Auslobungstext vom 06.06.2011 (pdf, 314KB) - architekturwettbewerb
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AUSLOBUNGSTEXT – EU-WEITER REALISIERUNGSWETTBEWERB S. 24<br />
WIEN 15., „NEUSTRUKTURIERUNG AREAL DES KAISERIN-ELISABETH-SPITALS“<br />
Die weiteren Verwertungsrechte (Werknutzung) an der Wettbewerbsarbeit<br />
des Gewinners sind Gegenstand des Planungsvertrages (siehe Absichtserklärung<br />
Pkt B.15).<br />
A.14 VERÖFFENTLICHUNG DER ERGEBNISSE DES VERFAHRENS<br />
Die Ausloberin wird sämtliche eingereichten Planunterlagen des städtebaulichen,<br />
architektonischen und funktionellen Projektteils in einer ihr geeignet<br />
erscheinenden Form ausstellen bzw. veröffentlichen.<br />
Veröffentlichungen von eingereichten Projekten oder Teilen davon durch<br />
einen Teilnehmer vor Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Auslober<br />
haben den zwingenden Ausschluss <strong>vom</strong> Verfahren zur Folge.<br />
Nach Bekanntgabe der Ergebnisse (z.A. Ausstellung) hat jeder Teilnehmer<br />
das Recht zur Veröffentlichung seines Projektes.<br />
A.15 ABSICHTSERKLÄRUNG<br />
Die Ausloberin beabsichtigt im Hinblick auf den Bauteil Pflegewohnhaus<br />
wie folgt vorzugehen:<br />
1. Die Ausloberin beabsichtigt, mit dem Gewinner nach Abschluss des<br />
Wettbewerbes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts<br />
in Verhandlungen gemäß § 30 Abs 2 Z 6 BVergG über die Teilleistungen<br />
(Planungsphasen) Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, künstlerische<br />
Oberleitung und mind. 30 % der Ausführungsplanung (Teile<br />
der technischen Oberleitung und Leitdetailplanung) im Hinblick auf die<br />
Architekturplanung (bauliche Planungsleistungen) sowie die Frei- und<br />
Grünraumplanung zu treten.<br />
Mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren übermittelt<br />
die Ausloberin dem Gewinner einen Leistungskatalog samt Vertragsbestimmungen<br />
und lädt ihn zur Legung eines Honorarangebots<br />
ein. Dem Leistungskatalog legt sie im Wesentlichen die Leistungsbilder<br />
(der oben genannten Teilleistungen) aus der letztveröffentlichten Fassung<br />
der Honorarordnungen der Bundeskammer der Architekten und<br />
Ingenieurkonsulenten zugrunde.<br />
Erforderlichenfalls werden anschließend Verhandlungen zu Honorar<br />
und Vertragsbestimmungen geführt.<br />
Parallel führt die Ausloberin nach den Bestimmungen des BVergG ein<br />
Vergabeverfahren zur Ermittlung des Bauträgers, der das Pflegewohnhaus<br />
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung errichten und an die<br />
Ausloberin vermieten soll.<br />
2. Die Ausloberin beabsichtigt im Folgenden, das mit dem Wettbewerbsgewinner<br />
erzielte Verhandlungsergebnis den Bietern des Bauträger-<br />
Vergabeverfahrens zur Kenntnis zu bringen und den Zuschlagsempfänger<br />
(„Bauträger“) zu verpflichten, den Wettbewerbsgewinner zu den