November 2012 - Zerb
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<strong>Zerb</strong>erus<br />
Aller guten Dinge sind …<br />
ZErb 11/<strong>2012</strong><br />
Keine große Überraschung aus München vom Bundesfi nanzhof. Knapp ein Jahr nach seinem Beschluss vom<br />
5.10.2011, in dem der Bundesfi nanzhof das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert hat, sich an einem<br />
Verfahren vor dem Bundesfi nanzhof zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Schenkung- und<br />
Erbschaftsteuerrechts zu beteiligen, legte er jetzt das Erbschaftsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht erneut<br />
zur Prüfung vor (Az II ZR 9/11). Als Erbrechtspraktiker erlebt man ein erneutes Deja Vu.<br />
So stört das höchste deutsche Finanzgericht die angeblich fast vollständige Freistellung von Betriebsvermögen<br />
bei der Besteuerung im Schenkungs- oder Erbfall. Nachdem der Bundesfi nanzhof dankbarer Weise einige Steuerspartipps<br />
in seinem Beschluss vom 5.10.2011 aufgenommen hatte, kam es zu einem wahren Run auf die Gründung<br />
von Cash GmbHs. Eine wahre ABM Maßnahme für Berater und Notare. Nachdem nun durch das Jahressteuergesetz<br />
2013 ein Riegel vor derartige Schlupfl öcher geschoben wurde, kommt nun wieder einmal wahre<br />
Unsicherheitsstimmung auf die Berater und deren Mandanten zu. Wie schön.<br />
Eigentlich ist man den Damen und Herren von der Ismaninger Straße in München zu großem Dank verpfl ichtet.<br />
Die für ihre Lethargie bekannten Unternehmer werden sicherlich durch einige Sätze der Begründung aufgerüttelt.<br />
So sei nämlich nicht anzunehmen, dass die Steuer eine Fortführung geerbter Betriebe gefährde. Auch von einer<br />
verfassungswidrigen Überprivilegierung durch eine „weitgehende oder vollständige steuerliche Verschonung“<br />
beim Erben von Betriebsvermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften ist die Rede. Das klingt ja schon fast<br />
klassenkämpferisch in den Ohren so manchen Unternehmers.<br />
Nun kommen wieder plötzlich die Anfragen der Mandanten, wie lange man denn noch Zeit hätte zur Planung,<br />
ob damit zu rechnen sei, dass das Bundesverfassungsgericht das alles genauso sehe wie der Bundesfi nanzhof. Auch<br />
hier mal wieder ein Deja Vu.<br />
Das hatten wir doch alles schon einmal und zwar vor nicht allzu langer Zeit. Nun haben Orakel wieder Hochkonjunktur.<br />
Aus nachvollziehbaren Gründen sehen die meisten Berater natürlich alles völlig schwarz und raten den<br />
Mandanten meist zum sofortigen Handeln.<br />
Eigentlich sollte man sich das Verhalten des Gesetzgebers zur Warnung gereichen lassen. Ist das Gesetz zur Schenkungs-<br />
und Erbschaftsteuer nicht mit sehr heißer Nadel gestrickt worden? Haben wir nicht alle über die Art und<br />
Weise des Zustandekommens dieses Gesetzes geschimpft? Nun sollten wir also nicht die gleichen Fehler machen<br />
wie der Gesetzgeber und unseren Mandanten hektisch in letzter Sekunde zu irgend welchen Übertragungen raten.<br />
In Westfalen fi ndet man über manchen Toren bei Bauernhöfen einen Sinnspruch, den man seinen Mandanten<br />
sicherlich vorhalten sollte, denn nicht selten wurden die sozialen Belange des Übergebers bei Übertragungen rasch<br />
mal vergessen: „Wer den Kindern gab das Brot und leidet in dem Alter Not, den schlage mit dem Knüppel tot.“<br />
Trösten wir vielleicht unsere Mandanten mit einem alten englischen Juristensprichwort: Neue Gesetze bedeuten<br />
auch immer wieder neue Schlupfl öcher. In diesem Sinne. Auf ein Neues.<br />
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