22.01.2013 Aufrufe

Gemeindeblatt Lech 11/2012 Nr. 123 - Gemeinde Lech - Lech am ...

Gemeindeblatt Lech 11/2012 Nr. 123 - Gemeinde Lech - Lech am ...

Gemeindeblatt Lech 11/2012 Nr. 123 - Gemeinde Lech - Lech am ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6 - Mai <strong>2012</strong> Aus der <strong>Gemeinde</strong>stube<br />

Gruppenunterricht bis 2 Pers. 40 Min. Euro 124,o0<br />

Gruppenunterricht ab 3 Pers. 60 Min. Euro 156,00<br />

Gruppenunterricht ab 3 Pers. 50 Min. Euro 130,00<br />

Gruppenunterricht ab 3 Pers. 40 Min. Euro 104,00<br />

Musikalische Früherziehung Euro <strong>11</strong>3,00<br />

Musiktheorie als Hauptfach Euro 62,00<br />

Musiktheorie als Nebenfach Euro 44,00<br />

Für Erwachsene gilt ein Zuschlag in Höhe von50 % (ausgenommen<br />

sind Schüler/Studenten bis zur Vollendung<br />

des 25. Lebensjahres). Als F<strong>am</strong>ilienermäßigung werden 30<br />

% für die zweite Person bzw. zweites Hauptfach und 50 %<br />

für jede weitere Person bzw. jedes weitere Hauptfach festgesetzt.<br />

Parkgebühren Rüfigarage<br />

Die Parkgebühren für die Rüfigarage werden einstimmig<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

30 Min. brutto Euro 1,50<br />

60 Min. brutto Euro 2,00<br />

90 Min. brutto Euro 3,00<br />

120 Min. brutto Euro 4,00<br />

180 Min. brutto Euro 5,00<br />

Jede weitere Stunde brutto Euro 4,00<br />

Pistenrettungsgebühren<br />

Die Pistenrettungsgebühren werden einstimmig wie<br />

folgt festgesetzt:<br />

Zone I Euro 189,00<br />

Zone II Euro 282,00<br />

Zone III Euro 374,00<br />

Freier Schiraum min. Euro 469,00<br />

Freier Schiraum max. Euro 965,00<br />

Hubschrauberbergung Euro 282,00<br />

Bearbeitungsgebühr bei Kollisionen Euro 95,00<br />

Die Grundsteuer, die Gästetaxe, die Kommunalsteuer, die<br />

Hundeabgabe, die Friedhofsgebühren bleiben unverändert.<br />

Die Entgelte für Saalmieten und den sport.park.lech<br />

werden gemäß dem Vorschlag des Finanzausschusses einstimmig<br />

genehmigt. Die beschlossenen Gebühren und<br />

Entgelte für das Jahr <strong>2012</strong> sind in einer Liste, welche der<br />

Verhandlungsschrift beigelegt wird, aufgelistet.<br />

2) Beratung und Beschlussfassung über die ortspolizeiliche<br />

Verordnung zum Schutze des Landschafts- und<br />

Ortsbildes sowie gegen Lärmstörungen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt nach eingehender<br />

Diskussion einstimmig, gemäß § 18 Abs. 1 des Ge mein de -<br />

gesetzes nachstehende Verordnung zum Schutz des<br />

Landschafts- und Ortsbildes sowie gegen Lärmstörungen<br />

zu erlassen:<br />

§ 1<br />

Maßnahmen zum Schutze des Landschafts- und Orts bil -<br />

des sowie gegen Lärmstörungen für das <strong>Gemeinde</strong> ge biet<br />

<strong>Lech</strong>, ausgenommen des Ortsteiles Zürs:<br />

1) a) Von S<strong>am</strong>stag, den 23.06.<strong>2012</strong> bis einschließlich S<strong>am</strong>s -<br />

tag, den 01.09.<strong>2012</strong> gilt das Verbot für maschinelle Aus -<br />

hub-, maschinelle Abbruch-, maschinelle Pla nie rungs-,<br />

Bohr- und Sprengarbeiten.<br />

b) Beim Einsatz von Kompressoren sind ausnahmslos<br />

schallgedämpfte Geräte zu verwenden. Schremmarbeiten<br />

nur für Installationszwecke dürfen in der Zeit vom<br />

23.06.<strong>2012</strong> bis 01.09.<strong>2012</strong> lediglich von Montag bis Freitag<br />

von 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr ausgeführt<br />

werden. Das Schremmen im Freien ist während dieses<br />

Zeitraumes (23.06.<strong>2012</strong> bis 01.09.<strong>2012</strong>) ausnahmslos un -<br />

ter sagt. Von Montag, den 03.09.<strong>2012</strong> bis einschließlich<br />

S<strong>am</strong>stag, den 22.09.<strong>2012</strong> dürfen Schremmarbeiten im<br />

Frei en lediglich von Montag bis Freitag in der Zeit von<br />

10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr ausgeführt<br />

werden.<br />

c) Schremmarbeiten vor 08.00 Uhr sind generell untersagt.<br />

2) Von Montag, den 25.06.<strong>2012</strong> bis einschließlich S<strong>am</strong>stag,<br />

den 06.10.<strong>2012</strong> ist zwischen 20.00 und 08.00 Uhr und zwischen<br />

12.00 und 13.00 Uhr jede Bautätigkeit untersagt.<br />

Der Einsatz von Rasenmähern unterliegt ebenfalls dieser<br />

zeitlichen Einschränkung.<br />

3) An Sonn- und Feiertagen ist jede Bautätigkeit untersagt.<br />

4) Die Situierung der Baustelleneinrichtungen ist einvernehmlich<br />

mit der <strong>Gemeinde</strong> abzuklären. Erforderlichen -<br />

falls ist der Baustellenbereich mit Bauzäunen (Schilfrohr -<br />

matte, Schaltafeln) zu umgeben.<br />

5) Ab 23.06.<strong>2012</strong> bis einschließlich 01.09.<strong>2012</strong> ist der<br />

Einsatz von Fluggeräten für Bauzwecke grundsätzlich<br />

un tersagt. Sollte jedoch fallweise eine Versorgung einer<br />

Baustelle aus technischen Gründen nur auf dem Luftwege<br />

möglich sein, ist mit der <strong>Gemeinde</strong> (Bürgermeister) rechtzeitig<br />

das Einvernehmen herzustellen und die Bewilli -<br />

gung einzuholen, wobei solche Flüge ausschließlich in<br />

der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00<br />

Uhr durchgeführt werden dürfen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!