Betreuungsrecht - Stadt Frankenthal
Betreuungsrecht - Stadt Frankenthal
Betreuungsrecht - Stadt Frankenthal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Liebe bürgerinnen<br />
und bürger!<br />
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht nur ein Rechtsstaat,<br />
sie ist ein sozialer Rechtsstaat. Und was das bedeutet,<br />
zeigt sich vor allem im Umgang mit Menschen,<br />
die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dazu gehören<br />
Erwachsene, die aufgrund psychischer Krankheiten oder<br />
körperlicher, geistiger oder seelischer Störungen ihre Angelegenheiten<br />
ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln<br />
können.<br />
Für sie gilt das <strong>Betreuungsrecht</strong>, das am 1. Januar 1992 das frühere Vormundschafts-<br />
und Pflegschaftsrecht abgelöst hat. „Unterstützung statt Bevormundung“<br />
– das ist das Leitmotiv dieses Gesetzes. Im Vordergrund der Betreuung<br />
steht das persönliche Wohlergehen der Betroffenen. Sie sollen, soweit es<br />
möglich ist, selbst über sich bestimmen können. Nur wo sich die Betroffenen<br />
nicht mehr selbst helfen können, bietet das Gesetz die notwendige Fürsorge<br />
und den notwendigen Schutz. Der Staat alleine kann das natürlich nicht leisten.<br />
Nur wenn es gelingt, immer wieder genügend Personen zu finden, die als<br />
Betreuer mitarbeiten, kann die Reform dauerhafte Erfolge aufweisen.<br />
An dieser Stelle möchte ich allen danken, die sich für diese Aufgabe mit<br />
großem Engagement zur Verfügung gestellt haben und dies hoffentlich auch<br />
weiterhin tun. Nur Sie können das <strong>Betreuungsrecht</strong> im Interesse der betroffenen<br />
Menschen mit Leben erfüllen. Die vorliegende Broschüre, die inzwischen<br />
in der achten Auflage vorliegt, möchte Sie über die Grundzüge des <strong>Betreuungsrecht</strong>s<br />
informieren und Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit helfen.<br />
5