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2^e]ZTYV >ZeeVZ]f_XV - Bad Orb

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reduzierten Kreditermächtigung über einen<br />

so genannten Beitrittsbeschluss zu<br />

folgen, um die Rechtswirksamkeit der<br />

Haushaltssatzung 2009, 1. Nachtrag herzustellen.<br />

Diese erneute<br />

Beschlussfassung stellt keine Nachtragssatzung<br />

nach § 98 HGO dar.<br />

Gleichzeitig muss die Stadtverordnetenversammlung<br />

beschließen, welche Maßnahmen<br />

wegen der Kürzung der Kreditaufnahmen<br />

aufgeschoben oder nicht<br />

durchgeführt werden sollen.<br />

Durch die Kreditreduzierung sind in § 1<br />

der Haushaltssatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2009 und im Finanzhaushalt<br />

die Einzahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 927.000 • und<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf 1.131.880 • festzusetzen.<br />

Der Beitrittsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung<br />

ist mir vorzulegen.<br />

2. Folgende Auflagen werden erneut festgesetzt,<br />

wobei ich mir für den Fall einer<br />

erneuten Missachtung, weitere noch restriktivere<br />

Kreditbeschränkungen vorbehalte.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> hat umgehend zu beschließen:<br />

a. einen verbindlichen Maßnahmenkatalog<br />

zur Umsetzung durch den Magistrat,<br />

der zu einer deutlichen Reduzierung<br />

der bestehenden Verbindlichkeiten<br />

und damit verbunden zu einer<br />

Reduzierung der Tilgungs- und Zinsbelastung<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> führt.<br />

b. einen verbindlichen Maßnahmekatalog<br />

zur Umsetzung durch den Magistrat<br />

bzw. die Kurgesellschaft, der zu einer<br />

Reduzierung der hohen Verlustausgleichszahlungen<br />

der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Orb</strong> an die <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Holding GmbH für<br />

den Kurbetrieb führt. Langfristig anzustreben<br />

ist ein maximaler Zuschussbedarf<br />

an die Kurgesellschaften auf die<br />

Höhe der Beträge, die der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Orb</strong> für die Kur zufließen d.h. auf Höhe<br />

der Zahlungen des Landes Hessens<br />

(Bäderpfennig) und des Kurbeitrags.<br />

Diese Anpassung kann schrittweise<br />

erfolgen. Weiter ansteigende und über<br />

Kassenkredite finanzierte Zuschüsse<br />

an die Kurgesellschaften werde ich<br />

künftig nicht mehr zulassen.<br />

c. Der beschlossene Maßnahmenkatalog<br />

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ist mir mit der nächsten Nachtragssatzung<br />

spätestens aber bis Ende September<br />

2009 vorzulegen.<br />

3. Das gemäß § 92 (4) HGO vorgelegte<br />

Haushaltssicherungskonzept ist weiter<br />

fortzuschreiben.<br />

Die Konsolidierungsbemühungen sind<br />

mit deutlich größerer Anstrengung weiterzuführen.<br />

Das Ergebnis der beschlossenen<br />

Maßnahmen muss sich Im<br />

Haushaltssicherungskonzept widerspiegeln.<br />

Hier sind detaillierte Angaben in<br />

monetärer Form zu dem damit beabsichtigten<br />

Konsolidierungspotential zu treffen.<br />

Von der Stadtverordnetenversammlung<br />

müssen verbindliche Festlegungen<br />

über das Konsolidierungsziel, die dafür<br />

notwendigen Maßnahmen und den Zeitraum,<br />

in dem der Ausgleich des Haushalts<br />

erreicht werden soll, verbindlich beschlossen<br />

werden.<br />

In diesem Zusammenhang weise ich auf<br />

die für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ab 01.01.2009<br />

geltende GemHVO – Doppik insbesondere<br />

auf den § 24 hin. Der beschlossene<br />

Maßnahmenkatalog nach Ziffer 2 kann in<br />

das Haushaltssicherungskonzept einfließen.<br />

Die im Konsolidierungskonzept Ziffer 4<br />

und 5 genannten Maßnahmen sollten im<br />

1. Quartal 2009 erledigt werden. Da dies<br />

unabhängig von einer Genehmigung des<br />

Haushaltsplans 2009 ist, bitte ich um Mitteilung<br />

des Sachstandes zu diesen Punkten.<br />

4. Die Anforderungen des Erlasses des<br />

HMdIuS vom 03.08.2005<br />

(„Konsolidierungsleitlinie“) sind einzuhalten<br />

und bei der Haushaltsaufstellung zu<br />

berücksichtigen (siehe Ziffer 3 meiner Verfügung<br />

vom 24.10.2008).<br />

5. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist verpflichtet über ihre<br />

