Brandenburgisches Ärzteblatt 06/2007 - qs- nrw
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Kammerinformationen/Gesundheitspolitik<br />
Die Ärzteschaft bestätigt, dass der Kinderschutz<br />
eine Querschnittsaufgabe darstellt<br />
und die Kooperation aller Beteiligten voraussetzt.<br />
„Die Kindergesundheit ist heute besser<br />
und nicht schlechter als früher. Wir sind<br />
allerdings nach Kräften dabei, sie wieder zu<br />
verschlechtern. Ob die Chancen, die die<br />
Kinder in den Industriestaaten heute haben,<br />
Wirklichkeit werden, liegt an uns“, erklärte<br />
Rudolf Henke, MdL in seinem Referat zur<br />
„Kindergesundheit und ihre gesellschaftliche<br />
Dimension“.<br />
In nicht weniger als 41 Wortmeldungen<br />
äußerten sich die Delegierten zu dieser Problematik<br />
- so auch Dr. Manfred Kalz, Delegierter<br />
aus Brandenburg, der über die kinderärztliche<br />
Versorgung berichtete und neben<br />
zwei positiven Projekten eine Reihe von Mängeln<br />
darlegte. Sein Schlusswort: Kinder brauchen<br />
nicht nur familiäre, sondern auch gesellschaftliche<br />
Zuwendung – auch in Form<br />
finanzieller Mittel.“<br />
Fast 40 Anträge wurden zur Beschlussfassung<br />
eingereicht. Diese forderten u.a. folgende<br />
Punkte:<br />
· mehr Sportunterricht an den Schulen und<br />
besonders an Ganztagsschulen<br />
· Verhinderung von Alkoholmissbrauch und<br />
-abhängigkeit bei Jugendlichen und Kindern<br />
· Altersgrenze für Gaststätten- und Diskobesuche<br />
· Prüfung, ob Einführung einer Meldepflicht<br />
für Impfungen ein geeignetes Instrument<br />
sein könnte, den Impfstand erheblich zu<br />
verbessern<br />
· kranke Kinder und Jugendliche haben das<br />
gleiche Recht auf eine stationäre fachärztliche<br />
Betreuung wie der Erwachsene<br />
· Anmahnen eines sorgfältigen Einsatzes von<br />
Arzneimitteln bei Kindern<br />
· Aufforderung an Bundesregierung und<br />
Landesregierungen, den Sachverstand der<br />
Ärzteschaft und insbesondere der Kinderund<br />
Jugendpsychiater bei der Planung und<br />
Einrichtung von Kinderkrippen zwingend<br />
einzubeziehen<br />
Wiedereinführung der Weiterbildung<br />
Innere Medizin ohne<br />
Schwerpunkt<br />
Um den Delegierten das Problem zu schildern,<br />
welches die Weiterbildungsordnung<br />
bezüglich des Themas „Facharzt für Innere<br />
Medizin“ beinhaltet, gab Dr. Hans Hellmut<br />
Koch, Vorstandsmitglied der BÄK und Präsident<br />
der Bayerischen Landesärztekammer,<br />
einen Sachstandsbericht. Demnach bestünde<br />
keine EU-Kompatibilität des Gebietes „Innere<br />
Medizin und Allgemeinmedizin“. Mit den<br />
Rostocker Beschlüssen wurde in Deutschland<br />
der Facharzt für Innere Medizin in zwei<br />
Richtungen geteilt - zum einen in den Bereich<br />
<strong>Brandenburgisches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong> 6/<strong>2007</strong> · 17. Jahrgang<br />
Innere und Allgemeinmedizin sowie Innere<br />
Medizin mit Schwerpunkt. In Europa kann<br />
ein Facharzt für Innere Medizin mit einem<br />
weiteren Schwerpunkt jedoch nur als eines<br />
von beiden tätig werden. Laut EU-Kommission<br />
sollte die deutsche Weiterbildungsordnung<br />
im Hinblick auf EU-rechtliche Vorgaben<br />
verändert werden. Deutschland soll<br />
nachweisen, dass in allen 16 Bundesländern<br />
eine EU-kompatible Form für die Notifizierung<br />
der Facharztbezeichnung „Innere Medizin“<br />
vorliegt.<br />
Daraus ergeben sich für die deutsche Ärzteschaft<br />
zwei Möglichkeiten:<br />
1. Schaffung einer Qualifikation ohne<br />
Schwerpunktbezeichnung<br />
oder<br />
2. keine Änderung der Weiterbildungsordnung<br />
– damit würde ein Teil des Internisten<br />
verloren gehen<br />
„Es stellt sich nun die Frage: Soll es keinen<br />
Facharzt für Innere Medizin geben? Wenn<br />
Sie das so wollen, dann müssen Sie den Vorstandsantrag<br />
ablehnen. Soll es ihn aber geben,<br />
dann müssen Sie diesem zustimmen“,<br />
fasste Dr. Koch zusammen.<br />
