Jahresbericht 2009 - Gemeinde Rottendorf
Jahresbericht 2009 - Gemeinde Rottendorf
Jahresbericht 2009 - Gemeinde Rottendorf
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Ga s t s t ä t t e n r e c h t<br />
ge s t a t t u n g e n<br />
Im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz<br />
(Art . 19) ist klar geregelt,<br />
dass jeder, der eine öffentliche Vergnügung<br />
(Veranstaltung) durchführen möchte, dies<br />
der <strong>Gemeinde</strong> schriftlich mitteilen muss .<br />
Es ist neben dem Veranstalter die Art der<br />
Veranstaltung, der Ort, die Zeit und die<br />
Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätesten<br />
eine Woche vorher anzuzeigen .<br />
In 31 Fällen wurde von der <strong>Gemeinde</strong> an<br />
die <strong>Rottendorf</strong>er Gastwirte, Vereine, Organisationen<br />
und Firmen eine vorübergehenden<br />
Gaststättengenehmigung erteilt .<br />
Jug e n d s c h u t z<br />
B e I ve r a n s t a l t u n g e n<br />
Am 23 . April <strong>2009</strong> fand ein Info-Abend<br />
mit Veranstaltertipps zum Thema „Jugendschutz“<br />
in der EN-Halle statt . Eingeladen<br />
wurden alle Verantwortlichen der örtlichen<br />
Vereine, Gruppierungen und Organisationen<br />
. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />
gab es interessante und wichtige<br />
Ratschläge zur Durchführung von Veranstaltungen<br />
. Anhand von praktischen Beispielen<br />
wurden diverse Möglichkeiten aufgezeigt,<br />
wie dem Jugendschutz Rechnung<br />
getragen werden kann .<br />
Insbesondere wurde auf § 5 des Jugendschutzgesetzes<br />
hingewiesen . Danach darf<br />
Jugendlichen die Anwesenheit bei öffentlichen<br />
Tanzveranstaltungen ohne Begleitung<br />
einer personenberechtigten oder<br />
erziehungsbeauftragten Person unter 16<br />
Jahren nicht und über 16 Jahren längstens<br />
bis 24 Uhr gestattet werden .<br />
Wir bitten alle Veranstalter von Festlichkeiten<br />
um Beachtung!<br />
st r a s s e n- u n d<br />
Ve r K e h r s r e c h t<br />
ve r K e h r s r e c h t l I c h e<br />
an o r d n u n g e n<br />
Vorfahrtsregelung an der Einmündung<br />
„Edekastraße/Ostring“<br />
Mit Abschluss der Arbeiten für den Neubau<br />
einer Brücke über die Landleite zwischen<br />
Edekastraße und Ostring wurde, wie<br />
im Gewerbegebiet üblich, eine Vorfahrtsregelung<br />
notwendig . Als bevorrechtigte<br />
Straße wurde der „Ostring“ aus nördlicher<br />
Fahrtrichtung beschildert . Der von der<br />
„Edekastraße“ in den „Ostring“ einfahrende<br />
Verkehr ist wartepflichtig . Die entsprechende<br />
verkehrsrechtliche Anordnung<br />
wurde nach Rücksprache mit der Polizei<br />
am 30 . April <strong>2009</strong> im <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen<br />
und am 27 . Mai <strong>2009</strong> von der<br />
Verwaltung angeordnet .<br />
Östlicher Teil der Schulstraße<br />
„Verkehrsberuhigter Bereich“<br />
Mit Abschluss der Bauarbeiten Ende<br />
Oktober <strong>2009</strong> wurde der östliche Teil<br />
der Schulstraße als Einbahnstraße und<br />
„Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen<br />
. Das bedeutet, dass der motorisierte<br />
und der Fußgängerverkehr nebeneinander<br />
gleichberechtigt sind und beide<br />
Verkehrsarten die gesamte Straßenbreite<br />
nutzen dürfen . Autos dürfen dort nach<br />
§ 42 der Straßenverkehrsordnung nur noch<br />
mit Schrittgeschwindigkeit fahren . Parken<br />
ist nur noch in besonders gekennzeichneten<br />
Fläche erlaubt . Die Markierung der<br />
Parkplätze wird in Absprache mit den Anliegern<br />
