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Jahresbericht 2009 - Gemeinde Rottendorf

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Ga s t s t ä t t e n r e c h t<br />

ge s t a t t u n g e n<br />

Im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz<br />

(Art . 19) ist klar geregelt,<br />

dass jeder, der eine öffentliche Vergnügung<br />

(Veranstaltung) durchführen möchte, dies<br />

der <strong>Gemeinde</strong> schriftlich mitteilen muss .<br />

Es ist neben dem Veranstalter die Art der<br />

Veranstaltung, der Ort, die Zeit und die<br />

Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätesten<br />

eine Woche vorher anzuzeigen .<br />

In 31 Fällen wurde von der <strong>Gemeinde</strong> an<br />

die <strong>Rottendorf</strong>er Gastwirte, Vereine, Organisationen<br />

und Firmen eine vorübergehenden<br />

Gaststättengenehmigung erteilt .<br />

Jug e n d s c h u t z<br />

B e I ve r a n s t a l t u n g e n<br />

Am 23 . April <strong>2009</strong> fand ein Info-Abend<br />

mit Veranstaltertipps zum Thema „Jugendschutz“<br />

in der EN-Halle statt . Eingeladen<br />

wurden alle Verantwortlichen der örtlichen<br />

Vereine, Gruppierungen und Organisationen<br />

. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />

gab es interessante und wichtige<br />

Ratschläge zur Durchführung von Veranstaltungen<br />

. Anhand von praktischen Beispielen<br />

wurden diverse Möglichkeiten aufgezeigt,<br />

wie dem Jugendschutz Rechnung<br />

getragen werden kann .<br />

Insbesondere wurde auf § 5 des Jugendschutzgesetzes<br />

hingewiesen . Danach darf<br />

Jugendlichen die Anwesenheit bei öffentlichen<br />

Tanzveranstaltungen ohne Begleitung<br />

einer personenberechtigten oder<br />

erziehungsbeauftragten Person unter 16<br />

Jahren nicht und über 16 Jahren längstens<br />

bis 24 Uhr gestattet werden .<br />

Wir bitten alle Veranstalter von Festlichkeiten<br />

um Beachtung!<br />

st r a s s e n- u n d<br />

Ve r K e h r s r e c h t<br />

ve r K e h r s r e c h t l I c h e<br />

an o r d n u n g e n<br />

Vorfahrtsregelung an der Einmündung<br />

„Edekastraße/Ostring“<br />

Mit Abschluss der Arbeiten für den Neubau<br />

einer Brücke über die Landleite zwischen<br />

Edekastraße und Ostring wurde, wie<br />

im Gewerbegebiet üblich, eine Vorfahrtsregelung<br />

notwendig . Als bevorrechtigte<br />

Straße wurde der „Ostring“ aus nördlicher<br />

Fahrtrichtung beschildert . Der von der<br />

„Edekastraße“ in den „Ostring“ einfahrende<br />

Verkehr ist wartepflichtig . Die entsprechende<br />

verkehrsrechtliche Anordnung<br />

wurde nach Rücksprache mit der Polizei<br />

am 30 . April <strong>2009</strong> im <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen<br />

