Auslobungstext vom 06.06.2011 (pdf, 314KB) - architekturwettbewerb
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AUSLOBUNGSTEXT – EU-WEITER REALISIERUNGSWETTBEWERB S. 26<br />
WIEN 15., „NEUSTRUKTURIERUNG AREAL DES KAISERIN-ELISABETH-SPITALS“<br />
ren Stelle mit allen Rechten und Pflichten ein. Verhandlungen zum Abschluss<br />
eines Planungsvertrags führt er im eigenen Namen und auf eigene<br />
Rechnung.<br />
Falls die Verhandlungen mit dem Gewinner des Wettbewerbs wider Erwarten<br />
nicht erfolgreich beendet werden können, so kann der Bauträger<br />
mit dem jeweils nächstgereihten Preisträger verhandeln und der Planungsvertrag<br />
mit diesem abgeschlossen werden.<br />
Dem Bauträger bleibt das Recht vorbehalten, allfällige aus zwingenden<br />
städtebaulichen, behördlichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten<br />
erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung oder der weiteren<br />
Bearbeitung (vor Abschluss eines Planungsvertrages: gegen angemessenes<br />
Entgelt) zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen<br />
Qualitätsmerkmale i. S. der Auslobung erhalten bleiben.<br />
Nimmt der Bauträger aus sachlichen Gründen von einer Weiterbearbeitung<br />
des Projektes nach Abschluss des Wettbewerbs bzw. während des<br />
Verhandlungsverfahrens Abstand, so sind alle Ansprüche – nicht jedoch<br />
die Übertragung der Werknutzungsrechte – des Gewinners durch das<br />
Preisgeld abgedeckt.