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Betreuungsrecht - Stadt Frankenthal

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stellung des Betreuten bezwecken (Gegenbeispiel: die Ruhigstellung ist Nebenwirkung<br />

eines zu Heilzwecken verabreichten Medikaments). Bei Zweifeln<br />

über die Genehmigungsbedürftigkeit sollte das Betreuungsgericht befragt<br />

werden.<br />

In Eilfällen, in denen zum Schutz des Betreuten ohne vorherige Genehmigung<br />

gehandelt werden muss, ist diese unverzüglich nachzuholen.<br />

Wohnungsauflösung<br />

Mit der Auflösung der Wohnung verliert der Betreute seinen Lebensmittelpunkt,<br />

die vertraute Umgebung und vielfach auch den Bekanntenkreis. Er soll<br />

daher insoweit vor übereilten Maßnahmen geschützt werden (§ 1907 BGB).<br />

Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute<br />

(oder für ihn sein Betreuer) gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung<br />

des Betreuungsgerichts. Gleiches gilt für andere Erklärungen, die auf die<br />

Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet sind (z. B. Aufhebungsvertrag<br />

zwischen Betreuer und Vermieter). Treten andere Umstände ein, aufgrund<br />

derer die Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt (z. B.<br />

Kündigung durch den Vermieter), so hat der Betreuer dies dem Betreuungsgericht<br />

unverzüglich mitzuteilen, wenn sein Aufgabenkreis das Mietverhältnis<br />

oder die Aufenthaltsbestimmung umfasst. Will der Betreuer Wohnraum des<br />

Betreuten auf andere Weise als durch Kündigung oder Aufhebung eines Mietverhältnisses<br />

aufgeben (etwa durch Verkauf der Möbel, während der Betreute<br />

im Krankenhaus ist), so hat er dies ebenfalls unverzüglich dem Betreuungsgericht<br />

mitzuteilen. Will der Betreuer Wohnraum des Betreuten vermieten,<br />

so bedarf er hierfür der gerichtlichen Genehmigung. Dies gilt etwa, wenn der<br />

Betreuer während eines Krankenhausaufenthaltes des Betreuten dessen Eigenheim<br />

weitervermieten will.

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