Gemeindeblatt Lech 11/2012 Nr. 123 - Gemeinde Lech - Lech am ...
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6) Bis spätestens 24.<strong>11</strong>.<strong>2012</strong> sind sämtliche Baustellen ein -<br />
richtungen abzutragen, die Baustellen aufzuräumen und<br />
ab diesem Zeitpunkt ist jede Bautätigkeit einzustellen.<br />
7) Während der Wintersaison ist im <strong>Gemeinde</strong>gebiet bis<br />
einschließlich 22.04.<strong>2012</strong> jede Bautätigkeit einschließlich<br />
der Errichtung von Baustelleneinrichtungen untersagt.<br />
8) Sollten während der Bauzeit Straßen beschmutzt werden,<br />
sind sie regelmäßig zu reinigen. Die Straßen dürfen<br />
weder durch Lieferfahrzeuge noch durch Baumaterialien<br />
blockiert werden.<br />
9) Baucontainer und herumliegende Baumaterialien sind<br />
gegen Sturm abzusichern.<br />
10) Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Bauareal<br />
aufzuräumen und zutreffendenfalls zu begrünen.<br />
<strong>11</strong>) Das Anbringen von nicht ortsüblichen Hinweis schil -<br />
dern und Rekl<strong>am</strong>etafeln ist untersagt. Ankündigungen<br />
und Werbeanlagen jeder Art einschließlich Schaukästen<br />
und Beleuchtungen bedürfen einer eigenen Bewilligung<br />
nach § 18 Baugesetz.<br />
12) Das Aushub- und Abbruchmaterial ist auf einer be -<br />
hördlich zugelassenen Deponie abzulagern. Für Ab la -<br />
gerungen von Aushub- und Abbruchmaterial auf anderen<br />
Standorten - also auch auf eigenem Grund - und für Zwi -<br />
schendeponien ist vorbehaltlich anderer landesgesetzlicher<br />
Bewilligungen die Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> einzuholen.<br />
13) Ausnahmegenehmigungen können durch die Ge -<br />
meinde (Bürgermeister) erteilt werden.<br />
§ 2<br />
Maßnahmen zum Schutze des Landschafts- und<br />
Ortsbildes sowie gegen Lärmstörungen für den Ortsteil<br />
Zürs:<br />
1) Die Bautätigkeit darf in der Zeit vom 25.06.<strong>2012</strong> bis<br />
einschließlich 06.10.<strong>2012</strong> nur in der Zeit von 8.00 bis 20.00<br />
Uhr ausgeübt werden.<br />
2) § 1 Abs. 1, 3 bis 12 gilt sinngemäß.<br />
§ 3<br />
Die in den §§ 1 und 2 festgehaltenen Baueinschränkungen<br />
gelten nicht für unvorhergesehene Baugebrechen und<br />
ebensolche Reparaturarbeiten. In solchen Fällen ist eine<br />
Ausnahmegenehmigung von der <strong>Gemeinde</strong> (Bür ger -<br />
meister) einzuholen.<br />
Aus der <strong>Gemeinde</strong>stube<br />
Mai <strong>2012</strong> - 7<br />
§ 4<br />
Unter dem Begriff „Bautätigkeit“ ist jede baurechtlich<br />
bewilligungspflichtige und weiters jede sowohl optisch<br />
als auch akustisch wahrnehmbare Arbeit an und in Ge -<br />
bäu den, Gebäudeteilen, Bauwerken und sonstigen An la -<br />
gen zu verstehen.<br />
§ 5<br />
Die Nichtbeachtung dieser ortspolizeilichen Verordnung<br />
wird gemäß § 98 Abs. 3 <strong>Gemeinde</strong>gesetz als Verwaltungs -<br />
übertretung geahndet.<br />
§ 6<br />
Diese Verordnung tritt mit 01.01.<strong>2012</strong> in Kraft und gleichzeitig<br />
wird der Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung betreffend<br />
Maßnahmen zum Schutze des Landschafts- und<br />
Orts bildes sowie gegen Lärmstörungen vom 20.12.2010<br />
aus gefertigt mit Verordnung des <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>tes <strong>Lech</strong><br />
vom 22.12.2010, Zl. 101/2010 – 531695 kgr, außer Kraft ge -<br />
setzt.<br />
3) Beratung und Beschlussfassung über die Um wid -<br />
mung einer Teilfläche des Grundstücks Gst.<strong>Nr</strong>. 40/2 GB<br />
<strong>Lech</strong> von derzeit Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in<br />
Baufläche-Wohngebiet<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die Ge -<br />
mein devertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> in der Sitzung vom<br />
19.09.20<strong>11</strong> einen Entwurf über die Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> betreffend<br />
Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Gst.<strong>Nr</strong>.<br />
40/2 GB <strong>Lech</strong> im Ausmaß von 254 m2 von derzeit<br />
Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohn ge -<br />
biet beschlossen hat. Gemäß § 23 Abs. 2 in Verbindung mit<br />
§ 21 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. <strong>Nr</strong>. 39/1996<br />
i.d.g.F., wurde der beschlossene Entwurf einen Monat zur<br />
allgemeinen Einsicht aufgelegt und es sind während der<br />
Auflagefrist keine Änderungsvorschläge bzw. Stellung -<br />
nahmen eingegangen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes vorzunehmen<br />
und eine Teilfläche des Grundstücks Gst.<strong>Nr</strong>. 40/2 GB <strong>Lech</strong><br />
im Ausmaß von 254 m2 von derzeit Freifläche-Land wirt -<br />
schaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet umzuwidmen. Es<br />
handelt sich hierbei um eine Widmung einer Teilfläche<br />
des Grundstücks Gst.<strong>Nr</strong>. 40/2 GB <strong>Lech</strong> gemäß einer<br />
Vereinbarung im Zuge einer Baulandumlegung (befangen<br />
Mag. Christoph Pfefferkorn).<br />
4) Beratung und Beschlussfassung über die Umwid -<br />
mung von geringfügigen Teilflächen des Grundstücks<br />
Gst.<strong>Nr</strong>. 864/10 in Freifläche-Sondergebiet „Biomasse<br />
Heizwerk“<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die Bio -