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Der Prüfingenieur Ausgabe 18 - BVPI - Bundesvereinigung der ...

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<strong>der</strong>en Formen (z.B. Dreiecke, einspringende<br />

Ecken ... ) können in <strong>der</strong> Regel nur durch geeignete<br />

Rechenverfahren, z.B. mit Hilfe <strong>der</strong> Finite­<br />

Element-Methode hinreichend genau berechnet<br />

werden. Insbeson<strong>der</strong>e die Erfassung lokaler<br />

Spannungsspitzen ist durch eine ausreichend feine<br />

Netzmodellierung zu gewährleisten.<br />

(2) Die Verformung <strong>der</strong> Unterkonstruktion ist bei<br />

den Nachweisen <strong>der</strong> Glaskonstruktion zu<br />

berücksichtigen. Sie muss nicht berücksichtigt<br />

werden, wenn die Durchbiegung <strong>der</strong> Auflagerprofile<br />

nicht mehr als 1/200 <strong>der</strong> aufzulagernden<br />

Scheibenlänge, höchstens jedoch 15 mm beträgt.<br />

(3) Alle nicht hinreichend gesicherten Annahmen<br />

(z.B. freie Drehbarkeit und! o<strong>der</strong> Verschieblichkeit<br />

<strong>der</strong> Lagerpunkte) sind durch entsprechende<br />

Detailuntersuchungen o<strong>der</strong> ingenieurmäßige<br />

Grenzbetrachtungen zu erfassen.<br />

4.1.2 Klimalast<br />

Für die realitätsnahe Berücksichtigung <strong>der</strong> Klimalasten<br />

sind sowohl die Einflüsse aus Luftdruck und<br />

Temperatur als auch <strong>der</strong> Koppeleffekt <strong>der</strong> Isolierverglasung<br />

zu erfassen. Für Standardfälle kann das vereinfachte<br />

Rechenverfahren <strong>der</strong> Technischen Regeln<br />

für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen<br />

(TRLV) angewendet werden.<br />

4.1.3 Stoßlast<br />

(1) Weiche Stöße können rechnerisch o<strong>der</strong> experimentell<br />

nachgewiesen werden, harte Stöße erfor<strong>der</strong>n<br />

einen experimentellen Nachweis.<br />

4.2 Beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

4.2.1 Vertikalverglasung<br />

(1) Über Verkehrsflächen, bei denen mit beson<strong>der</strong>s<br />

hohem Verkehrsaufkommen von Personen zu<br />

rechnen ist, ist sicherzustellen, dass keine gefährdenden<br />

Bruchstücke herabfallen können.<br />

Dies kann durch die Verwendung von VSGNG,<br />

zusätzlichen konstruktiven Maßnahmen, speziellen<br />

Qualitätssicherungsmaßnahmen o<strong>der</strong> gleichwertigen<br />

Vorkehrungen erreicht werden.<br />

4.2.2 Überkopjverglasungen<br />

(1) Überkopfverglasungen bedürfen zusätzlich eines<br />

Nachweises <strong>der</strong> Resttragfahigkeit.<br />

4.2.3 Absturzsichernde Verglasungen*<br />

Bei absturzsichemden Verglasungen sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Anprallasten durch menschlichen Körperstoß<br />

<strong>Der</strong> Priifingenieur April 200 I<br />

zu berücksichtigen. Ohne weiteren Nachweis kann<br />

dazu <strong>der</strong> Stoßkörper gemäß E DIN EN 12600 mit einer<br />

Fallhöhe von 450 mm** verwendet werden.<br />

4.2.4 Begehbare / Betretbare Verglasungen***<br />

4.2.4.1 Allgemeines<br />

(1) Es ist zu unterscheiden zwischen begehbarem<br />

und betretbarem Glas. Dabei ist die Absturzhöhe<br />

nicht maßgeblich.<br />

(2) Stoßversuche werden in Abs. 4.3.3 beschrieben.<br />

4.2.4.2 Begehbare Verglasungen<br />

(1) Für begehbares Glas ist ein Aufbau aus Verbund­<br />

Sicherheitsglas (VSG) o<strong>der</strong> Verbundglas (VG)<br />

aus mindestens 3 Scheiben zu wählen. Die Deckscheibe<br />

(oberste Scheibe) darf beim rechnerischen<br />

Nachweis <strong>der</strong> Tragfähigkeit nicht angesetzt<br />

werden.<br />

(2) Im Regelfall sind folgende Belastungsfälle nachzuweisen:<br />

1. Einwirkung aus Eigengewicht und Verkehrslasten.<br />

Es tragen n-l Scheiben.<br />

2. Einwirkung aus Eigengewicht und Verkehrs­<br />

Iasten. Es tragen n-2 Scheiben. Für diese<br />

außergewöhnliche Bemessungssituation können<br />

die Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkung<br />

und Wi<strong>der</strong>stand auf 1,0 gesetzt werden<br />

3. Einwirkung aus Eigengewicht und je m 2<br />

Glasfläche eine Einzellast von P = 1,5 kN in<br />

ungünstiger Laststellung. Es tragen n-l<br />

Scheiben.<br />

4. Einwirkung aus Eigengewicht und je m 2<br />

Glasfläche eine Einzellast von P = 1,5 kN in<br />

ungünstiger Laststellung. Es tragen n-2<br />

Scheiben. Für diese außergewöhnliche Bemessungssituation<br />

können die Teilsicherheitsbeiwerte<br />

für Einwirkung und Wi<strong>der</strong>stand auf<br />

1,0 gesetzt werden.<br />

(3) Die Aufstandsfläche für die Einzellasten beträgt<br />

150 x 150 mm 2 .<br />

* In <strong>der</strong> Technischen Regel für absturzsichemde Verglasungen<br />

TRAV sind spezifische Vorgaben für die Verwendung verschiedener<br />

Glasarten enthalten.<br />

** In TRAV werden abweichende Fallhöhen (450 rnrn, 700 rnrn,<br />

900 rnrn) in Abhängigkeit <strong>der</strong> Konstruktionsart vorgegeben.<br />

*** In Vorbereitung befindliche Regelungen <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörden<br />

enthalten teilweise abweichende Vorgaben.<br />

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