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Ausgabe 4/2007 - zum Download - BLV

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Dienstrecht<br />

Mit Mehrarbeit früher in den Ruhestand<br />

Das Kultusministerium hat den Antrag<br />

eines Kollegen aus dem RP Nordbaden<br />

bewilligt, die in den letzten Jahren sich<br />

auf dem Deputatsausgleichkonto angesammelten<br />

Stunden so zu verrechnen,<br />

dass ein früherer Eintritt in den Ruhestand<br />

möglich ist.<br />

Bis jetzt gab es nur die Möglichkeit nach<br />

§ 153 f und § 153 g des Landesbeamtengesetzes<br />

im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung,<br />

Stunden so vorzuarbeiten,<br />

dass diese dann in einem zusammenhängenden<br />

Zeitraum von 1 Jahr – dem<br />

Freistellungsjahr – zusammengefasst<br />

werden können.<br />

Mit dieser Entscheidung hat das KM<br />

eine weitere flexiblere Gestaltung des<br />

Beginns des Ruhestandes geschaffen.<br />

Hierzu einige Möglichkeiten:<br />

Verlängerung der Freistellungspha-<br />

• se bei Altersteilzeit<br />

Ein Fachleiter ist schwerbehindert<br />

und erfüllt die Bedingung, mit dem<br />

60. Lebensjahr ohne Abschlag in den<br />

Ruhestand gehen zu können. Auf seinem<br />

Deputatsausgleichkonto haben<br />

sich in den letzten Jahren 14 Stunden<br />

angesammelt. Das 60. Lebensjahr<br />

vollendet er im Oktober 2010.<br />

Er entscheidet sich für das Blockmodell<br />

der Altersteilzeit ab dem Schuljahr<br />

<strong>2007</strong>/2008. Im Schulhalbjahr<br />

2008/2009 werden im ersten Halbjahr<br />

12,5 Stunden des Deputatskontos<br />

ausgeglichen. Ab dem 1.2.2009 beginnt<br />

die Freistellungsphase bis <strong>zum</strong><br />

31.7.2010. Mit den restlichen Stunden<br />

wird die Zeit vom Schuljahrsbeginn<br />

bis 31.10.210 überbrückt. Damit kann<br />

der Kollege bereits ab dem 31.7.2008<br />

in den Ruhestand gehen.<br />

Verringerung des Versorgungsab-<br />

• schlags beim Antragsruhestand<br />

Bei einer Zurruhesetzung auf Antrag<br />

<strong>zum</strong> Ende des Schuljahrs, in dem das<br />

63. Lebensjahr vollendet wurde, erfolgt<br />

auf das Ruhegehalt ein Abschlag<br />

von 0,3 % pro Monat oder 3,6 % pro<br />

Jahr. Hat eine Lehrkraft auf ihrem<br />

Jahresarbeitszeitkonto eine Gutschrift<br />

von 5 Deputatsstunden, so entspricht<br />

dies 1/5 Deputat oder 2,4 Monate,<br />

die vorgearbeitet wurden. Die Pensionierung<br />

erfolgt <strong>zum</strong> 31.7., jedoch<br />

werden die Bezüge noch 2,4 Monate<br />

weiterbezahlt. Damit reduziert sich<br />

der Versorgungsabschlag um 2,4 * 0,3<br />

% auf 2,88 %.<br />

Höhere Besoldung beim Modell „Teil-<br />

• zeit mit Sabbatjahr “<br />

Eine Lehrkraft wählt das 4/5 Modell.<br />

Sie arbeitet 4 Jahre mit einem vollen<br />

Deputat von 25 Stunden. Das 5. Jahr<br />

ist das Freistellungsjahr. Sie erhält für<br />

die Zeit von 5 Jahren 4/5 oder<br />

80 % Gehalt. Das Jahresarbeitskonto<br />

soll eine Gutschrift von 4 Stunden<br />

haben. Diese werden auf die 4 Jahre<br />

umgerechnet. Die Besoldung beträgt<br />

dann 21/25 oder 84 %.<br />

• Antragsruhestand für Lehrkräfte, die<br />

in den ersten Monaten nach den Som-<br />

Krisen meistert man am besten,<br />

indem man ihnen zuvorkommt.<br />

W. W. Rostow<br />

Herbert Buggle<br />

merferien das 63. Lebensjahr voll-<br />

enden<br />

Der Antragsruhestand erfolgt in der<br />

Regel <strong>zum</strong> 31.7. eines Jahres. Wer<br />

nach dem 1. Schultag nach den Sommerferien<br />

63 wird und zu diesem Termin<br />

in den Ruhestand gehen möchte,<br />

muss sich für die Zeit vom 1. Schultag<br />

bis zu seinem Geburtstag ohne Bezüge<br />

beurlauben lassen. Diese Beurlaubungszeit<br />

kann bei entsprechendem<br />

Arbeitszeitkontostand reduziert bzw.<br />

entfallen. Diese Regelung kann bei<br />

Schwerbehinderten dazu führen, dass<br />

sie keinen Abschlag erhalten.<br />

• Geplante Erhöhung des Pensionsalters<br />

Ein Arbeitszeitkonto wird sich bei der<br />

beabsichtigten Erhöhung des Pensionsalters<br />

auf 67 und eine weitere Erhöhung<br />

der Höchstgrenze des Versorgungsabschlags<br />

positiv auswirken.<br />

Die <strong>BLV</strong> und die Vorsitzenden des <strong>BLV</strong><br />

in den Bezirkspersonalräten und im<br />

Hauptpersonalrat begrüßen diese Entscheidung.<br />

Seit Jahren haben sie auf<br />

eine solche Regelung gedrängt.<br />

Herbert Buggle<br />

<strong>BLV</strong>-MAGAZIN <strong>Ausgabe</strong> 4/<strong>2007</strong> 39

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