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Gemeindeblatt Lech 11/2012 Nr. 123 - Gemeinde Lech - Lech am ...

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4 - Mai <strong>2012</strong> Aus der <strong>Gemeinde</strong>stube<br />

13. Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

<strong>am</strong> 19. Dezember 20<strong>11</strong><br />

1) Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung<br />

der Gebühren und Entgelte für das Jahr <strong>2012</strong><br />

Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass von der Fi -<br />

nanzabteilung ein Vorschlag für die Gebühren und Ent -<br />

gelte für das Jahr <strong>2012</strong> erarbeitet wurde, mit welchem sich<br />

der Finanzausschuss in der Sitzung vom 15.12.20<strong>11</strong> be -<br />

fasst hat. Bürgermeister Ludwig Muxel verteilt die Un ter -<br />

lagen und bringt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung die erarbeiteten<br />

Gebühren und Entgelte für das Jahr <strong>2012</strong> vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis.<br />

Gästetaxe und Tourismusbeitrag bleiben vorerst un -<br />

verändert, wobei im neuen Jahr von der Ge mein de ver -<br />

tretung ein Antrag der LZTG behandelt wird. Die Zweit -<br />

wohn sitzabgabe wird gemäß der Verord nung der Lan des -<br />

re gie rung maximal ausgeschöpft. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />

erklärt Bürgermeister Ludwig Mu xel, dass die Tou -<br />

ris musbürgermeister einen Antrag an die Vor arl ber ger<br />

Lan desregierung auf Erhöhung der Zweit wohn sitz ab ga -<br />

be gestellt haben.<br />

Bei den Wasser-, Kanal- und Müllgebühren wird eine<br />

Erhöhung von 5 % durchgeführt. Hinsichtlich der Müll -<br />

grund gebühren wurde eine Arbeitsgruppe unter Be tei -<br />

ligung eines Experten des Umweltverbandes eingesetzt,<br />

welche die Abfallgebührenverordnung aus dem Jahr 2008<br />

überarbeitet hat. Dabei wurde insbesondere das Modell<br />

einer verbrauchsbezogenen Grundgebühr erarbeitet. Für<br />

Sperrmüll ist eine mengenabhängige Abfuhrgebühr vorgesehen.<br />

Diese Verordnung wurde vom Geschäftsführer<br />

des Umweltverbandes Herbert Koschier als äußerst sinnvoll<br />

und gut erachtet. In der neu erarbeiteten Verordnung<br />

ist vorgesehen, dass sich die Höhe der Grundgebühr auf<br />

Basis des tatsächlichen Anfalls von Bio- und Restabfall der<br />

vorangegangenen Rechnungsperiode errechnet. Sie soll<br />

für das laufende Jahr 13,50 Cent/kg, mindestens jedoch<br />

Euro 30,00 pro Jahr betragen. Stefan Muxel hinterfragt, ob<br />

eine Änderung der Grund gebühr auf Basis des tatsächlichen<br />

Anfalls des Mülls gerecht ist. Er weist darauf hin, dass<br />

eine Ferien woh nung im Ausmaß von ca. 250 m2 auf<br />

Grund dieser Regelung lediglich Euro 30,00 Grund ge -<br />

bühr bezahlen würde. Es wird auch vorgebracht, dass<br />

Betriebe mit Res tau rantbetrieb im Vergleich zu Han dels -<br />

betrieben be nach teiligt werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Elmar Beiser erklärt, dass beispielsweise<br />

beim Kaufhaus Strolz hauptsächlich Papier und<br />

Cartonagen anfallen und auf Grund des Papierpreises die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> für die Entsorgung mehr Geld erhält.<br />

Peter Scrivener schlägt vor, dass die Mindest grund -<br />

gebühr mit einem höheren Betrag als Euro 30,00 angesetzt<br />

werden soll. Dann würde es auch die Ferien woh nungs -<br />

besitzer härter treffen. <strong>Gemeinde</strong>rat Stefan Bischof weist<br />

in diesem Zus<strong>am</strong> men hang auf die Problematik bei einem<br />

Ferienwohnhaus im Ausmaß eines Einf<strong>am</strong>ilienwohn -<br />

hauses hin. Die Fe rien hausbesitzer sollten verpflichtet<br />

werden, eine ge wisse Anzahl an Restabfallsäcken zu kaufen,<br />

d<strong>am</strong>it ge währ leistet ist, dass der Müll ordnungsge -<br />

mäß entsorgt wird. Clemens Walch erklärt, dass in dieser<br />

Angelegenheit noch nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen.<br />

Er weist darauf hin, dass den Ferienwoh nungs be -<br />

sitzern der Kauf von mindestens zehn Restabfallsäcken<br />

vorgeschrieben werden sollte.<br />

Georg Strolz weist darauf hin, dass in der Arbeits -<br />

gruppe seitens des Experten des Umweltverbandes immer<br />

auf die rechtliche Situation hingewiesen wurde und d -<br />

anach ein Ferienwohnungsbesitzer nicht schlechter be -<br />

handelt werden darf wie ein Einheimischer. Mag. Tho mas<br />

Eggler schlägt vor, dass man die Min dest grundgebühren<br />

beispielsweise mit der Verpflichtung zum Kauf von zehn<br />

Restabfallsäcken festsetzen könnte.<br />

Stefan Muxel weist darauf hin, dass die Grundgebühr<br />

die einzige fix kalkulierbare Gebühr ist und durch die nun<br />

vorgesehene verbrauchsbezogene Grundgebühr ein ge -<br />

wisses Risiko für die <strong>Gemeinde</strong> entstehen könnte (schwache<br />

Saison). Dazu erklärt Georg Strolz, dass man die Ab -<br />

fallmenge der vorangegangenen Rechnungsperiode ken -<br />

nt und d<strong>am</strong>it genau kalkuliert werden kann. Er bringt<br />

vor, dass Verlierer dieser Müllgrundgebührenreform die<br />

Ho tel- und Restaurantbetreiber sind. Vizebürgermeister<br />

Stefan Schneider weist darauf hin, dass auf keinen Fall die<br />

bestehende Grundgebüh ren re gelung aus dem Jahr 2008<br />

beibehalten werden soll.<br />

Nach eingehender Diskussion wird vorgeschlagen,<br />

dass sich die eingesetzte Arbeitsgruppe erweitert um<br />

Peter Scrivener, Stefan Muxel und Vizebürgermeister<br />

Stefan Schneider in einer in absehbarer Zeit stattfindenden<br />

Sitzung noch einmal mit der Müllgrundgebühr be -<br />

fassen soll und eine sinnvolle und gerechte verbrauchsbezogene<br />

Grundgebühr erarbeitet.<br />

Müllgebühren<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die<br />

Müllabfuhrgebühren für das Jahr <strong>2012</strong> wie folgt festzusetzen:<br />

60 l Sack netto Euro 8,30 brutto Euro 9,12<br />

pro Kilogr<strong>am</strong>m entsorgter Restmüll<br />

netto Euro 0,353 brutto Euro 0,388<br />

pro Kilogr<strong>am</strong>m entsorgter Biomüll<br />

netto Euro 0,315 brutto Euro 0,347<br />

Sautrank pro Liter<br />

netto Euro 0,232 brutto Euro 0,255<br />

pro Kilogr<strong>am</strong>m entsorgter Sperrmüll<br />

netto Euro 0,20 brutto Euro 0,22

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