Der Prüfingenieur Ausgabe 18 - BVPI - Bundesvereinigung der ...
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Diese Fragestellungen werden ausführlich in<br />
diesem Beitrag behandelt und abschließend anhand<br />
von drei Fallbeispielen verdeutlicht.<br />
2 Technische Regelwerke<br />
für die Baugrun<strong>der</strong>kundung<br />
und -beurteilung<br />
2.1 Allgemeines<br />
Grundlage eines jeden Entwurfs für ein Gebäude<br />
o<strong>der</strong> ein Ingenieurbauwerk ist eine auf <strong>der</strong> Basis<br />
von § 91ff <strong>der</strong> HOAI vorgenommene Baugrund- und<br />
Grundwasserbeurteilung, die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />
standort- und projektspezifischen Baugrund- und<br />
Grundwassererkundungen erarbeitet worden ist [6].<br />
Gemäß § 9, Nr. 3, Abs. 3 VOB/A hat <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
die Pflicht, "die für die Ausführung <strong>der</strong> Leistung<br />
wesentlichen Verhältnisse <strong>der</strong> Baustelle, z.B. Bodenund<br />
Wasserverhältnisse, so zu beschreiben, dass <strong>der</strong><br />
Bewerber ihre Auswirkungen auf die bauliche Anlage<br />
und die Bauausführung hinreichend genau beurteilen<br />
kann".<br />
Die Baugrun<strong>der</strong>kundung und -beurteilung<br />
müssen bereits während <strong>der</strong> Grundlagenermittlung<br />
und Vorplanung nach § 55, Nr. 1 und 2 <strong>der</strong> HOAr geplant<br />
und durchgeführt werden.<br />
Die Durchführung von projektspezifischen<br />
Baugrun<strong>der</strong>kundungen, worin im Folgenden auch die<br />
Grundwassererkundung mitverstanden werden soll,<br />
sind normativ geregelt. In den Technischen Regelwerken<br />
werden diese unter dem Oberbegriff "Geotechnische<br />
Untersuchungen" zusammengefasst.<br />
Auf europäischer Ebene ist für die Geotechnik,<br />
also für den Baugrund und die Disziplinen Bodenmechanik,<br />
Erd- und Grundbau <strong>der</strong> Eurocode 7 (EC 7):<br />
Entwurf, Berechnungen und Bemessung in <strong>der</strong> Geotechnik<br />
- Teil 1: Allgemeine Regeln (ENV 1997-1)<br />
erarbeitet worden und wird <strong>der</strong>zeit immer noch fortgeschrieben.<br />
Das nationale Anwendungsdokument DIN V<br />
ENV 1997-1 regelt den Zusammenhang zwischen <strong>der</strong><br />
ENV 1997-1 und den nationalen Bezugsnormen, die<br />
in Form von Vornormen, z.B. DIN V 1054-100:1996-<br />
04 bzw. als aktueller neuer Entwurf <strong>der</strong> DIN V 1054-<br />
100 in Form <strong>der</strong> E DIN 1054:2000-12, vorliegen. Sofern<br />
das Nationale Anwendungsdokument DIN V<br />
ENV 1997-1 nicht auf nationale Beson<strong>der</strong>heiten bei<br />
<strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> ENV 1997-1 hinweist, gilt diese<br />
uneingeschränkt.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong> April 200 1<br />
Auf nationaler Ebene gilt gemäß dem Nationalen<br />
Anwendungsdokument weiterhin die DIN 4020<br />
"Geotechnische Untersuchungen für bautechnische<br />
Zwecke", die Anfor<strong>der</strong>ungen von geotechnischen<br />
Untersuchungen für die Planung, Ausführung und<br />
Auswertung gibt und sicherstellen soll, dass Aufbau<br />
und Eigenschaften des Baugrunds bereits in <strong>der</strong> Entwurfsphase<br />
bekannt sind. Sie soll damit beitragen,<br />
die Unsicherheiten bezüglich des Baugrunds zu verringern,<br />
Bauschäden vorzubeugen und eine möglichst<br />
wirtschaftliche Lösung zu erreichen.<br />
Vor <strong>der</strong> Durchführung einer Baumaßnahme ist<br />
gemäß EC 7 (ENV 1997-1, Abschn. 3) immer "eine<br />
sorgfältige Sammlung, Auswertung und Beurteilung<br />
<strong>der</strong> geotechnischen Informationen durchzuführen ".<br />
Gemäß DIN V ENV 1997-1, die wie<strong>der</strong>um auf<br />
DIN V 1054-100:1996-04 verweist, müssen "für jede<br />
Bauaufgabe Schichtgrenzen, Einschlüsse und Kenngrößen<br />
von Boden und Fels sowie die Grundwasserverhältnisse<br />
ausreichend bekannt sein ". In DIN<br />
4020, Abschn. 4.1 heißt es: "Für jede Bauaufgabe<br />
müssen Aufbau und Beschaffenheit von Boden und<br />
Fels im Baugrund sowie die Grundwasserverhältnisse<br />
ausreichend bekannt sein. Hierzu sollen Untersuchungen<br />
projektbezogen ausgeführt werden. "<br />
Aus den zahlreichen technischen Regelwerten<br />
ergibt sich die folgende, haftungsrelevante Schlussfolgerung:<br />
Die Ausführung von Baumaßnahmen ohne<br />
vorherige bzw. baubegleitende geotechnische Untersuchungen<br />
verstößt gegen die allgemein anerkannten<br />
Regeln <strong>der</strong> Technik (aaRdT).<br />
In Deutschland sind die geotechnischen Untersuchungen,<br />
die sich mit <strong>der</strong> Untersuchung <strong>der</strong> Bodenproben<br />
und <strong>der</strong> Baugrun<strong>der</strong>kundung befassen, durch<br />
insgesamt 25 DIN-Normen geregelt (s. Tab. 1 und<br />
Tab. 2).<br />
Darüber hinaus existieren noch weitere 16<br />
DIN-Normen zu den geotechnischen Standsicherheitsnachweisen<br />
sowie die Technischen Regelwerke<br />
EAU, EAB, EVB, KPP-Richtlinie [3], GDA-Empfehlung,<br />
ZTVE.<br />
2.2 Baugrun<strong>der</strong>kundung nach DIN 4020<br />
2.2.1 Anfor<strong>der</strong>ungen und Ablauf <strong>der</strong> geotechnischen<br />
Untersuchungen<br />
Gemäß DIN 4020 werden geotechnische Untersuchungen<br />
für bautechnische Zwecke als zur bautechnischen<br />
Beschreibung und Beurteilung von Boden<br />
und Fels notwendige bodenmechanische und<br />
felsmechanische, ingenieurgeologische, hydrogeolo-