2^e]ZTYV >ZeeVZ]f_XV - Bad Orb
2^e]ZTYV >ZeeVZ]f_XV - Bad Orb
2^e]ZTYV >ZeeVZ]f_XV - Bad Orb
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
������������������������������ ����������������������<br />
reduzierten Kreditermächtigung über einen<br />
so genannten Beitrittsbeschluss zu<br />
folgen, um die Rechtswirksamkeit der<br />
Haushaltssatzung 2009, 1. Nachtrag herzustellen.<br />
Diese erneute<br />
Beschlussfassung stellt keine Nachtragssatzung<br />
nach § 98 HGO dar.<br />
Gleichzeitig muss die Stadtverordnetenversammlung<br />
beschließen, welche Maßnahmen<br />
wegen der Kürzung der Kreditaufnahmen<br />
aufgeschoben oder nicht<br />
durchgeführt werden sollen.<br />
Durch die Kreditreduzierung sind in § 1<br />
der Haushaltssatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2009 und im Finanzhaushalt<br />
die Einzahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 927.000 • und<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf 1.131.880 • festzusetzen.<br />
Der Beitrittsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung<br />
ist mir vorzulegen.<br />
2. Folgende Auflagen werden erneut festgesetzt,<br />
wobei ich mir für den Fall einer<br />
erneuten Missachtung, weitere noch restriktivere<br />
Kreditbeschränkungen vorbehalte.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> hat umgehend zu beschließen:<br />
a. einen verbindlichen Maßnahmenkatalog<br />
zur Umsetzung durch den Magistrat,<br />
der zu einer deutlichen Reduzierung<br />
der bestehenden Verbindlichkeiten<br />
und damit verbunden zu einer<br />
Reduzierung der Tilgungs- und Zinsbelastung<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> führt.<br />
b. einen verbindlichen Maßnahmekatalog<br />
zur Umsetzung durch den Magistrat<br />
bzw. die Kurgesellschaft, der zu einer<br />
Reduzierung der hohen Verlustausgleichszahlungen<br />
der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Orb</strong> an die <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Holding GmbH für<br />
den Kurbetrieb führt. Langfristig anzustreben<br />
ist ein maximaler Zuschussbedarf<br />
an die Kurgesellschaften auf die<br />
Höhe der Beträge, die der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Orb</strong> für die Kur zufließen d.h. auf Höhe<br />
der Zahlungen des Landes Hessens<br />
(Bäderpfennig) und des Kurbeitrags.<br />
Diese Anpassung kann schrittweise<br />
erfolgen. Weiter ansteigende und über<br />
Kassenkredite finanzierte Zuschüsse<br />
an die Kurgesellschaften werde ich<br />
künftig nicht mehr zulassen.<br />
c. Der beschlossene Maßnahmenkatalog<br />
����������������������������<br />
ist mir mit der nächsten Nachtragssatzung<br />
spätestens aber bis Ende September<br />
2009 vorzulegen.<br />
3. Das gemäß § 92 (4) HGO vorgelegte<br />
Haushaltssicherungskonzept ist weiter<br />
fortzuschreiben.<br />
Die Konsolidierungsbemühungen sind<br />
mit deutlich größerer Anstrengung weiterzuführen.<br />
Das Ergebnis der beschlossenen<br />
Maßnahmen muss sich Im<br />
Haushaltssicherungskonzept widerspiegeln.<br />
Hier sind detaillierte Angaben in<br />
monetärer Form zu dem damit beabsichtigten<br />
Konsolidierungspotential zu treffen.<br />
Von der Stadtverordnetenversammlung<br />
müssen verbindliche Festlegungen<br />
über das Konsolidierungsziel, die dafür<br />
notwendigen Maßnahmen und den Zeitraum,<br />
in dem der Ausgleich des Haushalts<br />
erreicht werden soll, verbindlich beschlossen<br />
werden.<br />
In diesem Zusammenhang weise ich auf<br />
die für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ab 01.01.2009<br />
geltende GemHVO – Doppik insbesondere<br />
auf den § 24 hin. Der beschlossene<br />
Maßnahmenkatalog nach Ziffer 2 kann in<br />
das Haushaltssicherungskonzept einfließen.<br />
Die im Konsolidierungskonzept Ziffer 4<br />
