Auslobungstext vom 06.06.2011 (pdf, 314KB) - architekturwettbewerb
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AUSLOBUNGSTEXT – EU-WEITER REALISIERUNGSWETTBEWERB S. 42<br />
WIEN 15., „NEUSTRUKTURIERUNG AREAL DES KAISERIN-ELISABETH-SPITALS“<br />
Generell hat sich der KAV zu einem hohen ökologischen Anspruch verpflichtet.<br />
Niedrigenergiehaus (nach den Richtlinien der MA 25) ist Standard.<br />
Es wird hier auch auf die Dienstanweisung des KAV GED-GBT-<br />
25/2007/US hingewiesen. Auf eine besondere Effizienz bei den Betriebskosten<br />
(v. a. Heizung, Lüftung, etc.) ist zu achten.<br />
Eine Vollklimatisierung des Gebäudes wird ausgeschlossen. Das Thema<br />
der sommerlichen Überwärmung ist ernst zu nehmen und bereits in der<br />
Baukörperkonzeption zu beachten. Auf ausreichende Baumassen als Speicher<br />
ist zu achten. Darüber hinaus werden auch die vor den Zimmern anzubringenden<br />
- kalten - Loggien ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung<br />
von zu hohen Kühlungsanforderungen an das Gebäude sein.<br />
Die Optimierung des Primärenergieaufwandes im Betrieb ist eine der<br />
dringlichsten Forderungen. Seitens des KAV wird ein Contracting-Modell<br />
angedacht.<br />
Die Verwendung von ökologisch unbedenklichen Bau- und Ausstattungsmaterialien<br />
ist Voraussetzung (siehe BAB 7.0 und Beilagen).<br />
Durch ein Optimieren des Oberflächen - Volumenverhältnisses lassen sich<br />
hohe Dämmstoffstärken bzw. niedrige U-Werte der Fenster vermeiden. Im<br />
Idealfall beträgt das Oberflächen-Volumenverhältnis 3 oder höher und das<br />
Verhältnis zwischen Nutzfläche und gedämmter Außenhaut des Gebäudes<br />
1,0 oder darunter. Auf die hohen Schallschutzanforderungen für Außenwände<br />
nach BO für Wien und deren Zusammenhang mit wirtschaftlich<br />
optimalen Verglasungsflächen (und deren Pflege) wird besonders hingewiesen.<br />
Sollte auf dem Bauplatz ein Wassernutzungsrecht (Brunnen, etc.) erlangt<br />
werden können, so ist dieses zur Senkung der Betriebskosten jedenfalls in<br />
das haustechnische Konzept zu integrieren. Anzustreben ist die Verwendung<br />
des Brauchwassers für alternative Kühlkonzepte.<br />
Die BAB in der letztgültigen Fassung (derzeit 7.0) ist strikt einzuhalten. Im<br />
Auftragsfall ist jede Abweichung aufzuzeigen und muss gesondert genehmigt<br />
werden.<br />
B.3.6 LOGISTIKVORGABEN<br />
(siehe Zusatzinformation C.4)<br />
Die Planung der logistikrelevanten Flächen stellt die funktionale und effiziente<br />
Ver- und Entsorgung des Pflegewohnhauses sicher. Die Müllentsorgung<br />
erfolgt durch die MA 48, die Speisenversorgung mittels Cook &<br />
Chill-System, die Wäscheversorgung durch die eigene Wäscherei, es ist<br />
aber auch mit externen LieferantInnen im Rahmen der Verbrauchsgüterversorgung<br />
zu rechnen.<br />
Schnittstelle für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes ist im Regelfall der<br />
Ladehof, welcher in gedeckter oder ungedeckter Ausprägung im UG / EG<br />
des Objektes situiert wird. Sollte die ungedeckte Form gewählt werden, so<br />
ist bei der Flächennutzungsplanung der darüber befindlichen Geschosse<br />
darauf zu achten, dass möglichst keine geräuschempfindlichen Nutzungen<br />
zum Ladehof orientiert werden und auch keine Geruchsbelästigung gegeben<br />
ist. Eine funktionierende Ver- und Entsorgung ist grundsätzlich mit