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Programm und Kurzfassungen zum interdisziplinären Seminar ...

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nichts gelesen zu haben. Die Auswertung hat gezeigt, dass die Mehrheit der gefragten Personen<br />

sich nicht an diese Regeln hält. Selbst einzelne Regeln wurden nie von allen befolgt. Viel eher<br />

zeichnet sich ein starkes Desinteresse an solchen Regeln ab. 21 von 31 Personen halten ein festes<br />

<strong>und</strong> einheitliches Regelwerk für unnötig. Lediglich 8 Personen äußerten den Wunsch nach zusätzlichen<br />

Rechten für Inlineskater. Diese waren der Wunsch nach einer Art Radweg für Skater<br />

<strong>und</strong> die Erlaubnis auf öffentlichen Verkehrsstraßen skaten zu dürfen.<br />

Das Nicht-Tragen von Schutzbekleidung hingegen ist auf den geringen Tragekomfort zurückzuführen.<br />

Weiterhin sind etwa 42% der Meinung, dass nicht jedes Kind <strong>und</strong> jeder Jugendliche sich<br />

Schutzbekleidung finanziell leisten kann. Beim Skaten im Straßenverkehr zeigt sich, dass auch<br />

hier die vorgeschlagenen Regeln nur sehr selten befolgt werden. Zusammenfassend lässt sich sagen,<br />

dass die 11 Regeln nach Sport-InForm von den Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen in der Mainzer Innenstadt<br />

nicht oder nur bedingt beachtet werden. Ob dies auf Unwissenheit oder Ignoranz zurückzuführen<br />

ist, kann durch diesen Fragebogen jedoch nicht geklärt werden.<br />

6. Diskussion<br />

Viele der in SportInForm vorgeschlagenen Regeln lassen sich befolgen, ohne diese bewusst zu<br />

kennen. Das erste Problem, das sich bei der Bearbeitung des Themas gestellt hat war, dass viele<br />

verschiedene solcher Vorschriften existieren, die ebenfalls in etablierten Fachzeitschriften zu finden<br />

sind (Global Fitness Company, Skate & Roll). Weiterhin ist die Einordnung der Inlineskater in<br />

die StVO problematisch. Der B<strong>und</strong>esgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom<br />

19.03.2002 ausgeführt, dass Inlineskater „besondere Fortbewegungsmittel im Sinne des § 24<br />

StVO" sind. Dem Gericht erschienen sie den dort ausdrücklich genannten Rollern am ähnlichsten.<br />

Damit steht fest, dass Inlineskater im rechtlichen Sinne keine Fahrzeuge – wie beispielsweise<br />

Fahrräder – sind (ADAC Motorwelt 4/2001).<br />

Beachtet man alle 11 Regeln <strong>und</strong> hält sich zudem an die StVO, stellt sich die Frage, wo Inlineskater<br />

überhaupt noch uneingeschränkt fahren können. Skaten auf öffentlichen Verkehrsstraßen<br />

ist verboten, Feldwege <strong>und</strong> Radwege sind nach den 11 Regeln zu meiden, in<br />

Fußgängerzonen gilt Schrittgeschwindigkeit <strong>und</strong> auf dem Bürgersteig ist meist zu wenig<br />

Platz. Das Fahren auf dem Gehweg ist aufgr<strong>und</strong> der schlechten Beschaffenheit ebenfalls zu<br />

vermeiden.<br />

Literatur- <strong>und</strong> Quellenverzeichnis<br />

GLOBAL FITNESS COMPANY: Lektion 5: Goldene Regeln des Inline-Skatens.<br />

http://de.fitness.com/kurse/skate/goldeneregeln.htm Stand: 12.01.04.<br />

LANDESSPORTBUND RHEINLAND-PFALZ: Mediadaten. http://www.lsbrlp.de/adobepdf/Sport%20InForm/SI_Mediadaten.pdf<br />

Stand: 12.01.04.<br />

O. Vf.: Wo dürfen Skater fahren? In: ADAC MOTORWELT (2001), 4, S. 94.<br />

O. Vf.: 11 Regeln für das Inlineskaten. In: SPORTINFORM (2001), 15, S. 13.<br />

SAFETY1ST: Inline-Skaten – aber sicher! http://www.safety1st.de/aktuell/special.php?a=15, Stand:<br />

12.01.04.<br />

SCHEID, V.: Kindheit. In: RÖTHIG, P. u. a.: Sportwissenschaftliches Lexikon., Schorndorf, 1992, S.231.<br />

SCHEID, V.: Jugend. In: RÖTHIG, P. u. a.: Sportwissenschaftliches Lexikon, 6. Auflage, Schorndorf, 1992,<br />

S.226.<br />

SINGER, R.: Befragung. In: Singer, R u. a.: Gr<strong>und</strong>kurs Datenerhebung 2, Bad Homburg v.d.H. 1978.<br />

SKATE & ROLL: Inline-Skaten – aber sicher. http://www.gdv.de/download/SkatRollextra.pdf Stand: 12.01.04.<br />

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