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Gemeindeblatt Lech 11/2012 Nr. 123 - Gemeinde Lech - Lech am ...

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6) Bis spätestens 24.<strong>11</strong>.<strong>2012</strong> sind sämtliche Baustellen ein -<br />

richtungen abzutragen, die Baustellen aufzuräumen und<br />

ab diesem Zeitpunkt ist jede Bautätigkeit einzustellen.<br />

7) Während der Wintersaison ist im <strong>Gemeinde</strong>gebiet bis<br />

einschließlich 22.04.<strong>2012</strong> jede Bautätigkeit einschließlich<br />

der Errichtung von Baustelleneinrichtungen untersagt.<br />

8) Sollten während der Bauzeit Straßen beschmutzt werden,<br />

sind sie regelmäßig zu reinigen. Die Straßen dürfen<br />

weder durch Lieferfahrzeuge noch durch Baumaterialien<br />

blockiert werden.<br />

9) Baucontainer und herumliegende Baumaterialien sind<br />

gegen Sturm abzusichern.<br />

10) Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Bauareal<br />

aufzuräumen und zutreffendenfalls zu begrünen.<br />

<strong>11</strong>) Das Anbringen von nicht ortsüblichen Hinweis schil -<br />

dern und Rekl<strong>am</strong>etafeln ist untersagt. Ankündigungen<br />

und Werbeanlagen jeder Art einschließlich Schaukästen<br />

und Beleuchtungen bedürfen einer eigenen Bewilligung<br />

nach § 18 Baugesetz.<br />

12) Das Aushub- und Abbruchmaterial ist auf einer be -<br />

hördlich zugelassenen Deponie abzulagern. Für Ab la -<br />

gerungen von Aushub- und Abbruchmaterial auf anderen<br />

Standorten - also auch auf eigenem Grund - und für Zwi -<br />

schendeponien ist vorbehaltlich anderer landesgesetzlicher<br />

Bewilligungen die Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> einzuholen.<br />

13) Ausnahmegenehmigungen können durch die Ge -<br />

meinde (Bürgermeister) erteilt werden.<br />

§ 2<br />

Maßnahmen zum Schutze des Landschafts- und<br />

Ortsbildes sowie gegen Lärmstörungen für den Ortsteil<br />

Zürs:<br />

1) Die Bautätigkeit darf in der Zeit vom 25.06.<strong>2012</strong> bis<br />

einschließlich 06.10.<strong>2012</strong> nur in der Zeit von 8.00 bis 20.00<br />

Uhr ausgeübt werden.<br />

2) § 1 Abs. 1, 3 bis 12 gilt sinngemäß.<br />

§ 3<br />

Die in den §§ 1 und 2 festgehaltenen Baueinschränkungen<br />

gelten nicht für unvorhergesehene Baugebrechen und<br />

ebensolche Reparaturarbeiten. In solchen Fällen ist eine<br />

Ausnahmegenehmigung von der <strong>Gemeinde</strong> (Bür ger -<br />

meister) einzuholen.<br />

Aus der <strong>Gemeinde</strong>stube<br />

Mai <strong>2012</strong> - 7<br />

§ 4<br />

Unter dem Begriff „Bautätigkeit“ ist jede baurechtlich<br />

bewilligungspflichtige und weiters jede sowohl optisch<br />

als auch akustisch wahrnehmbare Arbeit an und in Ge -<br />

bäu den, Gebäudeteilen, Bauwerken und sonstigen An la -<br />

gen zu verstehen.<br />

§ 5<br />

Die Nichtbeachtung dieser ortspolizeilichen Verordnung<br />

wird gemäß § 98 Abs. 3 <strong>Gemeinde</strong>gesetz als Verwaltungs -<br />

übertretung geahndet.<br />

§ 6<br />

Diese Verordnung tritt mit 01.01.<strong>2012</strong> in Kraft und gleichzeitig<br />

wird der Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung betreffend<br />

Maßnahmen zum Schutze des Landschafts- und<br />

Orts bildes sowie gegen Lärmstörungen vom 20.12.2010<br />

aus gefertigt mit Verordnung des <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>tes <strong>Lech</strong><br />

vom 22.12.2010, Zl. 101/2010 – 531695 kgr, außer Kraft ge -<br />

setzt.<br />

3) Beratung und Beschlussfassung über die Um wid -<br />

mung einer Teilfläche des Grundstücks Gst.<strong>Nr</strong>. 40/2 GB<br />

<strong>Lech</strong> von derzeit Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in<br />

Baufläche-Wohngebiet<br />

Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die Ge -<br />

mein devertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> in der Sitzung vom<br />

19.09.20<strong>11</strong> einen Entwurf über die Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> betreffend<br />

Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Gst.<strong>Nr</strong>.<br />

40/2 GB <strong>Lech</strong> im Ausmaß von 254 m2 von derzeit<br />

Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohn ge -<br />

biet beschlossen hat. Gemäß § 23 Abs. 2 in Verbindung mit<br />

§ 21 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. <strong>Nr</strong>. 39/1996<br />

i.d.g.F., wurde der beschlossene Entwurf einen Monat zur<br />

allgemeinen Einsicht aufgelegt und es sind während der<br />

Auflagefrist keine Änderungsvorschläge bzw. Stellung -<br />

nahmen eingegangen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes vorzunehmen<br />

und eine Teilfläche des Grundstücks Gst.<strong>Nr</strong>. 40/2 GB <strong>Lech</strong><br />

im Ausmaß von 254 m2 von derzeit Freifläche-Land wirt -<br />

schaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet umzuwidmen. Es<br />

handelt sich hierbei um eine Widmung einer Teilfläche<br />

des Grundstücks Gst.<strong>Nr</strong>. 40/2 GB <strong>Lech</strong> gemäß einer<br />

Vereinbarung im Zuge einer Baulandumlegung (befangen<br />

Mag. Christoph Pfefferkorn).<br />

4) Beratung und Beschlussfassung über die Umwid -<br />

mung von geringfügigen Teilflächen des Grundstücks<br />

Gst.<strong>Nr</strong>. 864/10 in Freifläche-Sondergebiet „Biomasse<br />

Heizwerk“<br />

Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die Bio -

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