Geschäftsbericht 2003 (PDF) - E.ON Bayern
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E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG • Corporate Governance Kodex<br />
Corporate Governance Kodex<br />
Die Grundsätze einer wertorientierten und transparenten Unternehmensführung<br />
und –kontrolle haben bei der Beurteilung und Bewertung börsennotierter<br />
Unternehmen erheblich an Bedeutung gewonnen. Vor diesem<br />
Hintergrund wurde im November 2002 der Deutsche Corporate Governance<br />
Kodex erlassen und im Mai <strong>2003</strong> fortgeschrieben.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG befassten sich umgehend<br />
mit den darin ausgesprochenen Empfehlungen und haben in der offen<br />
gelegten Entsprechenserklärung vom 19.12.<strong>2003</strong> erklärt, dass den Empfehlungen<br />
der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex<br />
entsprochen wird, aber in einigen Punkten Abweichungen gegeben sind.<br />
Konkret bestehen folgende Abweichungen:<br />
Ziffer 3.8 Deutscher Corporate Governance Kodex sieht vor, dass im Rahmen<br />
des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für Mitglieder des Vorstands<br />
und des Aufsichtsrats (D&O-Versicherung) ein angemessener Selbstbehalt<br />
vereinbart werden soll. Für die Mitglieder des Vorstands und des<br />
Aufsichtsrats der E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG besteht eine D&O-Versicherung, die einen<br />
Selbstbehalt nicht vorsieht. Die E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG ist der Auffassung, dass<br />
die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG die<br />
ihnen übertragenen Aufgaben auch ohne Vereinbarung eines Selbstbehaltes<br />
mit dem gebotenen Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen.<br />
Ziffer 5.4.5 Deutscher Corporate Governance Kodex sieht vor, dass die<br />
Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung<br />
erhalten, die auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene<br />
Bestandteile enthält. Darüber hinaus wird eine gesonderte Vergütung<br />
auch für die Übernahme des Vorsitzes in einem Aufsichtsratsausschuss<br />
empfohlen.<br />
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