Auslobungstext vom 06.06.2011 (pdf, 314KB) - architekturwettbewerb
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AUSLOBUNGSTEXT – EU-WEITER REALISIERUNGSWETTBEWERB S. 8<br />
WIEN 15., „NEUSTRUKTURIERUNG AREAL DES KAISERIN-ELISABETH-SPITALS“<br />
A.1.7 TERMINÜBERSICHT<br />
• Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes 31. Mai 2011<br />
• EU-weite Bekanntmachung 1. Juni 2011<br />
• Ausgabe der Auslobungsunterlagen ab ab 7. Juni 2011<br />
• Hearing 21. Juni 2011, 17.30 Uhr<br />
• Begehungen des Areals 21. Juni 2011, 14.00 Uhr<br />
• Einsendung schriftlicher Fragen bis spätestens 1. Juli 2011<br />
• Schriftliche Fragenbeantwortung 8. Juli 2011<br />
• Abgabe der Beiträge 6. September 2011, bis 18.00 Uhr<br />
• Abgabe Modell 13. September 2011, bis 18.00 Uhr<br />
• Vorprüfung <strong>vom</strong> 7. September bis 4. Oktober 2011<br />
• Beurteilungssitzung des Preisgerichts 5. + 6. Oktober 2011<br />
A.2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
A.2.1 GRUNDLAGEN DES WETTBEWERBES SIND:<br />
Der Wettbewerb wird nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes<br />
(BVergG 2006 i.d.dz.g.F.) für den Oberschwellenbereich durchgeführt.<br />
Grundlagen des Wettbewerbs sind:<br />
• die Protokolle des Hearings und der Fragenbeantwortung,<br />
• die Auslobungsunterlagen in der vorliegenden Fassung,<br />
• die Wettbewerbsordnung Architektur (WOA 2010 i.d.dz.g.F.), soweit<br />
sie nicht im Widerspruch zu den „Grundlagen für die Durchführung<br />
von Wettbewerben auf dem Gebiet der Architektur und des Städtebaus<br />
der Stadt Wien“ steht.<br />
Die Auslobungsunterlagen basieren auf den „Grundlagen für die Durchführung<br />
von Wettbewerben auf dem Gebiet der Architektur und des Städtebaus<br />
der Stadt Wien“ i.d.dz.g.F..<br />
Bei Widersprüchen gilt die oben angeführte Reihenfolge der Grundlagen.<br />
Für alle aus diesem Wettbewerb entstehenden zivilrechtlichen Streitigkeiten<br />
ist die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts<br />
am Sitz der Ausloberin vereinbart.<br />
Zur vergaberechtlichen Nachprüfung des Wettbewerbes ist der Vergabekontrollsenat<br />
Wien, Wipplingerstraße 8, 1010 Wien, berufen.<br />
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen<br />
Wettbewerb, inklusive aller Streitigkeiten über das wirksame Zustandekommen<br />
des Auftrages, ist ausnahmslos österreichisches Recht,<br />
jedoch unter Ausschluss der Bestimmung des Übereinkommens der Vereinten<br />
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl.<br />
Nr. 96/1988) i.d.dz.g.F sowie unter Ausschluss aller Weiterverweisungen<br />
auf ausländisches Recht anzuwenden.