Die Mehrheit der 250 Delegierten stimmte<br />
mit einem Verhältnis von 140 Ja- und 72<br />
Nein-Stimmen dem Antrag des Vorstandes<br />
der BÄK zu. Demnach wird in die (Muster-)<br />
Weiterbildungsordnung im Gebiet „Innere<br />
Medizin und Allgemeinmedizin“ die fünfjährige<br />
Facharztweiterbildung „Innere Medizin“<br />
und die sich hieraus ergebenden Änderungen<br />
aufgenommen. Es gilt nun für alle<br />
Landesärztekammern, den neu gefassten Beschluss<br />
umzusetzen.<br />
Über 100 Anträge zum<br />
Tätigkeitsbericht<br />
Alles, was nicht unter die Thematik der anderen<br />
Tagesordnungspunkte fiel, wurde von<br />
den Delegierten schließlich unter dem fünften<br />
Tagesordnungspunkt vorgebracht. Eine<br />
Flut von Anträgen – 115 an der Zahl – erreichte<br />
das Präsidium des Deutschen Ärztetages.<br />
Diese beinhalteten u.a. die Themen<br />
Forschung, Telematik, Prävention, Vergütung<br />
oder aber Aus- und Weiterbildung. MR Dr.<br />
Sigmar Scheerer, Delegierter der Landesärztekammer<br />
Brandenburg (LÄKB), brachte<br />
gleich zwei Anträge zum Beschluss vor. Der<br />
erste befasste sich mit Kassenanfragen zum<br />
Fortbestehen von Arbeitsunfähigkeit. Danach<br />
erreichen die Behandler ständig Kassenanfragen<br />
zum Fortbestehen von Arbeitsunfähigkeit<br />
ihrer Versicherten, wenn die<br />
Leistungspflicht der Krankengeldzahlung für<br />
die Kassen droht. Der 110. Deutsche Ärztetag<br />
fordert, dass den gesetzlichen Krankenkassen<br />
als Körperschaften öffentlichen<br />
Rechts der Auftrag erteilt wird, die Wirt-<br />
schaftlichkeit und Notwendigkeit der Kassenanträge<br />
zum Fortbestehen einer Arbeitsunfähigkeit<br />
wissenschaftlich zu evaluieren.<br />
Dr. Scheerers zweiter Beschlussantrag beschäftigte<br />
sich mit der Balintgruppenarbeit in<br />
der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Demnach<br />
empfiehlt der Deutsche Ärztetag den<br />
Landesärztekammern, dass Balintgruppenarbeit<br />
durch externe Balintgruppenleiter<br />
durchgeführt werden soll. Die Kosten werden<br />
von den Weiterbildungseinrichtungen<br />
nach den Honorarordnungen der Akademien<br />
für ärztliche Fort- und Weiterbildung<br />
getragen. Weiterhin sind die fachlichen Voraussetzungen<br />
der Balintgruppenleiter in Zusammenarbeit<br />
mit den zuständigen Fachgesellschaften<br />
abzustimmen. Gleiches gilt für<br />
die Weiterbildung in Verhaltenstherapie mit<br />
den Leitern der IFA-Gruppen.<br />
Dr. Udo Wolter, Präsident der LÄKB und<br />
Vorstandsmitglied der BÄK stellte zusammen<br />
mit sechs anderen Ärzten einen Beschlussantrag<br />
zur Beibehaltung ordnungsgemäßer<br />
ärztlicher Strukturen in Kliniken vor. So kritisiert<br />
der Ärztetag diejenigen öffentlichen Arbeitgeber,<br />
die die ordnungsgemäße Eingruppierung<br />
von Ärztinnen und Ärzten,<br />
insbesondere von Oberärzten, nach wie vor<br />
verweigern und damit den Arbeitsfrieden in<br />
Kliniken belasten. Diese Arbeitgeber gefährden<br />
damit aber auch die Weiterbildung der<br />
nachfolgenden Ärztegenerationen.<br />
Auch der elektronische Arztausweis spielte<br />
eine Rolle bei den Beschlussanträgen. So<br />
wird dessen Einführung von der Ärzteschaft<br />
Dr. Udo Wolter (l.) diskutiert mit den Brandenburger<br />
Delegierten.<br />
begrüßt, und diese unterstützt das Engagement<br />
der Ärztekammern zum Angebot eines<br />
sicheren Heilberufsausweises durch die ärztliche<br />
Selbstverwaltung. Im Gegensatz dazu<br />
zeigte der Ärztetag große Skepsis und Sorge<br />
im Hinblick auf die Einführung der<br />
elektronischen Gesundheitskarte. Hier werden<br />
im Besonderen die Sicherstellung eines<br />
ausreichenden Schutzes der Patient-Arzt-Beziehung<br />
sowie die Klarstellung der Kosten<br />
gefordert.<br />
Das Beschlussprotokoll des 110. Deutschen<br />
Ärztetages finden Sie auf der Internetseite<br />
der Bundesärztekammer unter<br />
www.baek.de/downloads/DAETBeschluss<br />
protokoll<strong>2007</strong>.pdf.