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Geschäftsbericht 2003 (PDF) - E.ON Bayern

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E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG • Corporate Governance Kodex<br />

Corporate Governance Kodex<br />

Die Grundsätze einer wertorientierten und transparenten Unternehmensführung<br />

und –kontrolle haben bei der Beurteilung und Bewertung börsennotierter<br />

Unternehmen erheblich an Bedeutung gewonnen. Vor diesem<br />

Hintergrund wurde im November 2002 der Deutsche Corporate Governance<br />

Kodex erlassen und im Mai <strong>2003</strong> fortgeschrieben.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG befassten sich umgehend<br />

mit den darin ausgesprochenen Empfehlungen und haben in der offen<br />

gelegten Entsprechenserklärung vom 19.12.<strong>2003</strong> erklärt, dass den Empfehlungen<br />

der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex<br />

entsprochen wird, aber in einigen Punkten Abweichungen gegeben sind.<br />

Konkret bestehen folgende Abweichungen:<br />

Ziffer 3.8 Deutscher Corporate Governance Kodex sieht vor, dass im Rahmen<br />

des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für Mitglieder des Vorstands<br />

und des Aufsichtsrats (D&O-Versicherung) ein angemessener Selbstbehalt<br />

vereinbart werden soll. Für die Mitglieder des Vorstands und des<br />

Aufsichtsrats der E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG besteht eine D&O-Versicherung, die einen<br />

Selbstbehalt nicht vorsieht. Die E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG ist der Auffassung, dass<br />

die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der E.<strong>ON</strong> <strong>Bayern</strong> AG die<br />

ihnen übertragenen Aufgaben auch ohne Vereinbarung eines Selbstbehaltes<br />

mit dem gebotenen Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen.<br />

Ziffer 5.4.5 Deutscher Corporate Governance Kodex sieht vor, dass die<br />

Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung<br />

erhalten, die auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene<br />

Bestandteile enthält. Darüber hinaus wird eine gesonderte Vergütung<br />

auch für die Übernahme des Vorsitzes in einem Aufsichtsratsausschuss<br />

empfohlen.<br />

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