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Der Prüfingenieur Ausgabe 18 - BVPI - Bundesvereinigung der ...

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d) Zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Spannungsrisskorrosion<br />

sind die mit dem Mittelwert <strong>der</strong> Vorspannung unter<br />

<strong>der</strong> quasi-ständigen Einwirkungskombination<br />

nach Abzug <strong>der</strong> Spannkraftverluste infolge Kriechens,<br />

Schwindens und Relaxation berechneten<br />

Stahlspannungen auf den Wert 0,65 fpk zu begrenzen.<br />

3.2.3 Prüfrelevanz<br />

Wie gezeigt, kann im üblichen Stahlbetonhochbau<br />

auf die unter 3.2.1 genannten Spannungsnachweise<br />

i.d.R. verzichtet werden. Falls diese Nachweise<br />

im Stahlbetonbau ausnahmsweise doch erfor<strong>der</strong>lich<br />

sein sollten und die entsprechenden Spannungsgrenzen<br />

nicht eingehalten sind, würde hierdurch<br />

die Dauerhaftigkeit eines Tragwerkes evtl. negativ<br />

beeinflusst. Eine direkte Gefahr für den Nutzer<br />

geht hiervon allerdings nicht aus, da ein schlagartiges<br />

Bauteilversagen nicht zu erwarten ist. Aus diesen<br />

Gründen kann für Stahlbetonbauteile (auch im Ingenieurbau)<br />

auf eine Prüfung <strong>der</strong> Spannungsnachweise<br />

verzichtet werden.<br />

Durch die Einhaltung von zulässigen Betonrand-<br />

bzw. Spannstahlspannungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch den Nachweis <strong>der</strong> Dekompression des Querschnittsrandes,<br />

wird im Allgemeinen <strong>der</strong> Spannstahlbedarf<br />

für Spannbetonbauteile festgelegt. Außerdem<br />

wachsen bei einer schon im Grenzzustand <strong>der</strong> Gebrauchstauglichkeit<br />

einsetzenden Rissbildung und<br />

<strong>der</strong> damit verbundenen abfallenden Bauteilsteifigkeit<br />

die Stahlspannungen bei Laststeigerung deutlich stärker<br />

als bei Stahlbetonbauteilen. Deshalb ist die Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Spannungsnachweise für Spannbetonbautei1e<br />

in allen Fällen geboten, zumal durch Spannungsüberschreitungen<br />

mit einem deutlich höheren<br />

Gefahrenpotential im Vergleich zum Stahlbetonbau<br />

zu rechnen ist.<br />

3.3 Beschränkung <strong>der</strong> Rissbreiten<br />

3.3.1 Allgemeines<br />

In Stahlbetonkonstruktionen ist eine Rissbildung<br />

infolge direkter Biege- o<strong>der</strong> Zugbeanspruchung<br />

aus äußeren Einwirkungen o<strong>der</strong> indirekter Beanspruchung<br />

aus innerem Zwang aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />

Zugfestigkeit des Betons nahezu unvermeidbar. Deshalb<br />

ist das Ziel beim Entwurf von Stahlbetonbauteilen<br />

nicht die Vermeidung von Rissen, son<strong>der</strong>n die Beschränkung<br />

<strong>der</strong> Rissbreiten auf ein Maß, das die ordnungsgemäße<br />

Funktion und Dauerhaftigkeit des Bauteils<br />

gewährleistet. Hierbei wird im Allgemeinen für<br />

Stahlbetonbauteile eine Beschränkung <strong>der</strong> Rissbreite<br />

auf wk = 0,3 mm als ausreichend erachtet. Bei Innenbauteilen<br />

in trockener Umgebung hat die Rissbreite<br />

<strong>Der</strong> Prüfmgenieur April 2001<br />

keinen Einfluss auf die Dauerhaftigkeit, sodass <strong>der</strong>en<br />

Begrenzung weniger streng gehandhabt werden darf<br />

(DIN 1045-1: wk = 0,4 mm).<br />

Die Dauerhaftigkeit von Spannbetonbauteilen<br />

kann durch Rissbildung erheblich beeinträchtigt werden.<br />

Deshalb werden für vorgespannte Bauelemente<br />

in Abhängigkeit von festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungsklassen<br />

(diese sind von den Umweltbedingungen und <strong>der</strong><br />

Art <strong>der</strong> Vorspannung abhängig) höhere Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die zulässige Rissbreite gestellt. Für die Anfor<strong>der</strong>ungsklassen<br />

A-C (volle und beschränkte Vorspannung)<br />

ist zusätzlich <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> Dekompression<br />

zu führen.<br />

Für die Nachweise <strong>der</strong> Rissbreitenbeschränkung<br />

ist grundsätzlich zwischen Last- und Zwangeinwirkungen<br />

zu unterscheiden. Zwangbeanspruchungen<br />

werden durch Rissbildung und Übergang in Zustand<br />

II wesentlich abgebaut und im üblichen Hochbau<br />

vielfach nicht nachgewiesen. Zur Beschränkung<br />

<strong>der</strong> Rissbreiten ist dann eine hinreichend dimensionierte<br />

Mindestbewehrung anzuordnen, die für eine<br />

Verteilung <strong>der</strong> Risse und entsprechend kleine Rissbreiten<br />

sorgt.<br />

3.3.2 Mindestbewehrung zur Beschränkung <strong>der</strong><br />

Rissbreite<br />

Die Mindestbewehrung zur Rissbreitenbeschränkung<br />

ist in Bauteilen o<strong>der</strong> in Bereichen eines<br />

Bauteils anzuordnen, welche durch Zwangspannungen<br />

beansprucht werden. Sie ist so zu dimensionieren,<br />

dass die beim Aufreißen des Querschnitts frei<br />

werdende Zugkraft ohne Überschreiten <strong>der</strong> Streckgrenze<br />

des Bewehrungsstahls aufgenommen werden<br />

kann und die Rissbreite bei vorliegen entsprechen<strong>der</strong><br />

o.g. Umweltbedingungen auf Wk = 0,3 mm beziehungsweise<br />

Wk = 0,4 mm beschränkt wird.<br />

Weiterhin ist bei <strong>der</strong> Festlegung des erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Mindestbewehrungsgrades zu beachten, dass<br />

die erfor<strong>der</strong>liche Mindestbewehrung vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

ganz entfallen darf, wenn die Zwangschnittgröße unter<br />

<strong>der</strong> seltenen Einwirkungskombination die Rissschnittgröße<br />

nicht erreicht. In diesen Fällen muss die<br />

Mindestbewehrung nur für die nachgewiesene<br />

Zwangschnittgröße angeordnet werden.<br />

In vorgespannten Bauteilen ist die Mindestbewehrung<br />

zur Rissbreitenbegrenzung nicht in Bereichen<br />

erfor<strong>der</strong>lich, in denen im Beton unter <strong>der</strong> seltenen<br />

Einwirkungskombination und unter den maßgebenden<br />

charakteristischen Werten <strong>der</strong> Vorspannung<br />

Betondruckspannungen größer 1 N/mm 2 am Querschnittsrand<br />

auftreten.

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