Ausgabe 4/2007 - zum Download - BLV
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Aus der Geschäftsstelle<br />
Liebe Mitglieder,<br />
die Berufsschullehrerverbände Baden-Württemberg<br />
haben im Rahmen<br />
ihrer Fusion ihre bislang unterschiedlichen<br />
Mitgliedsbeiträge vereinheitlicht.<br />
Die Höhe der ab 01.01.2008 zu<br />
entrichtenden Beiträge entnehmen<br />
Sie bitte der nachfolgenden Bekanntmachung<br />
Im Rahmen der<br />
• Außerordentlichen Hauptversammlung<br />
des Bundesverbandes der Lehrerinnen<br />
und Lehrer an beruflichen<br />
Schulen, Landesverband Baden-<br />
Württemberg e.V. (BLBS) am 12. Oktober<br />
<strong>2007</strong>,<br />
• Außerordentlichen Delegiertenversammlung<br />
des Verbandes der Lehrerinnen<br />
und Lehrer an Wirtschaftsschulen<br />
in Baden-Württemberg e. V.<br />
(VLW) am 12.10.<strong>2007</strong>,<br />
Beitragsordnung<br />
§ 1 Mitgliedsbeitrag<br />
• Außerordentlichen Delegiertenversammlung<br />
des Verbandes der Lehrer<br />
an Hauswirtschaftlichen, Sozialpädagogischen<br />
und Landwirtschaftlichen<br />
Schulen in Baden-Württemberg<br />
e. V. (VHL) am 14. Oktobber<br />
2006, wurden die Mitgliedsbeiträge<br />
mit Wirkung ab 1. Januar 2008 wie<br />
folgt beschlossen:<br />
Bezeichnung Deputat Monatlicher Beitrag in EUR<br />
Wiss. Lehrer /-innen ab 19 Deputatsstunden 12,--<br />
Techn. Lehrer /-innen ab 22 Deputatsstunden 9,--<br />
Wiss. Lehrer /-innen im Ruhestand / in Rente 9,--<br />
Techn. Lehrer /-innen im Ruhestand / in Rente 6,--<br />
Wiss. Lehrer /-innen unter 19 Deputatsstunden 9,--<br />
Techn. Lehrer /-innen unter 22 Deputatsstunden 6,--<br />
Studenten /-innen,<br />
Referendare /-innen,<br />
Anwärter /-innen 3,--<br />
Beurlaubte 3,--<br />
§ 2 Fälligkeit<br />
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils <strong>zum</strong> Ersten eines Quartals für diesen Zeitraum im Voraus fällig.<br />
(2) Mitglieder, die im laufenden Quartal eintreten, entrichten mit Fälligkeit <strong>zum</strong> Beginn der Mitgliedschaft den für volle<br />
Kalendermonate gerechneten anteiligen Quartalsbeitrag im Voraus.<br />
§ 3 Beitragserhebung<br />
Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen.<br />
§ 4 Beitragsrückerstattung<br />
Überzahlte Beiträge werden auf Antrag für das laufende und das diesem vorhergehende Quartal an das Mitglied zurückerstattet.<br />
Übersteigt die Überzahlung den Jahresbeitrag der höchsten Beitragsstufe, so entscheidet der Vorsitzende, ob bei<br />
Vorliegen einer besonderen Härte im Einzelfall eine über § 4 Satz 1 hinausgehende Rückerstattung erfolgt.<br />
§ 5 Mitwirkungspflichten<br />
Jedes Mitglied hat Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, die sich auf die Beitragshöhe auswirken, unverzüglich der Geschäftsstelle<br />
zu melden. Änderungen von Anschriften, Kontaktdaten sowie der Bankverbindung sind ebenfalls unverzüglich<br />
anzuzeigen.<br />
§ 6 Inkrafttreten und Übergangsregelung<br />
(1) Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die bislang geltende Beitragsordnung außer Kraft.<br />
<strong>BLV</strong>-MAGAZIN <strong>Ausgabe</strong> 4/<strong>2007</strong> 33