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<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, 12.01.2009<br />

DER MAGISTRAT<br />

DER STADT BAD ORB<br />

gez. S t o r c k<br />

Bürgermeister<br />

__________________________________<br />

Müllgebührenmarke<br />

aufkleben<br />

In diesen Tagen werden die Grundsteuer-,<br />

Müll- und Hundesteuerbescheide für das<br />

Jahr 2009 an die Haushalte versandt.<br />

Dem Gebührenbescheid 2009 liegen wieder<br />

Müllabfuhr-Gebührenmarken für die Hausmüll-<br />

bzw. Biotonne bei. Diese selbstklebenden<br />

Marken mit der Aufschrift:<br />

„Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Müllabfuhr 2009“<br />

sind auf dem Deckel Ihrer Mülltonne gut<br />

sichtbar aufzukleben. Es werden nur Mülltonnen<br />

entleert, die mit einer solchen Marke<br />

gekennzeichnet sind. Die Marken sind absolut<br />

fälschungssicher, farb- und wetterfest,<br />

sowie nicht ablösbar.<br />

Beim Versuch des Ablösens wird die Marke<br />

völlig zerstört. Die Beschädigung oder der<br />

Verlust der Marke ist der Stadtverwaltung<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, 16. Januar 2009<br />

DER MAGISTRAT<br />

DER STADT BAD ORB<br />

gez. S t o r c k<br />

Bürgermeister<br />

_________________________<br />

Hinweis der Stadtkasse<br />

Am 15. Februar 2009 dieses Jahres sind die<br />

vierteljährlichen Raten für:<br />

- Grundsteuer<br />

- Müllabfuhrgebühren<br />

- Hundesteuer<br />

- Gewerbesteuer VZ<br />

fällig.<br />

Wir bitten, diesen Zahlungstermin unbedingt<br />

zu beachten.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, 15.01.2009<br />

DER MAGISTRAT<br />

DER STADT BAD ORB<br />

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gez. S t o r c k<br />

Bürgermeister<br />

__________________________________<br />

Einwohner-Kurkarten 2009<br />

Die Einwohner-Kurkarten können auch in<br />

diesem Jahr wieder ausschließlich bei der<br />

Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, Stadtkasse (Zimmer-Nr.<br />

1.05), zum Preis von<br />

• 16,00 für die Einzel-Karte sowie<br />

• 26,00 für die Familien-Karte<br />

bezogen werden.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, 15.01.2009<br />

DER MAGISTRAT<br />

DER STADT BAD ORB<br />

gez. S t o r c k<br />

Bürgermeister<br />

__________________________________<br />

Winterdienst<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> weist aufgrund<br />

der Jahreszeit auf die Straßenreinigungspflicht<br />

- speziell Winterdienst - hin.<br />

Die Bürgersteige sind von den Grundstückseigentümern,<br />

- besitzern oder sonstigen Berechtigten<br />

in voller Breite - wenn kein Gehweg<br />

ausgewiesen ist z.B.: Fußgängerzone<br />

oder verkehrsberuhigter Bereich in einer Breite<br />

von 1,5 m entlang der Grundstücksgrenze,<br />

zu reinigen. Die Reinigungspflicht ist bei<br />

bebauten wie bei unbebauten Grundstücken<br />

gleich. Die einzige Ausnahme bilden die Gehwege<br />

an Bushaltestellen. Hier sorgt die Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> selbst für den Winterdienst.<br />

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind<br />

sowohl die Eigentümer/Besitzer auf der<br />

Gehwegseite als auch die Eigentümer auf<br />

der gegenüberliegenden Straßenseite zur<br />

Räumung verpflichtet. In Jahren mit gerader<br />

Endziffer haben die Eigentümer auf der<br />

Gehwegseite, in Jahren mit ungerader<br />

Endziffer die Eigentümer der auf der gegenüberliegenden<br />

Straßenseite den Winterdienst<br />

zu verrichten.<br />

Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang<br />

zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang<br />

zu räumen. Der beseitigte Schnee ist grundsätzlich<br />

außerhalb des Verkehrsraumes abzulagern.<br />

Sollte dies nicht möglich sein, ist<br />

der Schnee so zu lagern, dass der Verkehr<br />

möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die<br />

Abflussrinnen müssen bei Tauwetter freigehalten<br />

werden.<br />

Bei Schnee- und Eisglätte besteht neben der<br />

Räumungs- auch eine Streupflicht. Als Streumaterial<br />

ist vor allem Sand, Splitt oder ähnliche<br />

Materialien zu verwenden. Salz darf nur<br />

in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener<br />

Eis- und Schneerückstände genutzt<br />

werden.<br />

Die Räum- und Streupflicht gilt für die Zeit<br />

von 7.00 bis 20.00 Uhr.<br />

Im Interesse des schwächsten Verkehrsteilnehmers,<br />

dem Fußgänger, sowie zur Vermeidung<br />

von Gesundheits- und Haftpflichtschäden,<br />

dürfte es selbstverständlich sein,<br />

den Winterdienst durchzuführen.<br />

Jeder ist für Umweltschutz, doch wenn der<br />

Winterdienst mit viel Salz streuen erledigt<br />

wird, ist das meistens Bequemlichkeit. Ein<br />

aktiver Beitrag zum Umweltschutz kann jeder<br />

Räumungspflichtige leisten, in dem er den<br />

Winterdienst mit Sand und Splitt durchführt.<br />

In der kalten Jahreszeit wird den Bürgern<br />

wieder kostenlos Basaltsplitt zur Verfügung<br />

gestellt. An sämtlichen, vom Betriebshof aufgestellten<br />

Streugutbehältern kann Splitt für<br />

den privaten Streugutbedarf entnommen<br />

werden. Die Behälter sind an folgenden Stellen<br />

im Stadtgebiet aufgestellt:<br />

* Hinter der St. Martinskirche<br />

* Am langen Acker (Mittelweg, Ecke<br />

Schönbornweg)<br />

* Einfahrt Friedrichstalstraße<br />

* Friedrichstalstraße<br />

(Nähe Kindergarten)<br />

* Steinhöhle, an der Einfahrt zur Realschule<br />

* Berliner Straße, Ecke Kurmainzer Straße<br />

* Berliner Straße, auf Höhe der Sackgasse<br />

linksseitig<br />

* Gemündener Weg<br />

* Auf halber Höhe der Lohrer Straße<br />

* Faulhaberstraße<br />

* Haselstraße<br />

* Leimbachstraße<br />

* Rhönstraße<br />

* Einmündung Kasselbergweg/ Frankfurter<br />

Straße<br />

* Villbacher Straße / Ecke Rotahornallee<br />

* Odenwaldstraße / Ecke Vogelsbergstraße<br />

* Ebertplatz, am öffentlichen Fernsprecher<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, 15.01.2009<br />

DER MAGISTRAT<br />

DER STADT BAD ORB<br />

gez. S t o r c k<br />

Bürgermeister

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