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Ausgabe Februar 2010 - Hohnstein

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<strong>Hohnstein</strong> - 6-<br />

Nr. 2/<strong>2010</strong><br />

Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - Sächs-<br />

LadÖffG) vom 16. März 2007 (Sachs GVBI. S. 42) an Sonn- und<br />

Feiertagen geöffnet sein.<br />

§ 3<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Stadt <strong>Hohnstein</strong> über<br />

verkaufsoffene Sonn- und Feiertage und über Öffnungszeiten für<br />

den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Jahr<br />

2009 vom 28.01.2009, veröffentlicht im Amtsblatt am 20.02.2009,<br />

außer Kraft.<br />

<strong>Hohnstein</strong>, den 27.01.<strong>2010</strong><br />

Brade<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Auslegung<br />

des 3. Entwurfs der 2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes „Hotelkomplex<br />

und Auffangparkplatz Bastei in Rathewalde“<br />

zum „Sondergebiet Freizeit“<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Hohnstein</strong> hat die vorgebrachten Hinweise<br />

und Anregungen zum 2. Entwurf der 2. Änderung des o. g.<br />

Bebauungsplanes abgewogen.<br />

Die Änderungen berühren die Grundzüge der Planung. Der 3. Entwurf<br />

wurde bestätigt und wird<br />

vom 01.03.<strong>2010</strong> bis einschließlich 15.03.<strong>2010</strong><br />

in der Stadtverwaltung <strong>Hohnstein</strong>, Rathausstraße 10, während<br />

folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:<br />

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise<br />

und Anregungen zu den Änderungen des 3. Entwurfes<br />

der o. g. Planung schriftlich oder während der Dienststunden<br />

zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei dem Beschluss zur Abwägung<br />

zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Brade<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

der Stadt <strong>Hohnstein</strong> über die Widmung<br />

von öffentlichen Feld- und Waldwegen<br />

In der Stadt <strong>Hohnstein</strong>, OT Waitzdorf, werden die bestehenden<br />

Wege „Holländerweg“ und „Ochelweg“ gemäß beigefügtem Lageplan<br />

zu öffentlichen Feld- und Waldwegen gewidmet.

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