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Betreuungsrecht - Stadt Frankenthal

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WOruM geht es<br />

beiM betreuungsrecht?<br />

Am 1. Januar 1992 ist das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft<br />

und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz - BtG) in Kraft getreten. Es<br />

hat erhebliche Verbesserungen für erwachsene Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />

gebracht, die früher unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft<br />

standen. Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl der betroffenen Menschen<br />

ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft<br />

getreten. Das Wesen der Betreuung besteht darin,<br />

dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau<br />

festgelegten Umfang für sie handelt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen<br />

Menschen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem<br />

Wohl zuträglich ist. Seine Wünsche sind in diesem Rahmen beachtlich. Auch<br />

für die Betreuerinnen und Betreuer bringt das Betreuungsgesetz viele Vorteile.<br />

Betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer<br />

körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten<br />

ganz oder teilweise nicht besorgen können.<br />

Viele der Betroffenen sind alte Menschen. Denn im Alter nimmt die Fähigkeit<br />

zu selbstbestimmtem Leben oft ab. Die Regelungen werden für sie zunehmend<br />

von Bedeutung sein. Der Anteil älterer Mitbürger an der Gesamtbevölkerung<br />

wird sich in den kommenden Jahren wesentlich erhöhen. So ist heute jeder<br />

vierte Bundesbürger älter als 60 Jahre und schon im Jahre 2030 wird es jeder<br />

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