Gemeindeblatt Lech 11/2012 Nr. 123 - Gemeinde Lech - Lech am ...
Gemeindeblatt Lech 11/2012 Nr. 123 - Gemeinde Lech - Lech am ...
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22 - Mai <strong>2012</strong><br />
Direktor Hermann Fercher verspricht, die Potenziale für<br />
ein offensives Marketing zur besseren Auslastung der<br />
Wintersaison in Vor- und Nachsaisonszeiten sowie für<br />
eine konsequente Entwicklung des Sommers auszuschöpfen<br />
und die entsprechenden Maßnahmen klar darzulegen.<br />
Stefan Jochum ersucht, dass dabei insbesondere auch<br />
die Klein- und Mittelbetriebe berücksichtigt werden sollen.<br />
Stefan Muxel weist darauf hin, dass es für die Klein -<br />
betriebe eine enorme Erhöhung bedeutet. Es muss daher<br />
klar sein, dass ein offenes transparentes und für alle nachvollziehbares<br />
Marketing betrieben wird. Die entsprech -<br />
en de Öffentlichkeitsarbeit und Information muss vermehrt<br />
nicht nur in den Wirte- und Pensionen st<strong>am</strong>m -<br />
tischen erfolgen.<br />
Stefan Burger regt an, dass einheitlich in <strong>Lech</strong> bei den<br />
Preisen die Gästetaxe separat angeführt werden sollte.<br />
Nach eingehender Diskussion wird mehrstimmig be -<br />
schlossen, dem Antrag auf Erhöhung der Gästetaxe von<br />
Euro 2,00 auf Euro 2,40 ab Dezember <strong>2012</strong> sowie den<br />
Hebesatz Tourismusbeitrag von derzeit 1,75 % auf 2,10 %<br />
ab 1. Jänner 2013 zu erhöhen, zugestimmt (eine Ge gen -<br />
stimme).<br />
3) Beratung und Beschlussfassung über die Widmung<br />
Golfplatz <strong>Lech</strong><br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die Ge -<br />
mein devertretung in der Sitzung vom 14.02.<strong>2012</strong> einen<br />
Entwurf über eine Änderung des Flä chen wid mungs -<br />
planes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> beschlossen hat, wonach eine<br />
Umwidmung des Grundstücks Gst.<strong>Nr</strong>. 314/1 von derzeit<br />
Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Son der -<br />
ge biet „Golfclubhaus“ sowie die Umwidmung der<br />
Grund stücke Gst.<strong>Nr</strong>n. 321, 322/1, 319 und .162/2 und<br />
Teilflächen der Grundstücke Gst.<strong>Nr</strong>n. 377/2 und 330/1<br />
von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Son -<br />
dergebiet „Golfplatz“ durchgeführt werden sollen.<br />
Der von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschlossene Entwurf<br />
über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> wurde s<strong>am</strong>t Erläuterungsbericht, Um -<br />
welt bericht und dem Ergebnis der Umwe ltverträg lich -<br />
keitsprüfung gemäß § 23 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 a<br />
Abs. 1 und §§ 10 a – 10 g des Raumplanungsgesetzes, LGBl.<br />
<strong>Nr</strong>. 39/1996 i.d.g.F., im <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t einen Monat zur<br />
allgemeinen Einsicht aufgelegt. Die Auflage wurde orts -<br />
üb lich kundgemacht. Innerhalb der Auflagefrist sind<br />
keine Änderungsvorschläge und Stellungnahmen zum<br />
Ent wurf eingelangt.<br />
Clemens Walch gibt einen Überblick über das laufende<br />
Bauverfahren betreffend Golplatz und erklärt, dass für das<br />
geplante Projekt eine Basisfinanzierung steht.<br />
Aus der <strong>Gemeinde</strong>stube<br />
Über eine Frage von Wolfgang Huber wird mitgeteilt,<br />
dass sich die <strong>Gemeinde</strong>vertretung bereits im Sommer<br />
20<strong>11</strong> mit dem Golfprojekt intensiv befasst hat und auch<br />
die erforderliche Widmung umfangreich dargelegt wur -<br />
de.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mehrstimmig, das<br />
Grundstück Gst.<strong>Nr</strong>. 314/1 von derzeit Freifläche-Land -<br />
wirtschaftsgebiet in Freifläche-Sondergebiet „Golf club -<br />
haus“ und die Grundstücke Gst.<strong>Nr</strong>n. 321, 322/1, 319 und<br />
.162/2 sowie Teilflächen der Grundstücke Gst.<strong>Nr</strong>n. 377/2<br />
und 330/1 von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Frei -<br />
fläche-Sondergebiet „Golfplatz“ umzuwidmen (zwei Ge -<br />
gen stimmen).<br />
4) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag<br />
der Eureka Betriebs GmbH & Co KG, vertreten durch<br />
GF Hermann Huber auf Umwidmung des Grundstücks<br />
Gst.<strong>Nr</strong>. 16/15 GB <strong>Lech</strong> in Wohngebietsfläche gemäß § 16<br />
Abs. 1 RPG, auf welcher sowohl Wohnungen als auch<br />
Ferienwohnungen errichtet werden dürfen<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die Eureka<br />
Betriebs GmbH & Co KG, vertreten durch GF Hermann<br />
Huber einen Antrag auf Umwidmung des Grundstücks<br />
Gst.<strong>Nr</strong>. 16/15 GB <strong>Lech</strong> in Wohngebietsfläche gemäß § 16<br />
Abs. 1 RPG, auf welcher sowohl Wohnungen als auch Fe -<br />
rienwohnungen errichtet werden dürfen, gestellt hat. Es<br />
handelt sich hier um das Grundstück, auf dem die Pension<br />
Eureka steht. Es wurde mit Hermann Huber ein Pla -<br />
nungs gespräch geführt, wobei insbesondere die Ziele des<br />
räumlichen Entwicklungsleitbildes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong><br />
dargelegt wurden. Der Raumplanungsausschuss der Ge -<br />
meinde <strong>Lech</strong> hat sich in der Sitzung vom 14.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong> mit<br />
diesem Antrag befasst und einstimmig nachstehende<br />
Stell ungnahme abgegeben:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> hat in der Erarbeitung des räumlichen<br />
Entwicklungsleitbildes klare Ziele definiert, wobei für<br />
Zweit wohnungen (Ferienwohnungen nach § 16 des<br />
Raum pla nungsgesetzes) keine zusätzlichen Flächen ausgewiesen<br />
werden sollen, da eine Zunahme des Bestandes<br />
an Ferienwohnungen für die Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Lech</strong> Nachteile erwarten lässt und somit zu einer Ge fähr -<br />
dung der Erreichung der im § 2 des Raumplanungs ge -<br />
setzes, LGBl. <strong>Nr</strong>. 39/1996 i.d.g.F., genannten Raum pla -<br />
nungs ziele führt.<br />
In einem beschränkt baulich nutzbaren Gebiet wie<br />
<strong>Lech</strong> sind die räumlichen Existenzgrundlagen langfristig<br />
nicht gesichert, wenn die bescheidenen Raumreserven zu<br />
Lasten der dort wohnenden und arbeitenden Menschen<br />
für nur kurzfristig und nicht schlechthin existenziell notwendige<br />
Nutzungen wie Ferienwohnungen in Anspruch<br />
genommen werden. Solche Nutzungen stehen der als