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Der Prüfingenieur Ausgabe 18 - BVPI - Bundesvereinigung der ...

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Gebrauchstauglichkeit<br />

nach DIN 1045-1 und EC 2:<br />

Prüfen o<strong>der</strong> nicht Prüfen?<br />

Gebrauchstauglichkeitsnachweise<br />

sollten immer dann geprüft werden,<br />

wenn Schäden entstehen können<br />

<strong>Der</strong> folgende Beitrag befasst sich mit <strong>der</strong> Frage,<br />

wann und ob die Nachweise im Grenzzustand <strong>der</strong><br />

Gebrauchstauglichkeit einer Prüfungspflicht in<br />

baustatischer Hinsicht unterliegen. Hierfür werden<br />

zunächst die in den Län<strong>der</strong>bauordnungen und<br />

Bauprüfverordnungen aufgeführten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Bauwerke sowie die dort definierten Aufgaben<br />

<strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e dargestellt. Weiterhin werden<br />

die Gebrauchstauglichkeitsnachweise <strong>der</strong><br />

"neuen" Betonbaunormen aufgeführt und anhand<br />

von Beispielen <strong>der</strong>en Prüfrelevanz diskutiert.<br />

Univ.-Prof Dr.-Ing. Carl-Alexan<strong>der</strong> Graubner<br />

studierte Bauingenieurwesen<br />

und promovierte an <strong>der</strong> TU<br />

München; nach Dozententätigkeit<br />

für Spannbetonbau an <strong>der</strong><br />

Fachhochschule <strong>der</strong> Deutschen<br />

Bundesbahn und verschiedenen<br />

leitenden Anstellungen in <strong>der</strong><br />

Bauindustrie machte er sich<br />

1995 als Beraten<strong>der</strong> Ingenieur<br />

selbständig; 1997 wurde er<br />

<strong>Prüfingenieur</strong> für Baustatik<br />

(Massivbau) und Universitätsprofessor am Massivbau-Institut<br />

<strong>der</strong> TU Darmstadt, dessen Geschäftsführen<strong>der</strong><br />

Direktor er heute ist.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Kempf<br />

studierte Bauingenieurwesen<br />

an <strong>der</strong> TU Darmstadt und ist<br />

seit 1996 wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter an <strong>der</strong>en Institut<br />

für Massivbau<br />

<strong>Der</strong> PlÜfingenieur April 200 1<br />

1 Einführung<br />

Im Gegensatz zu den <strong>der</strong>zeit noch angewendeten<br />

Betonbaunormen DIN 1045 [1] und DIN 4227 [2]<br />

unterscheiden die neuen Normenwerke DIN 1045-1<br />

[3] und Ee 2 [4] bei <strong>der</strong> Bemessung konsequent zwischen<br />

den Grenzzuständen <strong>der</strong> Tragfahigkeit und <strong>der</strong><br />

Gebrauchstauglichkeit. Während im Grenzzustand<br />

<strong>der</strong> Tragfähigkeit das Versagen durch einen ausreichenden<br />

Sicherheitsabstand zwischen den Einwirkungen<br />

auf das Bauteil und dessen Wi<strong>der</strong>stand mit<br />

hinreichen<strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen<br />

werden soll, dient die Bemessung im Grenzzustand<br />

<strong>der</strong> Gebrauchstauglichkeit <strong>der</strong> Sicherstellung folgen<strong>der</strong><br />

Tragwerkseigenschaften:<br />

• Die Betondruckspannungen sind <strong>der</strong>art zu begrenzen,<br />

dass keine Längsriss- bzw. Mikrorissbildung im<br />

Beton erfolgt und keine übermäßigen Kriechverformungen<br />

entstehen, welche die Dauerhaftigkeit beeinträchtigen<br />

können.<br />

• Stahlspannungen, die unter Gebrauchsbedingungen<br />

zu nichtelastischen Verformungen des Stahls<br />

führen können, sind zu vermeiden.<br />

• Zur Vermeidung <strong>der</strong> Spannungsrisskorrosion<br />

sind die Spannstahlspannungen entsprechend zu begrenzen.<br />

• Die Rissbreite wird so beschränkt, dass das Aussehen,<br />

die Dauerhaftigkeit und gegebenenfalls die<br />

Dichtigkeit des Bauwerks nicht beeinträchtigt bzw.<br />

sichergestellt sind.<br />

• Verformungen und Durchbiegungen werden <strong>der</strong>art<br />

limitiert, dass das Erscheinungsbild o<strong>der</strong> die planmäßige<br />

Nutzung eines Bauwerks (einschließlich Betriebsstörungen<br />

an Maschinen und Installationen)<br />

nicht gestört und anschließende Bauteile nicht beschädigt<br />

werden.<br />

• Schwingungen, die ein Unbehagen bei Menschen,<br />

Schäden am Bauwerk o<strong>der</strong> dessen Einrichtungen hervorrufen<br />

und dadurch dessen Benutzung einschränken,<br />

sollen vermieden werden.

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