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Der Prüfingenieur Ausgabe 18 - BVPI - Bundesvereinigung der ...

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Diese Fragestellungen werden ausführlich in<br />

diesem Beitrag behandelt und abschließend anhand<br />

von drei Fallbeispielen verdeutlicht.<br />

2 Technische Regelwerke<br />

für die Baugrun<strong>der</strong>kundung<br />

und -beurteilung<br />

2.1 Allgemeines<br />

Grundlage eines jeden Entwurfs für ein Gebäude<br />

o<strong>der</strong> ein Ingenieurbauwerk ist eine auf <strong>der</strong> Basis<br />

von § 91ff <strong>der</strong> HOAI vorgenommene Baugrund- und<br />

Grundwasserbeurteilung, die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />

standort- und projektspezifischen Baugrund- und<br />

Grundwassererkundungen erarbeitet worden ist [6].<br />

Gemäß § 9, Nr. 3, Abs. 3 VOB/A hat <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

die Pflicht, "die für die Ausführung <strong>der</strong> Leistung<br />

wesentlichen Verhältnisse <strong>der</strong> Baustelle, z.B. Bodenund<br />

Wasserverhältnisse, so zu beschreiben, dass <strong>der</strong><br />

Bewerber ihre Auswirkungen auf die bauliche Anlage<br />

und die Bauausführung hinreichend genau beurteilen<br />

kann".<br />

Die Baugrun<strong>der</strong>kundung und -beurteilung<br />

müssen bereits während <strong>der</strong> Grundlagenermittlung<br />

und Vorplanung nach § 55, Nr. 1 und 2 <strong>der</strong> HOAr geplant<br />

und durchgeführt werden.<br />

Die Durchführung von projektspezifischen<br />

Baugrun<strong>der</strong>kundungen, worin im Folgenden auch die<br />

Grundwassererkundung mitverstanden werden soll,<br />

sind normativ geregelt. In den Technischen Regelwerken<br />

werden diese unter dem Oberbegriff "Geotechnische<br />

Untersuchungen" zusammengefasst.<br />

Auf europäischer Ebene ist für die Geotechnik,<br />

also für den Baugrund und die Disziplinen Bodenmechanik,<br />

Erd- und Grundbau <strong>der</strong> Eurocode 7 (EC 7):<br />

Entwurf, Berechnungen und Bemessung in <strong>der</strong> Geotechnik<br />

- Teil 1: Allgemeine Regeln (ENV 1997-1)<br />

erarbeitet worden und wird <strong>der</strong>zeit immer noch fortgeschrieben.<br />

Das nationale Anwendungsdokument DIN V<br />

ENV 1997-1 regelt den Zusammenhang zwischen <strong>der</strong><br />

ENV 1997-1 und den nationalen Bezugsnormen, die<br />

in Form von Vornormen, z.B. DIN V 1054-100:1996-<br />

04 bzw. als aktueller neuer Entwurf <strong>der</strong> DIN V 1054-<br />

100 in Form <strong>der</strong> E DIN 1054:2000-12, vorliegen. Sofern<br />

das Nationale Anwendungsdokument DIN V<br />

ENV 1997-1 nicht auf nationale Beson<strong>der</strong>heiten bei<br />

<strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> ENV 1997-1 hinweist, gilt diese<br />

uneingeschränkt.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong> April 200 1<br />

Auf nationaler Ebene gilt gemäß dem Nationalen<br />

Anwendungsdokument weiterhin die DIN 4020<br />

"Geotechnische Untersuchungen für bautechnische<br />

Zwecke", die Anfor<strong>der</strong>ungen von geotechnischen<br />

Untersuchungen für die Planung, Ausführung und<br />

Auswertung gibt und sicherstellen soll, dass Aufbau<br />

und Eigenschaften des Baugrunds bereits in <strong>der</strong> Entwurfsphase<br />

bekannt sind. Sie soll damit beitragen,<br />

die Unsicherheiten bezüglich des Baugrunds zu verringern,<br />

Bauschäden vorzubeugen und eine möglichst<br />

wirtschaftliche Lösung zu erreichen.<br />

Vor <strong>der</strong> Durchführung einer Baumaßnahme ist<br />

gemäß EC 7 (ENV 1997-1, Abschn. 3) immer "eine<br />

sorgfältige Sammlung, Auswertung und Beurteilung<br />

<strong>der</strong> geotechnischen Informationen durchzuführen ".<br />

Gemäß DIN V ENV 1997-1, die wie<strong>der</strong>um auf<br />

DIN V 1054-100:1996-04 verweist, müssen "für jede<br />

Bauaufgabe Schichtgrenzen, Einschlüsse und Kenngrößen<br />

von Boden und Fels sowie die Grundwasserverhältnisse<br />

ausreichend bekannt sein ". In DIN<br />

4020, Abschn. 4.1 heißt es: "Für jede Bauaufgabe<br />

müssen Aufbau und Beschaffenheit von Boden und<br />

Fels im Baugrund sowie die Grundwasserverhältnisse<br />

ausreichend bekannt sein. Hierzu sollen Untersuchungen<br />

projektbezogen ausgeführt werden. "<br />

Aus den zahlreichen technischen Regelwerten<br />

ergibt sich die folgende, haftungsrelevante Schlussfolgerung:<br />

Die Ausführung von Baumaßnahmen ohne<br />

vorherige bzw. baubegleitende geotechnische Untersuchungen<br />

verstößt gegen die allgemein anerkannten<br />

Regeln <strong>der</strong> Technik (aaRdT).<br />

In Deutschland sind die geotechnischen Untersuchungen,<br />

die sich mit <strong>der</strong> Untersuchung <strong>der</strong> Bodenproben<br />

und <strong>der</strong> Baugrun<strong>der</strong>kundung befassen, durch<br />

insgesamt 25 DIN-Normen geregelt (s. Tab. 1 und<br />

Tab. 2).<br />

Darüber hinaus existieren noch weitere 16<br />

DIN-Normen zu den geotechnischen Standsicherheitsnachweisen<br />

sowie die Technischen Regelwerke<br />

EAU, EAB, EVB, KPP-Richtlinie [3], GDA-Empfehlung,<br />

ZTVE.<br />

2.2 Baugrun<strong>der</strong>kundung nach DIN 4020<br />

2.2.1 Anfor<strong>der</strong>ungen und Ablauf <strong>der</strong> geotechnischen<br />

Untersuchungen<br />

Gemäß DIN 4020 werden geotechnische Untersuchungen<br />

für bautechnische Zwecke als zur bautechnischen<br />

Beschreibung und Beurteilung von Boden<br />

und Fels notwendige bodenmechanische und<br />

felsmechanische, ingenieurgeologische, hydrogeolo-

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