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Ausgabe Februar 2010 - Hohnstein

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<strong>Hohnstein</strong> - 12 -<br />

Nr. 2/<strong>2010</strong><br />

Fördermittel Wanderwegkonzept Rathewalde HER 13.600,00 €<br />

Wanderwegkonzept Rathewalde - Himmelschlüsselwiese HAR 25.000,00 €<br />

Teichstraße Rathewalde - Inv.Zuw.für Regenentwässerung HAR 6.000,00 €<br />

Fördermittel Hochwasserschutzmaßn. Gewässerausbau HER 34.650,00 €<br />

Hochw.-schutzmaßn.Gewässerausbau (bei Nagorski/Koslowski) HAR 46.524,25 €<br />

Durchlass am Teich Lindenhof HAR 8.400,00 €<br />

Fördermittel Aufforstung Kommunalwald HER 5.977,50 €<br />

Aufforstung Kommunalwald HAR 13.998,18 €<br />

Erwerb von Grundstücken - Flst. 320/3 <strong>Hohnstein</strong> HAR 4.000,00 €<br />

Fördermittel Abriss Wohnhaus Sebnitzer Str. 4 HER 19.080,00 €<br />

Abriss Wohnhaus Sebnitzer Str. 4 in <strong>Hohnstein</strong> HAR 21.190,00 €<br />

Einstimmig mit 13 Ja-Stimmen<br />

Beschluss-Nr. 04/10<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Hohnstein</strong> beschließt im Haushaltsjahr <strong>2010</strong><br />

für die Maßnahme Erneuerung Sanitäranlagen in der Kindertageseinrichtung<br />

in Ehrenberg weitere außerplanmäßige <strong>Ausgabe</strong>n<br />

in Höhe von 3.000 €.<br />

Mit Beschluss Nr. 35/09 vom 24.06.2009 wurden zur Realisierung<br />

der Maßnahme bereits außerplanmäßige <strong>Ausgabe</strong>n in Höhe von<br />

28.000 € beschlossen. Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen<br />

bei 31.000 €. Abzüglich Fördermittel nach RL ILE/2007 in Höhe<br />

von 18.235 € verbleibt ein aufzubringender Eigenanteil in Höhe<br />

von 12.765 €, für welchen die Investitionspauschale für Kindertageseinrichtungen<br />

aus den Mehreinnahmen Kreisumlage 2008<br />

verwendet werden soll.<br />

Einstimmig mit 13 Ja-Stimmen<br />

Beschluss-Nr. 05/10<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Hohnstein</strong> beschließt zur Fertigstellung im<br />

Haushaltsjahr <strong>2010</strong> für die Maßnahme Teichstraße im OT Rathewalde<br />

für die Refinanzierung des Regenwasserkanals an den<br />

Abwasserzweckverband Sebnitz und den Ausbau eines Teilabschnitts<br />

der Ortsstraße mit Wendehammer nochmals außerplanmäßige<br />

<strong>Ausgabe</strong>n in Höhe von 7.500 €.<br />

Mit Beschluss Nr. 50/09 vom 26.08.2009 wurden zur Realisierung<br />

der Maßnahme bereits außerplanmäßige <strong>Ausgabe</strong>n in Höhe von<br />

53.000 € beschlossen. Damit liegen die Gesamtkosten der Maßnahme<br />

bei 60.500 €, die sich in 32.500 € Kostenanteil für den<br />

Regenwasserkanal und 28.000 € Straßenbau gliedern.<br />

Mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung<br />

6. Information an den Stadtrat gemäß Beschluss<br />

69/09, Thema Abwasser<br />

Sachbericht Bürgermeister. Die Stadträte erhielten gemäß<br />

Beschluss 69/09 vom 25.11.09 über die Beschlüsse und den<br />

Schriftverkehr zur Gebührenkalkulation des AZV 2005 für die Wirtschaftsjahre<br />

2006 bis <strong>2010</strong> die kompletten Unterlagen in chronologischer<br />

