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November 2012 - Zerb

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<strong>Zerb</strong>erus<br />

Aller guten Dinge sind …<br />

ZErb 11/<strong>2012</strong><br />

Keine große Überraschung aus München vom Bundesfi nanzhof. Knapp ein Jahr nach seinem Beschluss vom<br />

5.10.2011, in dem der Bundesfi nanzhof das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert hat, sich an einem<br />

Verfahren vor dem Bundesfi nanzhof zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Schenkung- und<br />

Erbschaftsteuerrechts zu beteiligen, legte er jetzt das Erbschaftsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht erneut<br />

zur Prüfung vor (Az II ZR 9/11). Als Erbrechtspraktiker erlebt man ein erneutes Deja Vu.<br />

So stört das höchste deutsche Finanzgericht die angeblich fast vollständige Freistellung von Betriebsvermögen<br />

bei der Besteuerung im Schenkungs- oder Erbfall. Nachdem der Bundesfi nanzhof dankbarer Weise einige Steuerspartipps<br />

in seinem Beschluss vom 5.10.2011 aufgenommen hatte, kam es zu einem wahren Run auf die Gründung<br />

von Cash GmbHs. Eine wahre ABM Maßnahme für Berater und Notare. Nachdem nun durch das Jahressteuergesetz<br />

2013 ein Riegel vor derartige Schlupfl öcher geschoben wurde, kommt nun wieder einmal wahre<br />

Unsicherheitsstimmung auf die Berater und deren Mandanten zu. Wie schön.<br />

Eigentlich ist man den Damen und Herren von der Ismaninger Straße in München zu großem Dank verpfl ichtet.<br />

Die für ihre Lethargie bekannten Unternehmer werden sicherlich durch einige Sätze der Begründung aufgerüttelt.<br />

So sei nämlich nicht anzunehmen, dass die Steuer eine Fortführung geerbter Betriebe gefährde. Auch von einer<br />

verfassungswidrigen Überprivilegierung durch eine „weitgehende oder vollständige steuerliche Verschonung“<br />

beim Erben von Betriebsvermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften ist die Rede. Das klingt ja schon fast<br />

klassenkämpferisch in den Ohren so manchen Unternehmers.<br />

Nun kommen wieder plötzlich die Anfragen der Mandanten, wie lange man denn noch Zeit hätte zur Planung,<br />

ob damit zu rechnen sei, dass das Bundesverfassungsgericht das alles genauso sehe wie der Bundesfi nanzhof. Auch<br />

hier mal wieder ein Deja Vu.<br />

Das hatten wir doch alles schon einmal und zwar vor nicht allzu langer Zeit. Nun haben Orakel wieder Hochkonjunktur.<br />

Aus nachvollziehbaren Gründen sehen die meisten Berater natürlich alles völlig schwarz und raten den<br />

Mandanten meist zum sofortigen Handeln.<br />

Eigentlich sollte man sich das Verhalten des Gesetzgebers zur Warnung gereichen lassen. Ist das Gesetz zur Schenkungs-<br />

und Erbschaftsteuer nicht mit sehr heißer Nadel gestrickt worden? Haben wir nicht alle über die Art und<br />

Weise des Zustandekommens dieses Gesetzes geschimpft? Nun sollten wir also nicht die gleichen Fehler machen<br />

wie der Gesetzgeber und unseren Mandanten hektisch in letzter Sekunde zu irgend welchen Übertragungen raten.<br />

In Westfalen fi ndet man über manchen Toren bei Bauernhöfen einen Sinnspruch, den man seinen Mandanten<br />

sicherlich vorhalten sollte, denn nicht selten wurden die sozialen Belange des Übergebers bei Übertragungen rasch<br />

mal vergessen: „Wer den Kindern gab das Brot und leidet in dem Alter Not, den schlage mit dem Knüppel tot.“<br />

Trösten wir vielleicht unsere Mandanten mit einem alten englischen Juristensprichwort: Neue Gesetze bedeuten<br />

auch immer wieder neue Schlupfl öcher. In diesem Sinne. Auf ein Neues.<br />

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