voraussichtlich im Frühjahr 2010<br />
durchgeführt . Wir bitten um Beachtung!<br />
Verschiedene Verkehrszeichen<br />
Mit Schließung der gemeindlichen Grüngutsammelstelle<br />
wurde der Weg ab der<br />
Einmündung zum Anwesen Och am „Hasenberg“<br />
für den allgemeinen Verkehr gesperrt<br />
. Hier ist nur noch land- und forstwirtschaftlicher<br />
Verkehr sowie Fahrräder<br />
zugelassen .<br />
Der ruhende Verkehr wurde durch Anordnung<br />
verschiedener Halteverbote in der<br />
Edekastraße und dem westlichen Teil der<br />
Schulstraße neu geregelt .<br />
üB e r w a c h u n g de s ru h e n d e n<br />
ve r K e h r s<br />
Seit dem 1 . Februar 2000 wird der ruhende<br />
Verkehr vom Verkehrsüberwachungsdienst<br />
Veitshöchheim/<strong>Rottendorf</strong> überwacht . In<br />
der Zeit vom 01 .01 . bis 31 .12 .<strong>2009</strong> wurden<br />
insgesamt 658 Verstöße festgestellt<br />
und Verwarnungsgebühren in Höhe von<br />
10 .914,41 € eingenommen . Diesen Einnahmen<br />
stehen Personal- und Verwaltungskosten<br />
in Höhe von 16 .945,33 € gegenüber .<br />
Es ergibt sich also eine Unterdeckung von<br />
6 .030,92 € . Ein Vergleich mit den Zahlen<br />
des Jahres 2008 (696 Verwarnungen) zeigt,<br />
so Öf z I a f l e n s t, lJu I c h g e nsI d c, hfamIlIe e r h e I t un d or se nd In ou rn e g n<br />
dass sich die Parkdisziplin nicht wirklich<br />
verbessert hat . Es geht der <strong>Gemeinde</strong> – wie<br />
die vorstehende Berechnung zeigt - keinesfalls<br />
um die Füllung der Kasse, sondern<br />
ausschließlich um die Ordnung und Sicherheit<br />
des Verkehrsablaufes . Schließlich<br />
sind Halte- und Parkverbote nicht dazu<br />
erlassen worden um Mitmenschen zu schikanieren,<br />
sondern gegenseitige Beeinträchtigungen<br />
auf ein Minimum zu reduzieren<br />
und Gefährdungen – vor allen Dingen<br />
schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger<br />
und Kinder – auszuschließen . Es ist<br />
einfach nicht einzusehen, dass Autofahrer<br />
aus Gedanken- oder Rücksichtslosigkeit<br />
ungestraft auf dem Gehweg parken und<br />
Fußgänger insbesondere Kinder auf die<br />
Fahrbahn ausweichen müssen weil sie auf<br />
dem „Gehweg“ nicht mehr vorbeikommen<br />
.<br />
Bitte beachten Sie, dass in der Würzburger<br />
Straße und auch auf dem neuen Kirchplatz,<br />
das Parken nur auf den besonders gekennzeichneten<br />
Flächen zulässig ist . Häufig wird<br />
gerade in diesem Bereich aus Rücksichts-<br />
oder Gedankenlosigkeit auf dem Gehweg<br />
geparkt . Ein solcher Verstoß gegen die Vorschriften<br />
des § 12 der Straßenverkehrsordnung<br />
kostet, auch ohne Behinderung der<br />
Fußgänger bereits 15,- € . Mit Behinderung<br />
wird es mit 25,- € ein bisschen teurer .<br />
Gerade Kinder, Mütter mit Kinderwagen<br />
und Behinderte werden durch solch rücksichtsloses<br />
Parkverhalten gezwungen auf<br />
die Fahrbahn auszuweichen und setzen<br />
sich dadurch unnötig erheblichen Gefährdungen<br />
aus . Besonders möchten wir hier<br />
nochmals klarstellen, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Rottendorf</strong> ausgestellte Verwarnungen weder<br />
zurücknehmen noch abändern kann .<br />
Hierfür ist alleine der Verkehrsüberwachungsdienst<br />
Veitshöchheim/<strong>Rottendorf</strong><br />
mit Sitz in Veitshöchheim zuständig . Anschrift<br />
und Telefonnummer sind auf den<br />
Verwarnungsvordrucken oben links angegeben<br />
.<br />
GEMEINDE ROTTENDORF • JAHRESBERICHT <strong>2009</strong><br />
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