Reihenfolge geordnet.<br />

Zum Vorschlag des Bürgermeisters, die Unterlagen auch Herrn Nestler<br />

zur Verfügung zu stellen, gibt es vom Stadtrat keine Einwände.<br />

Des Weiteren informierte der Bürgermeister ausführlich, wie im<br />

Beschluss 69/09 gefordert, über die Folgen eines Austritts der<br />

Stadt <strong>Hohnstein</strong> aus dem AZV Sebnitz.<br />

IMPRESSUM<br />

Formal regelt die Satzung des AZV im § 2 einen Austritt. Die<br />

Möglichkeit besteht am Schluss eines Rechnungsjahres mit der<br />

Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmenzahl der Verbandsmitglieder<br />

oder in 3 Jahren ohne Beschluss der Verbandsversammlung.<br />

Beides Bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

Die Stadt <strong>Hohnstein</strong> hätte nach einem Austritt neben der Rücknahme<br />

des Anlagevermögens und der Kreditverpflichtungen vom<br />

AZV das Problem der Finanzierung der Ersatzinvestitionen und<br />

die Erstellung einer eigenen Gebührenkalkulation. Dabei ist zu<br />

beachten, dass<br />

- die Abwässer von Cunnersdorf, Ehrenberg, Lohsdorf und<br />

Ulbersdorf weiterhin in die Senitzer Kläranlage fließen, mit der<br />

Übergabe musste ein frei verhandelbares Einleiterentgelt an<br />

den AZV Sebnitz bezahlt werden und<br />

- das Problem der unterschiedlichen Gebühren in den Anlagen<br />

Rathewalde, Goßdorf und <strong>Hohnstein</strong> weiterhin besteht<br />

Deshalb erscheint es derzeit sinnvoller zu sein, die Entwicklungen<br />

im AZV Sebnitz intensiver zu verfolgen und mitzubestimmen.<br />

Dazu sollte die Stadt <strong>Hohnstein</strong> auch Vorschläge zur Kostenoptimierung<br />

der Kläranlagen unterbreiten.<br />

Herr Stadtrat Lösel sprach sich für die Mitgliedschaft im AZV aus.<br />

Die Frage sei zu klären, wenden wir das Solidarprinzip an oder<br />

entscheiden wir uns für das Verursacherprinzip.<br />

Der Bürgermeister stimmte dem zu und unterstrich, dass die Frage<br />

spätestens bei der Neufestlegung der Gebühren zu beantworten<br />

ist.<br />

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.<br />

7. Grundstücksangelegenheiten<br />

Beschluss-Nr. 06/10<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Hohnstein</strong> beschließt, das Flurstück Nr.<br />

279/3 mit einer Fläche von 281 m2 von der Likolit Linoleumwerk<br />

Kohlmühle GmbH käuflich zu erwerben.<br />

Mit dem Kauf wird das Eigentum an der fortgeführten Gemeindeverbindungsstraße<br />

„Sebnitztalstraße“ mit dem des Grund und<br />

Bodens nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz zusammengeführt.<br />

Der Kaufpreis beträgt 800,00 €.<br />

Alle mit dem Rechtsgeschäft in Zusammenhang stehenden Kosten<br />

werden durch die Stadt <strong>Hohnstein</strong> getragen.<br />

Einstimmig mit 13 Ja-Stimmen<br />

Mitteilungsblatt der Stadt <strong>Hohnstein</strong><br />

Amtliche Mitteilungen mit kirchlichen Nachrichten der Stadt <strong>Hohnstein</strong> mit den Ortsteilen Cunnersdorf, Ehrenberg, Goßdorf, Hohburkersdorf, Kohlmühle, Lohsdorf, Rathewalde,<br />

Ulbersdorf, Waitzdorf und Zeschnig<br />

- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />

Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55<br />

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Bürgermeister Daniel Brade und die Ortsvorsteher der Ortsteile der Stadt <strong>Hohnstein</strong><br />

- Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Geschäftsstelle Sebnitz,<br />

Herr Matthias Rösler, 01855 Sebnitz, Hertigswalder Straße 9, Telefon: 5 31 07, Fax: 5 11 45<br />

- Vertrieb: Haushaltswerbung Walter Dresden<br />

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.<br />

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