Straße 2, Zimmer 0.05, 63619 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, oder beim<br />
Printhouse <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, Ralf Baumgarten, Birkenallee 2a, 63619 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>. Wird Postzustellung gewünscht, so<br />
ist dies gegen Erstattung der Porto- und Verlagskosten möglich.<br />
Druck: Printhouse <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, Ralf Baumgarten, Birkenallee 2a, 63619 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, Telefon (0 60 52) 34 05, Fax: 34 95.