Vertreter in den Organen der Kurgesellschaften<br />

und der städtischen Betrieben<br />

konsequent auf die Wirtschaftsführung<br />

der städtischen Gesellschaften und<br />

Betriebe einzuwirken, um durch sparsamere<br />

Wirtschaftsführung und höhere Kostendeckung<br />

den Zuschussbedarf zu senken.<br />

Auch im Bereich der städtischen Gesellschaften<br />

ist das Leistungsangebot<br />

ständig und kritisch zu überprüfen. Hierzu<br />

ist die Vorlage entsprechender Quartalsberichte<br />

durch die Geschäftsführung der<br />

Gesellschaften unerlässlich. Die städtischen<br />

Vertreter in der Gesellschaftsversammlung<br />

sind vom Magistrat anzuweisen,<br />

diese Berichte bei den Gesellschaften<br />

anzufordern und im Magistrat vorzu-<br />

legen, Kopien sind mir dann unaufgefordert<br />

zu zusenden.<br />

6. Die Auflagen meiner haushaltsrechtlichen<br />

Begleitverfügung vom 24.10.2008 , Ziffer<br />

6 bleiben auch weiterhin gültig.<br />

7. Die Auflagen des Erlasses des HMdIuS<br />

vom 29.01.2007 (Zuweisung aus dem<br />

Landesausgleichsstock) sind einzuhalten.<br />

Begründung:<br />

Mit Schreiben vom 29.04.2009 hat mir die<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> den 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich<br />

Haushaltsplan vorgelegt. Weitere<br />

Unterlagen wurden mit Schreiben vom<br />

07.05.2009 nachgereicht.<br />

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf<br />

§ 1 (4) Ziffer 9 und 10 hinzuweisen, wonach<br />

die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse<br />

der Eigenbetriebe und Gesellschaften<br />

dem Haushaltsplan beizufügen<br />

sind. Hiermit fordere ich Sie auf, dies künftig<br />

zu beachten.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> hat für das Haushaltsjahr<br />

2009 erstmals einen Haushaltsplan nach den<br />

Vorschriften der doppelten Buchführung<br />

aufgestellt und zur Genehmigung vorgelegt.<br />

Der Haushaltsplan 2009, 1. Nachtrag schließt<br />

im Verwaltungsergebnis mit einem Fehlbedarf<br />

von 2.969.378 • ab, der sich zusammen<br />

mit dem Fehlbedarf im Finanzergebnis von<br />

1.386.186 • zu einem Defizit im ordentlichen<br />

Ergebnis von 4.355.564 • und einem kleinen<br />

Überschuss im außerordentlichen Ergebnis<br />

von 6.000 • zu einem Gesamtfehlbedarf von<br />

4.349.564 • addiert. Dieser liegt damit um<br />

1.148.496 • über dem Fehlbedarf der ursprünglichen<br />

Haushaltssatzung 2009.<br />

Auch der Finanzmittelfluss im Finanzhaushalt<br />

stellt sich mit einem Finanzmittelfehlbedarf<br />

von 4.274.294 • ebenfalls deutlich<br />

negativ dar. Insbesondere der negative<br />

Finanzmittelfluss in Höhe von 3.834.804 • aus<br />

Verwaltungstätigkeit (also nach Abzug der<br />

Abschreibungen) weist darauf hin, dass die<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ein strukturelles Problem hat<br />

und der hohe Fehlbedarf von 2.969.378 • des<br />

Verwaltungsergebnisses im Ergebnishaushalt<br />

nicht auf höhere Abschreibungen<br />

zurückzuführen ist. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> ist<br />

nicht mehr in der Lage die ordentlichen Aufwendungen<br />

durch die ordentlichen Erträge<br />

zu decken, wobei sich hierbei der Zuschuss<br />

zur Kur in Höhe von 2.590.000 • besonders<br />

hervorhebt.

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