Gemeindeblatt Lech 11/2012 Nr. 123 - Gemeinde Lech - Lech am ...
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4 - Mai <strong>2012</strong> Aus der <strong>Gemeinde</strong>stube<br />
13. Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
<strong>am</strong> 19. Dezember 20<strong>11</strong><br />
1) Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung<br />
der Gebühren und Entgelte für das Jahr <strong>2012</strong><br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass von der Fi -<br />
nanzabteilung ein Vorschlag für die Gebühren und Ent -<br />
gelte für das Jahr <strong>2012</strong> erarbeitet wurde, mit welchem sich<br />
der Finanzausschuss in der Sitzung vom 15.12.20<strong>11</strong> be -<br />
fasst hat. Bürgermeister Ludwig Muxel verteilt die Un ter -<br />
lagen und bringt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung die erarbeiteten<br />
Gebühren und Entgelte für das Jahr <strong>2012</strong> vollinhaltlich<br />
zur Kenntnis.<br />
Gästetaxe und Tourismusbeitrag bleiben vorerst un -<br />
verändert, wobei im neuen Jahr von der Ge mein de ver -<br />
tretung ein Antrag der LZTG behandelt wird. Die Zweit -<br />
wohn sitzabgabe wird gemäß der Verord nung der Lan des -<br />
re gie rung maximal ausgeschöpft. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />
erklärt Bürgermeister Ludwig Mu xel, dass die Tou -<br />
ris musbürgermeister einen Antrag an die Vor arl ber ger<br />
Lan desregierung auf Erhöhung der Zweit wohn sitz ab ga -<br />
be gestellt haben.<br />
Bei den Wasser-, Kanal- und Müllgebühren wird eine<br />
Erhöhung von 5 % durchgeführt. Hinsichtlich der Müll -<br />
grund gebühren wurde eine Arbeitsgruppe unter Be tei -<br />
ligung eines Experten des Umweltverbandes eingesetzt,<br />
welche die Abfallgebührenverordnung aus dem Jahr 2008<br />
überarbeitet hat. Dabei wurde insbesondere das Modell<br />
einer verbrauchsbezogenen Grundgebühr erarbeitet. Für<br />
Sperrmüll ist eine mengenabhängige Abfuhrgebühr vorgesehen.<br />
Diese Verordnung wurde vom Geschäftsführer<br />
des Umweltverbandes Herbert Koschier als äußerst sinnvoll<br />
und gut erachtet. In der neu erarbeiteten Verordnung<br />
ist vorgesehen, dass sich die Höhe der Grundgebühr auf<br />
Basis des tatsächlichen Anfalls von Bio- und Restabfall der<br />
vorangegangenen Rechnungsperiode errechnet. Sie soll<br />
für das laufende Jahr 13,50 Cent/kg, mindestens jedoch<br />
Euro 30,00 pro Jahr betragen. Stefan Muxel hinterfragt, ob<br />
eine Änderung der Grund gebühr auf Basis des tatsächlichen<br />
Anfalls des Mülls gerecht ist. Er weist darauf hin, dass<br />
eine Ferien woh nung im Ausmaß von ca. 250 m2 auf<br />
Grund dieser Regelung lediglich Euro 30,00 Grund ge -<br />
bühr bezahlen würde. Es wird auch vorgebracht, dass<br />
Betriebe mit Res tau rantbetrieb im Vergleich zu Han dels -<br />
betrieben be nach teiligt werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Elmar Beiser erklärt, dass beispielsweise<br />
beim Kaufhaus Strolz hauptsächlich Papier und<br />
Cartonagen anfallen und auf Grund des Papierpreises die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> für die Entsorgung mehr Geld erhält.<br />
Peter Scrivener schlägt vor, dass die Mindest grund -<br />
gebühr mit einem höheren Betrag als Euro 30,00 angesetzt<br />
werden soll. Dann würde es auch die Ferien woh nungs -<br />
besitzer härter treffen. <strong>Gemeinde</strong>rat Stefan Bischof weist<br />
in diesem Zus<strong>am</strong> men hang auf die Problematik bei einem<br />
Ferienwohnhaus im Ausmaß eines Einf<strong>am</strong>ilienwohn -<br />
hauses hin. Die Fe rien hausbesitzer sollten verpflichtet<br />
werden, eine ge wisse Anzahl an Restabfallsäcken zu kaufen,<br />
d<strong>am</strong>it ge währ leistet ist, dass der Müll ordnungsge -<br />
mäß entsorgt wird. Clemens Walch erklärt, dass in dieser<br />
Angelegenheit noch nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen.<br />
Er weist darauf hin, dass den Ferienwoh nungs be -<br />
sitzern der Kauf von mindestens zehn Restabfallsäcken<br />
vorgeschrieben werden sollte.<br />
Georg Strolz weist darauf hin, dass in der Arbeits -<br />
gruppe seitens des Experten des Umweltverbandes immer<br />
auf die rechtliche Situation hingewiesen wurde und d -<br />
anach ein Ferienwohnungsbesitzer nicht schlechter be -<br />
handelt werden darf wie ein Einheimischer. Mag. Tho mas<br />
Eggler schlägt vor, dass man die Min dest grundgebühren<br />
beispielsweise mit der Verpflichtung zum Kauf von zehn<br />
Restabfallsäcken festsetzen könnte.<br />
Stefan Muxel weist darauf hin, dass die Grundgebühr<br />
die einzige fix kalkulierbare Gebühr ist und durch die nun<br />
vorgesehene verbrauchsbezogene Grundgebühr ein ge -<br />
wisses Risiko für die <strong>Gemeinde</strong> entstehen könnte (schwache<br />
Saison). Dazu erklärt Georg Strolz, dass man die Ab -<br />
fallmenge der vorangegangenen Rechnungsperiode ken -<br />
nt und d<strong>am</strong>it genau kalkuliert werden kann. Er bringt<br />
vor, dass Verlierer dieser Müllgrundgebührenreform die<br />
Ho tel- und Restaurantbetreiber sind. Vizebürgermeister<br />
Stefan Schneider weist darauf hin, dass auf keinen Fall die<br />
bestehende Grundgebüh ren re gelung aus dem Jahr 2008<br />
beibehalten werden soll.<br />
Nach eingehender Diskussion wird vorgeschlagen,<br />
dass sich die eingesetzte Arbeitsgruppe erweitert um<br />
Peter Scrivener, Stefan Muxel und Vizebürgermeister<br />
Stefan Schneider in einer in absehbarer Zeit stattfindenden<br />
Sitzung noch einmal mit der Müllgrundgebühr be -<br />
fassen soll und eine sinnvolle und gerechte verbrauchsbezogene<br />
Grundgebühr erarbeitet.<br />
Müllgebühren<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die<br />
Müllabfuhrgebühren für das Jahr <strong>2012</strong> wie folgt festzusetzen:<br />
60 l Sack netto Euro 8,30 brutto Euro 9,12<br />
pro Kilogr<strong>am</strong>m entsorgter Restmüll<br />
netto Euro 0,353 brutto Euro 0,388<br />
pro Kilogr<strong>am</strong>m entsorgter Biomüll<br />
netto Euro 0,315 brutto Euro 0,347<br />
Sautrank pro Liter<br />
netto Euro 0,232 brutto Euro 0,255<br />
pro Kilogr<strong>am</strong>m entsorgter Sperrmüll<br />
netto Euro 0,20 brutto Euro 0,22