und am 27 . Mai <strong>2009</strong> von der<br />

Verwaltung angeordnet .<br />

Östlicher Teil der Schulstraße<br />

„Verkehrsberuhigter Bereich“<br />

Mit Abschluss der Bauarbeiten Ende<br />

Oktober <strong>2009</strong> wurde der östliche Teil<br />

der Schulstraße als Einbahnstraße und<br />

„Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen<br />

. Das bedeutet, dass der motorisierte<br />

und der Fußgängerverkehr nebeneinander<br />

gleichberechtigt sind und beide<br />

Verkehrsarten die gesamte Straßenbreite<br />

nutzen dürfen . Autos dürfen dort nach<br />

§ 42 der Straßenverkehrsordnung nur noch<br />

mit Schrittgeschwindigkeit fahren . Parken<br />

ist nur noch in besonders gekennzeichneten<br />

Fläche erlaubt . Die Markierung der<br />

Parkplätze wird in Absprache mit den Anliegern<br />

voraussichtlich im Frühjahr 2010<br />

durchgeführt . Wir bitten um Beachtung!<br />

Verschiedene Verkehrszeichen<br />

Mit Schließung der gemeindlichen Grüngutsammelstelle<br />

wurde der Weg ab der<br />

Einmündung zum Anwesen Och am „Hasenberg“<br />

für den allgemeinen Verkehr gesperrt<br />

. Hier ist nur noch land- und forstwirtschaftlicher<br />

Verkehr sowie Fahrräder<br />

zugelassen .<br />

Der ruhende Verkehr wurde durch Anordnung<br />

verschiedener Halteverbote in der<br />

Edekastraße und dem westlichen Teil der<br />

Schulstraße neu geregelt .<br />

üB e r w a c h u n g de s ru h e n d e n<br />

ve r K e h r s<br />

Seit dem 1 . Februar 2000 wird der ruhende<br />

Verkehr vom Verkehrsüberwachungsdienst<br />

Veitshöchheim/<strong>Rottendorf</strong> überwacht . In<br />

der Zeit vom 01 .01 . bis 31 .12 .<strong>2009</strong> wurden<br />

insgesamt 658 Verstöße festgestellt<br />

und Verwarnungsgebühren in Höhe von<br />

10 .914,41 € eingenommen . Diesen Einnahmen<br />

stehen Personal- und Verwaltungskosten<br />

in Höhe von 16 .945,33 € gegenüber .<br />

Es ergibt sich also eine Unterdeckung von<br />

6 .030,92 € . Ein Vergleich mit den Zahlen<br />

des Jahres 2008 (696 Verwarnungen) zeigt,<br />

so Öf z I a f l e n s t, lJu I c h g e nsI d c, hfamIlIe e r h e I t un d or se nd In ou rn e g n<br />

dass sich die Parkdisziplin nicht wirklich<br />

verbessert hat . Es geht der <strong>Gemeinde</strong> – wie<br />

die vorstehende Berechnung zeigt - keinesfalls<br />

um die Füllung der Kasse, sondern<br />

ausschließlich um die Ordnung und Sicherheit<br />

des Verkehrsablaufes . Schließlich<br />

sind Halte- und Parkverbote nicht dazu<br />

erlassen worden um Mitmenschen zu schikanieren,<br />

sondern gegenseitige Beeinträchtigungen<br />

auf ein Minimum zu reduzieren<br />

und Gefährdungen – vor allen Dingen<br />

schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger<br />

und Kinder – auszuschließen . Es ist<br />

einfach nicht einzusehen, dass Autofahrer<br />

aus Gedanken- oder Rücksichtslosigkeit<br />

ungestraft auf dem Gehweg parken und<br />

Fußgänger insbesondere Kinder auf die<br />

Fahrbahn ausweichen müssen weil sie auf<br />

dem „Gehweg“ nicht mehr vorbeikommen<br />

.<br />

Bitte beachten Sie, dass in der Würzburger<br />

Straße und auch auf dem neuen Kirchplatz,<br />

das Parken nur auf den besonders gekennzeichneten<br />

Flächen zulässig ist . Häufig wird<br />

gerade in diesem Bereich aus Rücksichts-<br />

oder Gedankenlosigkeit auf dem Gehweg<br />

geparkt . Ein solcher Verstoß gegen die Vorschriften<br />

des § 12 der Straßenverkehrsordnung<br />

kostet, auch ohne Behinderung der<br />

Fußgänger bereits 15,- € . Mit Behinderung<br />

wird es mit 25,- € ein bisschen teurer .<br />

Gerade Kinder, Mütter mit Kinderwagen<br />

und Behinderte werden durch solch rücksichtsloses<br />

Parkverhalten gezwungen auf<br />

die Fahrbahn auszuweichen und setzen<br />

sich dadurch unnötig erheblichen Gefährdungen<br />

aus . Besonders möchten wir hier<br />

nochmals klarstellen, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Rottendorf</strong> ausgestellte Verwarnungen weder<br />

zurücknehmen noch abändern kann .<br />

Hierfür ist alleine der Verkehrsüberwachungsdienst<br />

Veitshöchheim/<strong>Rottendorf</strong><br />

mit Sitz in Veitshöchheim zuständig . Anschrift<br />

und Telefonnummer sind auf den<br />

Verwarnungsvordrucken oben links angegeben<br />

.<br />

GEMEINDE ROTTENDORF • JAHRESBERICHT <strong>2009</strong><br />

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