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Gemeindeblatt Lech 11/2012 Nr. 123 - Gemeinde Lech - Lech am ...

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22 - Mai <strong>2012</strong><br />

Direktor Hermann Fercher verspricht, die Potenziale für<br />

ein offensives Marketing zur besseren Auslastung der<br />

Wintersaison in Vor- und Nachsaisonszeiten sowie für<br />

eine konsequente Entwicklung des Sommers auszuschöpfen<br />

und die entsprechenden Maßnahmen klar darzulegen.<br />

Stefan Jochum ersucht, dass dabei insbesondere auch<br />

die Klein- und Mittelbetriebe berücksichtigt werden sollen.<br />

Stefan Muxel weist darauf hin, dass es für die Klein -<br />

betriebe eine enorme Erhöhung bedeutet. Es muss daher<br />

klar sein, dass ein offenes transparentes und für alle nachvollziehbares<br />

Marketing betrieben wird. Die entsprech -<br />

en de Öffentlichkeitsarbeit und Information muss vermehrt<br />

nicht nur in den Wirte- und Pensionen st<strong>am</strong>m -<br />

tischen erfolgen.<br />

Stefan Burger regt an, dass einheitlich in <strong>Lech</strong> bei den<br />

Preisen die Gästetaxe separat angeführt werden sollte.<br />

Nach eingehender Diskussion wird mehrstimmig be -<br />

schlossen, dem Antrag auf Erhöhung der Gästetaxe von<br />

Euro 2,00 auf Euro 2,40 ab Dezember <strong>2012</strong> sowie den<br />

Hebesatz Tourismusbeitrag von derzeit 1,75 % auf 2,10 %<br />

ab 1. Jänner 2013 zu erhöhen, zugestimmt (eine Ge gen -<br />

stimme).<br />

3) Beratung und Beschlussfassung über die Widmung<br />

Golfplatz <strong>Lech</strong><br />

Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die Ge -<br />

mein devertretung in der Sitzung vom 14.02.<strong>2012</strong> einen<br />

Entwurf über eine Änderung des Flä chen wid mungs -<br />

planes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> beschlossen hat, wonach eine<br />

Umwidmung des Grundstücks Gst.<strong>Nr</strong>. 314/1 von derzeit<br />

Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Son der -<br />

ge biet „Golfclubhaus“ sowie die Umwidmung der<br />

Grund stücke Gst.<strong>Nr</strong>n. 321, 322/1, 319 und .162/2 und<br />

Teilflächen der Grundstücke Gst.<strong>Nr</strong>n. 377/2 und 330/1<br />

von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Son -<br />

dergebiet „Golfplatz“ durchgeführt werden sollen.<br />

Der von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschlossene Entwurf<br />

über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> wurde s<strong>am</strong>t Erläuterungsbericht, Um -<br />

welt bericht und dem Ergebnis der Umwe ltverträg lich -<br />

keitsprüfung gemäß § 23 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 a<br />

Abs. 1 und §§ 10 a – 10 g des Raumplanungsgesetzes, LGBl.<br />

<strong>Nr</strong>. 39/1996 i.d.g.F., im <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t einen Monat zur<br />

allgemeinen Einsicht aufgelegt. Die Auflage wurde orts -<br />

üb lich kundgemacht. Innerhalb der Auflagefrist sind<br />

keine Änderungsvorschläge und Stellungnahmen zum<br />

Ent wurf eingelangt.<br />

Clemens Walch gibt einen Überblick über das laufende<br />

Bauverfahren betreffend Golplatz und erklärt, dass für das<br />

geplante Projekt eine Basisfinanzierung steht.<br />

Aus der <strong>Gemeinde</strong>stube<br />

Über eine Frage von Wolfgang Huber wird mitgeteilt,<br />

dass sich die <strong>Gemeinde</strong>vertretung bereits im Sommer<br />

20<strong>11</strong> mit dem Golfprojekt intensiv befasst hat und auch<br />

die erforderliche Widmung umfangreich dargelegt wur -<br />

de.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mehrstimmig, das<br />

Grundstück Gst.<strong>Nr</strong>. 314/1 von derzeit Freifläche-Land -<br />

wirtschaftsgebiet in Freifläche-Sondergebiet „Golf club -<br />

haus“ und die Grundstücke Gst.<strong>Nr</strong>n. 321, 322/1, 319 und<br />

.162/2 sowie Teilflächen der Grundstücke Gst.<strong>Nr</strong>n. 377/2<br />

und 330/1 von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Frei -<br />

fläche-Sondergebiet „Golfplatz“ umzuwidmen (zwei Ge -<br />

gen stimmen).<br />

4) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag<br />

der Eureka Betriebs GmbH & Co KG, vertreten durch<br />

GF Hermann Huber auf Umwidmung des Grundstücks<br />

Gst.<strong>Nr</strong>. 16/15 GB <strong>Lech</strong> in Wohngebietsfläche gemäß § 16<br />

Abs. 1 RPG, auf welcher sowohl Wohnungen als auch<br />

Ferienwohnungen errichtet werden dürfen<br />

Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die Eureka<br />

Betriebs GmbH & Co KG, vertreten durch GF Hermann<br />

Huber einen Antrag auf Umwidmung des Grundstücks<br />

Gst.<strong>Nr</strong>. 16/15 GB <strong>Lech</strong> in Wohngebietsfläche gemäß § 16<br />

Abs. 1 RPG, auf welcher sowohl Wohnungen als auch Fe -<br />

rienwohnungen errichtet werden dürfen, gestellt hat. Es<br />

handelt sich hier um das Grundstück, auf dem die Pension<br />

Eureka steht. Es wurde mit Hermann Huber ein Pla -<br />

nungs gespräch geführt, wobei insbesondere die Ziele des<br />

räumlichen Entwicklungsleitbildes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong><br />

dargelegt wurden. Der Raumplanungsausschuss der Ge -<br />

meinde <strong>Lech</strong> hat sich in der Sitzung vom 14.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong> mit<br />

diesem Antrag befasst und einstimmig nachstehende<br />

Stell ungnahme abgegeben:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> hat in der Erarbeitung des räumlichen<br />

Entwicklungsleitbildes klare Ziele definiert, wobei für<br />

Zweit wohnungen (Ferienwohnungen nach § 16 des<br />

Raum pla nungsgesetzes) keine zusätzlichen Flächen ausgewiesen<br />

werden sollen, da eine Zunahme des Bestandes<br />

an Ferienwohnungen für die Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lech</strong> Nachteile erwarten lässt und somit zu einer Ge fähr -<br />

dung der Erreichung der im § 2 des Raumplanungs ge -<br />

setzes, LGBl. <strong>Nr</strong>. 39/1996 i.d.g.F., genannten Raum pla -<br />

nungs ziele führt.<br />

In einem beschränkt baulich nutzbaren Gebiet wie<br />

<strong>Lech</strong> sind die räumlichen Existenzgrundlagen langfristig<br />

nicht gesichert, wenn die bescheidenen Raumreserven zu<br />

Lasten der dort wohnenden und arbeitenden Menschen<br />

für nur kurzfristig und nicht schlechthin existenziell notwendige<br />

Nutzungen wie Ferienwohnungen in Anspruch<br />

genommen werden. Solche Nutzungen stehen der als

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