Der Prüfingenieur Ausgabe 18 - BVPI - Bundesvereinigung der ...
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<strong>der</strong>en Formen (z.B. Dreiecke, einspringende<br />
Ecken ... ) können in <strong>der</strong> Regel nur durch geeignete<br />
Rechenverfahren, z.B. mit Hilfe <strong>der</strong> Finite<br />
Element-Methode hinreichend genau berechnet<br />
werden. Insbeson<strong>der</strong>e die Erfassung lokaler<br />
Spannungsspitzen ist durch eine ausreichend feine<br />
Netzmodellierung zu gewährleisten.<br />
(2) Die Verformung <strong>der</strong> Unterkonstruktion ist bei<br />
den Nachweisen <strong>der</strong> Glaskonstruktion zu<br />
berücksichtigen. Sie muss nicht berücksichtigt<br />
werden, wenn die Durchbiegung <strong>der</strong> Auflagerprofile<br />
nicht mehr als 1/200 <strong>der</strong> aufzulagernden<br />
Scheibenlänge, höchstens jedoch 15 mm beträgt.<br />
(3) Alle nicht hinreichend gesicherten Annahmen<br />
(z.B. freie Drehbarkeit und! o<strong>der</strong> Verschieblichkeit<br />
<strong>der</strong> Lagerpunkte) sind durch entsprechende<br />
Detailuntersuchungen o<strong>der</strong> ingenieurmäßige<br />
Grenzbetrachtungen zu erfassen.<br />
4.1.2 Klimalast<br />
Für die realitätsnahe Berücksichtigung <strong>der</strong> Klimalasten<br />
sind sowohl die Einflüsse aus Luftdruck und<br />
Temperatur als auch <strong>der</strong> Koppeleffekt <strong>der</strong> Isolierverglasung<br />
zu erfassen. Für Standardfälle kann das vereinfachte<br />
Rechenverfahren <strong>der</strong> Technischen Regeln<br />
für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen<br />
(TRLV) angewendet werden.<br />
4.1.3 Stoßlast<br />
(1) Weiche Stöße können rechnerisch o<strong>der</strong> experimentell<br />
nachgewiesen werden, harte Stöße erfor<strong>der</strong>n<br />
einen experimentellen Nachweis.<br />
4.2 Beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
4.2.1 Vertikalverglasung<br />
(1) Über Verkehrsflächen, bei denen mit beson<strong>der</strong>s<br />
hohem Verkehrsaufkommen von Personen zu<br />
rechnen ist, ist sicherzustellen, dass keine gefährdenden<br />
Bruchstücke herabfallen können.<br />
Dies kann durch die Verwendung von VSGNG,<br />
zusätzlichen konstruktiven Maßnahmen, speziellen<br />
Qualitätssicherungsmaßnahmen o<strong>der</strong> gleichwertigen<br />
Vorkehrungen erreicht werden.<br />
4.2.2 Überkopjverglasungen<br />
(1) Überkopfverglasungen bedürfen zusätzlich eines<br />
Nachweises <strong>der</strong> Resttragfahigkeit.<br />
4.2.3 Absturzsichernde Verglasungen*<br />
Bei absturzsichemden Verglasungen sind insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Anprallasten durch menschlichen Körperstoß<br />
<strong>Der</strong> Priifingenieur April 200 I<br />
zu berücksichtigen. Ohne weiteren Nachweis kann<br />
dazu <strong>der</strong> Stoßkörper gemäß E DIN EN 12600 mit einer<br />
Fallhöhe von 450 mm** verwendet werden.<br />
4.2.4 Begehbare / Betretbare Verglasungen***<br />
4.2.4.1 Allgemeines<br />
(1) Es ist zu unterscheiden zwischen begehbarem<br />
und betretbarem Glas. Dabei ist die Absturzhöhe<br />
nicht maßgeblich.<br />
(2) Stoßversuche werden in Abs. 4.3.3 beschrieben.<br />
4.2.4.2 Begehbare Verglasungen<br />
(1) Für begehbares Glas ist ein Aufbau aus Verbund<br />
Sicherheitsglas (VSG) o<strong>der</strong> Verbundglas (VG)<br />
aus mindestens 3 Scheiben zu wählen. Die Deckscheibe<br />
(oberste Scheibe) darf beim rechnerischen<br />
Nachweis <strong>der</strong> Tragfähigkeit nicht angesetzt<br />
werden.<br />
(2) Im Regelfall sind folgende Belastungsfälle nachzuweisen:<br />
1. Einwirkung aus Eigengewicht und Verkehrslasten.<br />
Es tragen n-l Scheiben.<br />
2. Einwirkung aus Eigengewicht und Verkehrs<br />
Iasten. Es tragen n-2 Scheiben. Für diese<br />
außergewöhnliche Bemessungssituation können<br />
die Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkung<br />
und Wi<strong>der</strong>stand auf 1,0 gesetzt werden<br />
3. Einwirkung aus Eigengewicht und je m 2<br />
Glasfläche eine Einzellast von P = 1,5 kN in<br />
ungünstiger Laststellung. Es tragen n-l<br />
Scheiben.<br />
4. Einwirkung aus Eigengewicht und je m 2<br />
Glasfläche eine Einzellast von P = 1,5 kN in<br />
ungünstiger Laststellung. Es tragen n-2<br />
Scheiben. Für diese außergewöhnliche Bemessungssituation<br />
können die Teilsicherheitsbeiwerte<br />
für Einwirkung und Wi<strong>der</strong>stand auf<br />
1,0 gesetzt werden.<br />
(3) Die Aufstandsfläche für die Einzellasten beträgt<br />
150 x 150 mm 2 .<br />
* In <strong>der</strong> Technischen Regel für absturzsichemde Verglasungen<br />
TRAV sind spezifische Vorgaben für die Verwendung verschiedener<br />
Glasarten enthalten.<br />
** In TRAV werden abweichende Fallhöhen (450 rnrn, 700 rnrn,<br />
900 rnrn) in Abhängigkeit <strong>der</strong> Konstruktionsart vorgegeben.<br />
*** In Vorbereitung befindliche Regelungen <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörden<br />
enthalten teilweise abweichende Vorgaben.<br />
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