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Starken Rauchern drohen<br />
Schadensersatzforderungen<br />
Starkes Rauchen in der Mietwohnung<br />
kann den Mieter unter Umständen<br />
schadensersatzpflichtig gegenüber<br />
dem Vermieter machen. Das leitet sich<br />
aus Sicht der Eigentümerschutz-<br />
Gemeinschaft Haus & Grund aus einer<br />
Entscheidung des Bundesgerichtshofs<br />
ab. (Az. VIII ZR 37/07)<br />
Die BGH-Richter haben deutlich gemacht,<br />
dass das Rauchen in einer Mietwohnung<br />
über den vertragsgemäßen Gebrauch<br />
hinausgehe, wenn dadurch Verschlechterungen<br />
der Wohnung verursacht<br />
werden, die sich nicht mehr durch allgemeine<br />
Schönheitsreparaturen beseitigen<br />
lassen, sondern darüber hinausgehende<br />
Instandsetzungsarbeiten erfordern. In<br />
diesem Fall bestehe für den Mieter eine<br />
Schadensersatzpflicht.<br />
Kauf vom Bauträger:<br />
Mehr Schutz für Bauherren<br />
Belehrungspflicht des Notars bei<br />
Erschließungs- und Anschlusskosten<br />
Notare sind verpflichtet, Bauherren auf<br />
mögliche Risiken bei der Übernahme<br />
der Erschließungs- und Anschlusskosten<br />
an das öffentliche Leitungsund<br />
Straßennetz durch den Bauträger<br />
hinzuweisen. Auf ein entsprechendes<br />
Urteil des Bundesgerichtshofes weist<br />
die Eigentümerschutz-Gemeinschaft<br />
Haus & Grund hin. (Az. III ZR 136/07)<br />
Im vorliegenden Fall hatte der beurkundende<br />
Notar die Bauherren nicht darüber<br />
aufgeklärt, dass im Falle der Insolvenz<br />
des Bauträgers die Erschließungs- und<br />
Anschlusskosten von den Bauherren zu<br />
tragen sind, auch wenn diese die Kosten<br />
bereits an den Bauträger gezahlt haben.<br />
Nach der Insolvenz des Bauträgers wurden<br />
die Bauherren von der Kommune mit<br />
Gebührenbescheid zur Zahlung von über<br />
8500 Euro aufgefordert.<br />
„Mit diesem Urteil dehnt der Bundesgerichtshof<br />
den Schutz der Bauherren aus“,<br />
begrüßt Baurechtsexperte Dr. Kai H.<br />
Warnecke von Haus & Grund Deutschland<br />
das Urteil. Aufgrund der besonderen<br />
Konstellation beim Bauträgervertrag sei<br />
der Bauherr besonders schutzbedürftig.<br />
Beim Kauf vom Bauträger tragen die<br />
Bauherren erhebliche Risiken, weil ihnen<br />
das Grundstück erst nach Abschluss des<br />
Bauvorhabens übereignet wird.<br />
Reinigungspflicht hat<br />
auch Grenzen<br />
Verwaltungsgerichtshof München<br />
bewies Verständnis für Anlieger<br />
Die Übertragung der Reinigungspflicht<br />
für kommunale Straßen und Wege auf<br />
die Anlieger ist unzulässig, wenn diese<br />
Pflicht unzumutbar ist. Ein entsprechendes<br />
Urteil fällte der Verwaltungsgerichtshof<br />
München. (Az.: 8 B 05.3195)<br />
Die Richter haben damit Städten und Gemeinden<br />
bei der Abwälzung der Pflicht<br />
zur Reinigung von Straßen und Wegen<br />
auf die Grundstückseigentümer Grenzen<br />
gesetzt. Anliegern sei es nicht zuzumuten,<br />
wenn sie etwa pauschal verpflichtet<br />
würden, eine wöchentliche Reinigung vorzunehmen<br />
oder Abfall zu entfernen, der<br />
nicht in den üblichen Hausmülltonnen oder<br />
Wertstoffcontainern entsorgt werden könne.<br />
Auch die Beseitigung von Hundekot<br />
oder von größeren, in die Straße hinein-<br />
wuchernden Pflanzen überschreite die<br />
Zumutbarkeitsgrenze, so das Gericht. Der<br />
Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in<br />
dem eine bayerische Stadt einen Anlieger,<br />
dessen Grundstück an einer viel befahrenen<br />
Bundesstraße liegt, dazu verpflichten<br />
wollte, jeden Samstag unter anderem den<br />
Fahrbahnrand sowie den angrenzenden<br />
Fuß- und Radweg zu reinigen. Der Verwaltungsgerichtshof<br />
entschied, dass die<br />
Verpflichtung der Anlieger zur bedarfsunabhängigen,<br />
wöchentlichen Reinigung einer<br />
viel befahrenen Straße unzumutbar ist.<br />
Außerdem könnten sie nicht verpflichtet<br />
werden, Sonderabfälle oder Hundekot<br />
von öffentlichen Wegen zu entfernen.<br />
21<br />
Ihr gutes Recht