Ausgabe 4/2007 - zum Download - BLV
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Dienstrecht<br />
Mit Mehrarbeit früher in den Ruhestand<br />
Das Kultusministerium hat den Antrag<br />
eines Kollegen aus dem RP Nordbaden<br />
bewilligt, die in den letzten Jahren sich<br />
auf dem Deputatsausgleichkonto angesammelten<br />
Stunden so zu verrechnen,<br />
dass ein früherer Eintritt in den Ruhestand<br />
möglich ist.<br />
Bis jetzt gab es nur die Möglichkeit nach<br />
§ 153 f und § 153 g des Landesbeamtengesetzes<br />
im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung,<br />
Stunden so vorzuarbeiten,<br />
dass diese dann in einem zusammenhängenden<br />
Zeitraum von 1 Jahr – dem<br />
Freistellungsjahr – zusammengefasst<br />
werden können.<br />
Mit dieser Entscheidung hat das KM<br />
eine weitere flexiblere Gestaltung des<br />
Beginns des Ruhestandes geschaffen.<br />
Hierzu einige Möglichkeiten:<br />
Verlängerung der Freistellungspha-<br />
• se bei Altersteilzeit<br />
Ein Fachleiter ist schwerbehindert<br />
und erfüllt die Bedingung, mit dem<br />
60. Lebensjahr ohne Abschlag in den<br />
Ruhestand gehen zu können. Auf seinem<br />
Deputatsausgleichkonto haben<br />
sich in den letzten Jahren 14 Stunden<br />
angesammelt. Das 60. Lebensjahr<br />
vollendet er im Oktober 2010.<br />
Er entscheidet sich für das Blockmodell<br />
der Altersteilzeit ab dem Schuljahr<br />
<strong>2007</strong>/2008. Im Schulhalbjahr<br />
2008/2009 werden im ersten Halbjahr<br />
12,5 Stunden des Deputatskontos<br />
ausgeglichen. Ab dem 1.2.2009 beginnt<br />
die Freistellungsphase bis <strong>zum</strong><br />
31.7.2010. Mit den restlichen Stunden<br />
wird die Zeit vom Schuljahrsbeginn<br />
bis 31.10.210 überbrückt. Damit kann<br />
der Kollege bereits ab dem 31.7.2008<br />
in den Ruhestand gehen.<br />
Verringerung des Versorgungsab-<br />
• schlags beim Antragsruhestand<br />
Bei einer Zurruhesetzung auf Antrag<br />
<strong>zum</strong> Ende des Schuljahrs, in dem das<br />
63. Lebensjahr vollendet wurde, erfolgt<br />
auf das Ruhegehalt ein Abschlag<br />
von 0,3 % pro Monat oder 3,6 % pro<br />
Jahr. Hat eine Lehrkraft auf ihrem<br />
Jahresarbeitszeitkonto eine Gutschrift<br />
von 5 Deputatsstunden, so entspricht<br />
dies 1/5 Deputat oder 2,4 Monate,<br />
die vorgearbeitet wurden. Die Pensionierung<br />
erfolgt <strong>zum</strong> 31.7., jedoch<br />
werden die Bezüge noch 2,4 Monate<br />
weiterbezahlt. Damit reduziert sich<br />
der Versorgungsabschlag um 2,4 * 0,3<br />
% auf 2,88 %.<br />
Höhere Besoldung beim Modell „Teil-<br />
• zeit mit Sabbatjahr “<br />
Eine Lehrkraft wählt das 4/5 Modell.<br />
Sie arbeitet 4 Jahre mit einem vollen<br />
Deputat von 25 Stunden. Das 5. Jahr<br />
ist das Freistellungsjahr. Sie erhält für<br />
die Zeit von 5 Jahren 4/5 oder<br />
80 % Gehalt. Das Jahresarbeitskonto<br />
soll eine Gutschrift von 4 Stunden<br />
haben. Diese werden auf die 4 Jahre<br />
umgerechnet. Die Besoldung beträgt<br />
dann 21/25 oder 84 %.<br />
• Antragsruhestand für Lehrkräfte, die<br />
in den ersten Monaten nach den Som-<br />
Krisen meistert man am besten,<br />
indem man ihnen zuvorkommt.<br />
W. W. Rostow<br />
Herbert Buggle<br />
merferien das 63. Lebensjahr voll-<br />
enden<br />
Der Antragsruhestand erfolgt in der<br />
Regel <strong>zum</strong> 31.7. eines Jahres. Wer<br />
nach dem 1. Schultag nach den Sommerferien<br />
63 wird und zu diesem Termin<br />
in den Ruhestand gehen möchte,<br />
muss sich für die Zeit vom 1. Schultag<br />
bis zu seinem Geburtstag ohne Bezüge<br />
beurlauben lassen. Diese Beurlaubungszeit<br />
kann bei entsprechendem<br />
Arbeitszeitkontostand reduziert bzw.<br />
entfallen. Diese Regelung kann bei<br />
Schwerbehinderten dazu führen, dass<br />
sie keinen Abschlag erhalten.<br />
• Geplante Erhöhung des Pensionsalters<br />
Ein Arbeitszeitkonto wird sich bei der<br />
beabsichtigten Erhöhung des Pensionsalters<br />
auf 67 und eine weitere Erhöhung<br />
der Höchstgrenze des Versorgungsabschlags<br />
positiv auswirken.<br />
Die <strong>BLV</strong> und die Vorsitzenden des <strong>BLV</strong><br />
in den Bezirkspersonalräten und im<br />
Hauptpersonalrat begrüßen diese Entscheidung.<br />
Seit Jahren haben sie auf<br />
eine solche Regelung gedrängt.<br />
Herbert Buggle<br />
<strong>BLV</strong>-MAGAZIN <strong>Ausgabe</strong> 4/<strong>2007</strong> 39