und 5 genannten Maßnahmen sollten im<br />
1. Quartal 2009 erledigt werden. Da dies<br />
unabhängig von einer Genehmigung des<br />
Haushaltsplans 2009 ist, bitte ich um Mitteilung<br />
des Sachstandes zu diesen Punkten.<br />
4. Die Anforderungen des Erlasses des<br />
HMdIuS vom 03.08.2005<br />
(„Konsolidierungsleitlinie“) sind einzuhalten<br />
und bei der Haushaltsaufstellung zu<br />
berücksichtigen (siehe Ziffer 3 meiner Verfügung<br />
vom 24.10.2008).<br />
5. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist verpflichtet über ihre<br />
Vertreter in den Organen der Kurgesellschaften<br />
und der städtischen Betrieben<br />
konsequent auf die Wirtschaftsführung<br />
der städtischen Gesellschaften und<br />
Betriebe einzuwirken, um durch sparsamere<br />
Wirtschaftsführung und höhere Kostendeckung<br />
den Zuschussbedarf zu senken.<br />
Auch im Bereich der städtischen Gesellschaften<br />
ist das Leistungsangebot<br />
ständig und kritisch zu überprüfen. Hierzu<br />
ist die Vorlage entsprechender Quartalsberichte<br />
durch die Geschäftsführung der<br />
Gesellschaften unerlässlich. Die städtischen<br />
Vertreter in der Gesellschaftsversammlung<br />
sind vom Magistrat anzuweisen,<br />
diese Berichte bei den Gesellschaften<br />
anzufordern und im Magistrat vorzu-<br />
legen, Kopien sind mir dann unaufgefordert<br />
zu zusenden.<br />
6. Die Auflagen meiner haushaltsrechtlichen<br />
Begleitverfügung vom 24.10.2008 , Ziffer<br />
6 bleiben auch weiterhin gültig.<br />
7. Die Auflagen des Erlasses des HMdIuS<br />
vom 29.01.2007 (Zuweisung aus dem<br />
Landesausgleichsstock) sind einzuhalten.<br />
Begründung:<br />
Mit Schreiben vom 29.04.2009 hat mir die<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> den 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich<br />
Haushaltsplan vorgelegt. Weitere<br />
Unterlagen wurden mit Schreiben vom<br />
07.05.2009 nachgereicht.<br />
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf<br />
§ 1 (4) Ziffer 9 und 10 hinzuweisen, wonach<br />
die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse<br />
der Eigenbetriebe und Gesellschaften<br />
dem Haushaltsplan beizufügen<br />
sind. Hiermit fordere ich Sie auf, dies künftig<br />
zu beachten.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> hat für das Haushaltsjahr<br />
2009 erstmals einen Haushaltsplan nach den<br />
Vorschriften der doppelten Buchführung<br />
aufgestellt und zur Genehmigung vorgelegt.<br />
Der Haushaltsplan 2009, 1. Nachtrag schließt<br />
im Verwaltungsergebnis mit einem Fehlbedarf<br />
von 2.969.378 • ab, der sich zusammen<br />
mit dem Fehlbedarf im Finanzergebnis von<br />
1.386.186 • zu einem Defizit im ordentlichen<br />
Ergebnis von 4.355.564 • und einem kleinen<br />
Überschuss im außerordentlichen Ergebnis<br />
von 6.000 • zu einem Gesamtfehlbedarf von<br />
4.349.564 • addiert. Dieser liegt damit um<br />
1.148.496 • über dem Fehlbedarf der ursprünglichen<br />
Haushaltssatzung 2009.<br />
Auch der Finanzmittelfluss im Finanzhaushalt<br />
stellt sich mit einem Finanzmittelfehlbedarf<br />
von 4.274.294 • ebenfalls deutlich<br />
negativ dar. Insbesondere der negative<br />
Finanzmittelfluss in Höhe von 3.834.804 • aus<br />
Verwaltungstätigkeit (also nach Abzug der<br />
Abschreibungen) weist darauf hin, dass die<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ein strukturelles Problem hat<br />
und der hohe Fehlbedarf von 2.969.378 • des<br />
Verwaltungsergebnisses im Ergebnishaushalt<br />
nicht auf höhere Abschreibungen<br />
zurückzuführen ist. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist<br />
nicht mehr in der Lage die ordentlichen Aufwendungen<br />
durch die ordentlichen Erträge<br />
zu decken, wobei sich hierbei der Zuschuss<br />
zur Kur in Höhe von 2.590.000 • besonders<br />
hervorhebt.