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Ausgabe 4/2007 - zum Download - BLV

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Aus der Geschäftsstelle<br />

Liebe Mitglieder,<br />

die Berufsschullehrerverbände Baden-Württemberg<br />

haben im Rahmen<br />

ihrer Fusion ihre bislang unterschiedlichen<br />

Mitgliedsbeiträge vereinheitlicht.<br />

Die Höhe der ab 01.01.2008 zu<br />

entrichtenden Beiträge entnehmen<br />

Sie bitte der nachfolgenden Bekanntmachung<br />

Im Rahmen der<br />

• Außerordentlichen Hauptversammlung<br />

des Bundesverbandes der Lehrerinnen<br />

und Lehrer an beruflichen<br />

Schulen, Landesverband Baden-<br />

Württemberg e.V. (BLBS) am 12. Oktober<br />

<strong>2007</strong>,<br />

• Außerordentlichen Delegiertenversammlung<br />

des Verbandes der Lehrerinnen<br />

und Lehrer an Wirtschaftsschulen<br />

in Baden-Württemberg e. V.<br />

(VLW) am 12.10.<strong>2007</strong>,<br />

Beitragsordnung<br />

§ 1 Mitgliedsbeitrag<br />

• Außerordentlichen Delegiertenversammlung<br />

des Verbandes der Lehrer<br />

an Hauswirtschaftlichen, Sozialpädagogischen<br />

und Landwirtschaftlichen<br />

Schulen in Baden-Württemberg<br />

e. V. (VHL) am 14. Oktobber<br />

2006, wurden die Mitgliedsbeiträge<br />

mit Wirkung ab 1. Januar 2008 wie<br />

folgt beschlossen:<br />

Bezeichnung Deputat Monatlicher Beitrag in EUR<br />

Wiss. Lehrer /-innen ab 19 Deputatsstunden 12,--<br />

Techn. Lehrer /-innen ab 22 Deputatsstunden 9,--<br />

Wiss. Lehrer /-innen im Ruhestand / in Rente 9,--<br />

Techn. Lehrer /-innen im Ruhestand / in Rente 6,--<br />

Wiss. Lehrer /-innen unter 19 Deputatsstunden 9,--<br />

Techn. Lehrer /-innen unter 22 Deputatsstunden 6,--<br />

Studenten /-innen,<br />

Referendare /-innen,<br />

Anwärter /-innen 3,--<br />

Beurlaubte 3,--<br />

§ 2 Fälligkeit<br />

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils <strong>zum</strong> Ersten eines Quartals für diesen Zeitraum im Voraus fällig.<br />

(2) Mitglieder, die im laufenden Quartal eintreten, entrichten mit Fälligkeit <strong>zum</strong> Beginn der Mitgliedschaft den für volle<br />

Kalendermonate gerechneten anteiligen Quartalsbeitrag im Voraus.<br />

§ 3 Beitragserhebung<br />

Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen.<br />

§ 4 Beitragsrückerstattung<br />

Überzahlte Beiträge werden auf Antrag für das laufende und das diesem vorhergehende Quartal an das Mitglied zurückerstattet.<br />

Übersteigt die Überzahlung den Jahresbeitrag der höchsten Beitragsstufe, so entscheidet der Vorsitzende, ob bei<br />

Vorliegen einer besonderen Härte im Einzelfall eine über § 4 Satz 1 hinausgehende Rückerstattung erfolgt.<br />

§ 5 Mitwirkungspflichten<br />

Jedes Mitglied hat Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, die sich auf die Beitragshöhe auswirken, unverzüglich der Geschäftsstelle<br />

zu melden. Änderungen von Anschriften, Kontaktdaten sowie der Bankverbindung sind ebenfalls unverzüglich<br />

anzuzeigen.<br />

§ 6 Inkrafttreten und Übergangsregelung<br />

(1) Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die bislang geltende Beitragsordnung außer Kraft.<br />

<strong>BLV</strong>-MAGAZIN <strong>Ausgabe</strong> 4/<strong>2007</strong> 33

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