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Auslobungstext vom 06.06.2011 (pdf, 314KB) - architekturwettbewerb

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AUSLOBUNGSTEXT – EU-WEITER REALISIERUNGSWETTBEWERB S. 26<br />

WIEN 15., „NEUSTRUKTURIERUNG AREAL DES KAISERIN-ELISABETH-SPITALS“<br />

ren Stelle mit allen Rechten und Pflichten ein. Verhandlungen zum Abschluss<br />

eines Planungsvertrags führt er im eigenen Namen und auf eigene<br />

Rechnung.<br />

Falls die Verhandlungen mit dem Gewinner des Wettbewerbs wider Erwarten<br />

nicht erfolgreich beendet werden können, so kann der Bauträger<br />

mit dem jeweils nächstgereihten Preisträger verhandeln und der Planungsvertrag<br />

mit diesem abgeschlossen werden.<br />

Dem Bauträger bleibt das Recht vorbehalten, allfällige aus zwingenden<br />

städtebaulichen, behördlichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten<br />

erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung oder der weiteren<br />

Bearbeitung (vor Abschluss eines Planungsvertrages: gegen angemessenes<br />

Entgelt) zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen<br />

Qualitätsmerkmale i. S. der Auslobung erhalten bleiben.<br />

Nimmt der Bauträger aus sachlichen Gründen von einer Weiterbearbeitung<br />

des Projektes nach Abschluss des Wettbewerbs bzw. während des<br />

Verhandlungsverfahrens Abstand, so sind alle Ansprüche – nicht jedoch<br />

die Übertragung der Werknutzungsrechte – des Gewinners durch das<br />

Preisgeld abgedeckt.

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