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Auslobungstext vom 06.06.2011 (pdf, 314KB) - architekturwettbewerb

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AUSLOBUNGSTEXT – EU-WEITER REALISIERUNGSWETTBEWERB S. 24<br />

WIEN 15., „NEUSTRUKTURIERUNG AREAL DES KAISERIN-ELISABETH-SPITALS“<br />

Die weiteren Verwertungsrechte (Werknutzung) an der Wettbewerbsarbeit<br />

des Gewinners sind Gegenstand des Planungsvertrages (siehe Absichtserklärung<br />

Pkt B.15).<br />

A.14 VERÖFFENTLICHUNG DER ERGEBNISSE DES VERFAHRENS<br />

Die Ausloberin wird sämtliche eingereichten Planunterlagen des städtebaulichen,<br />

architektonischen und funktionellen Projektteils in einer ihr geeignet<br />

erscheinenden Form ausstellen bzw. veröffentlichen.<br />

Veröffentlichungen von eingereichten Projekten oder Teilen davon durch<br />

einen Teilnehmer vor Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Auslober<br />

haben den zwingenden Ausschluss <strong>vom</strong> Verfahren zur Folge.<br />

Nach Bekanntgabe der Ergebnisse (z.A. Ausstellung) hat jeder Teilnehmer<br />

das Recht zur Veröffentlichung seines Projektes.<br />

A.15 ABSICHTSERKLÄRUNG<br />

Die Ausloberin beabsichtigt im Hinblick auf den Bauteil Pflegewohnhaus<br />

wie folgt vorzugehen:<br />

1. Die Ausloberin beabsichtigt, mit dem Gewinner nach Abschluss des<br />

Wettbewerbes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts<br />

in Verhandlungen gemäß § 30 Abs 2 Z 6 BVergG über die Teilleistungen<br />

(Planungsphasen) Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, künstlerische<br />

Oberleitung und mind. 30 % der Ausführungsplanung (Teile<br />

der technischen Oberleitung und Leitdetailplanung) im Hinblick auf die<br />

Architekturplanung (bauliche Planungsleistungen) sowie die Frei- und<br />

Grünraumplanung zu treten.<br />

Mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren übermittelt<br />

die Ausloberin dem Gewinner einen Leistungskatalog samt Vertragsbestimmungen<br />

und lädt ihn zur Legung eines Honorarangebots<br />

ein. Dem Leistungskatalog legt sie im Wesentlichen die Leistungsbilder<br />

(der oben genannten Teilleistungen) aus der letztveröffentlichten Fassung<br />

der Honorarordnungen der Bundeskammer der Architekten und<br />

Ingenieurkonsulenten zugrunde.<br />

Erforderlichenfalls werden anschließend Verhandlungen zu Honorar<br />

und Vertragsbestimmungen geführt.<br />

Parallel führt die Ausloberin nach den Bestimmungen des BVergG ein<br />

Vergabeverfahren zur Ermittlung des Bauträgers, der das Pflegewohnhaus<br />

im eigenen Namen und auf eigene Rechnung errichten und an die<br />

Ausloberin vermieten soll.<br />

2. Die Ausloberin beabsichtigt im Folgenden, das mit dem Wettbewerbsgewinner<br />

erzielte Verhandlungsergebnis den Bietern des Bauträger-<br />

Vergabeverfahrens zur Kenntnis zu bringen und den Zuschlagsempfänger<br />

(„Bauträger“) zu verpflichten, den Wettbewerbsgewinner zu den

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