Betreuungsrecht - Stadt Frankenthal
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stellung des Betreuten bezwecken (Gegenbeispiel: die Ruhigstellung ist Nebenwirkung<br />
eines zu Heilzwecken verabreichten Medikaments). Bei Zweifeln<br />
über die Genehmigungsbedürftigkeit sollte das Betreuungsgericht befragt<br />
werden.<br />
In Eilfällen, in denen zum Schutz des Betreuten ohne vorherige Genehmigung<br />
gehandelt werden muss, ist diese unverzüglich nachzuholen.<br />
Wohnungsauflösung<br />
Mit der Auflösung der Wohnung verliert der Betreute seinen Lebensmittelpunkt,<br />
die vertraute Umgebung und vielfach auch den Bekanntenkreis. Er soll<br />
daher insoweit vor übereilten Maßnahmen geschützt werden (§ 1907 BGB).<br />
Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute<br />
(oder für ihn sein Betreuer) gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung<br />
des Betreuungsgerichts. Gleiches gilt für andere Erklärungen, die auf die<br />
Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet sind (z. B. Aufhebungsvertrag<br />
zwischen Betreuer und Vermieter). Treten andere Umstände ein, aufgrund<br />
derer die Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt (z. B.<br />
Kündigung durch den Vermieter), so hat der Betreuer dies dem Betreuungsgericht<br />
unverzüglich mitzuteilen, wenn sein Aufgabenkreis das Mietverhältnis<br />
oder die Aufenthaltsbestimmung umfasst. Will der Betreuer Wohnraum des<br />
Betreuten auf andere Weise als durch Kündigung oder Aufhebung eines Mietverhältnisses<br />
aufgeben (etwa durch Verkauf der Möbel, während der Betreute<br />
im Krankenhaus ist), so hat er dies ebenfalls unverzüglich dem Betreuungsgericht<br />
mitzuteilen. Will der Betreuer Wohnraum des Betreuten vermieten,<br />
so bedarf er hierfür der gerichtlichen Genehmigung. Dies gilt etwa, wenn der<br />
Betreuer während eines Krankenhausaufenthaltes des Betreuten dessen Eigenheim<br />
weitervermieten will.