22.01.2013 Aufrufe

Betreuungsrecht - Stadt Frankenthal

Betreuungsrecht - Stadt Frankenthal

Betreuungsrecht - Stadt Frankenthal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

gerichtLiches<br />

verFahren<br />

Verfahren der betreuerbestellung<br />

Einleitung des Verfahrens<br />

Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt. Der Betroffene kann dies<br />

selbst beantragen. Wer lediglich körperlich behindert ist, kann nur auf seinen<br />

Antrag hin einen Betreuer erhalten. In allen anderen Fällen entscheidet das<br />

Gericht auch ohne Antrag des Betroffenen von Amts wegen. Dritte (etwa Familienangehörige,<br />

Nachbarn oder auch Behörden) können beim Gericht eine<br />

entsprechende Anregung geben.<br />

Zuständiges Gericht<br />

Für die Betreuerbestellung ist in erster Linie das Amtsgericht zuständig, in dessen<br />

Bezirk der Betroffene zur Zeit der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt<br />

hat, sich also hauptsächlich aufhält.<br />

Stellung des Betroffenen<br />

Der Betroffene ist in jedem Fall verfahrensfähig, d.h. er kann selbst Anträge<br />

stellen und Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen einlegen. Der Betroffene<br />

soll deshalb vom Betreuungsgericht über den möglichen Verlauf des<br />

Verfahrens unterrichtet werden.<br />

Bestellung eines Verfahrenspflegers<br />

Soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist,<br />

bestellt das Gericht ihm einen Pfleger für das Verfahren. Er soll den Betrof-<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!