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und Masterarbeiten Stand: Februar 2010 - Institut für ...

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<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> Rechnungswesen <strong>und</strong> Wirtschaftsprüfung Professor Dr. K.-U. Marten<br />

Arbeitshinweise (<strong>Stand</strong>: Dezember 2009)<br />

Gliederung: Mit der Gliederung erhält die Arbeit ihre Struktur. Sie soll den Rahmen<br />

<strong>für</strong> einen logischen Argumentationsablauf darstellen. Sie enthält inhaltliche Aussagen:<br />

Was gliederungsmäßig auf der gleichen Stufe steht, ist auch inhaltlich-systematisch<br />

gleichrangig.<br />

Es ist das numerische (dekadische) Gliederungssystem zu verwenden, weil hier die je-<br />

weiligen Unterpunkte sofort einem Oberpunkt bzw. seinen Oberpunkten zugeordnet<br />

werden können; z.B. ist unmittelbar ersichtlich, dass Unterabschnitt 2.2.1 zu Ab-<br />

schnitt 2.2 <strong>und</strong> Kapitel 2 gehört.<br />

Aufbau der Gliederung: Es darf zu keinem Gliederungspunkt lediglich ein Unterpunkt<br />

existieren. Unzulässig wäre z.B. folgende Gliederung:<br />

2 Merkmale des positiven Wirtschaftsguts<br />

2.1 Anknüpfung an Ausgaben<br />

3 Merkmale des negativen Wirtschaftsguts<br />

Es ist m.E. auch unlogisch, den ersten Unterpunkt erst nach langen Ausführungen in-<br />

nerhalb eines Gliederungspunktes zu bilden, denn dann stellen diese bereits den ersten<br />

Unterpunkt dar. Jedoch kann vor einem Unterpunkt eine kurze Einführung in die The-<br />

matik aller Unterpunkte des betreffenden (Unter-)Abschnitts gebracht werden, wie z.B.<br />

oben unter Punkt 3.2.<br />

Einrücken: Die Überschriften des Textteils sind im Inhaltsverzeichnis gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

entsprechend der Tiefe der Untergliederung einzurücken.<br />

Seitenangaben: Im Inhaltsverzeichnis sind die Seiten, auf denen die Überschriften aller<br />

Verzeichnisse sowie die Textüberschriften zu finden sind, anzugeben. Seitenangaben<br />

sind entsprechend auch in anderen ggf. notwendigen Verzeichnissen (Abbildungs-, Ta-<br />

bellen-, Anhangsverzeichnis) zu machen.<br />

Abkürzungen sind in Überschriften im Regelfall nicht zu verwenden.<br />

Für Bachelor- <strong>und</strong> <strong>Masterarbeiten</strong> ergibt sich dies aus § 16c Abs. 10 der Allgemeinen Bestimmungen<br />

zu Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnungen <strong>für</strong> das Bachelor- <strong>und</strong> Masterstudium an der Universität Ulm<br />

(Rahmenordnung) vom 18.07.2007.<br />

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