Der Prüfingenieur Ausgabe 18 - BVPI - Bundesvereinigung der ...
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Gebrauchstauglichkeit<br />
nach DIN 1045-1 und EC 2:<br />
Prüfen o<strong>der</strong> nicht Prüfen?<br />
Gebrauchstauglichkeitsnachweise<br />
sollten immer dann geprüft werden,<br />
wenn Schäden entstehen können<br />
<strong>Der</strong> folgende Beitrag befasst sich mit <strong>der</strong> Frage,<br />
wann und ob die Nachweise im Grenzzustand <strong>der</strong><br />
Gebrauchstauglichkeit einer Prüfungspflicht in<br />
baustatischer Hinsicht unterliegen. Hierfür werden<br />
zunächst die in den Län<strong>der</strong>bauordnungen und<br />
Bauprüfverordnungen aufgeführten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Bauwerke sowie die dort definierten Aufgaben<br />
<strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e dargestellt. Weiterhin werden<br />
die Gebrauchstauglichkeitsnachweise <strong>der</strong><br />
"neuen" Betonbaunormen aufgeführt und anhand<br />
von Beispielen <strong>der</strong>en Prüfrelevanz diskutiert.<br />
Univ.-Prof Dr.-Ing. Carl-Alexan<strong>der</strong> Graubner<br />
studierte Bauingenieurwesen<br />
und promovierte an <strong>der</strong> TU<br />
München; nach Dozententätigkeit<br />
für Spannbetonbau an <strong>der</strong><br />
Fachhochschule <strong>der</strong> Deutschen<br />
Bundesbahn und verschiedenen<br />
leitenden Anstellungen in <strong>der</strong><br />
Bauindustrie machte er sich<br />
1995 als Beraten<strong>der</strong> Ingenieur<br />
selbständig; 1997 wurde er<br />
<strong>Prüfingenieur</strong> für Baustatik<br />
(Massivbau) und Universitätsprofessor am Massivbau-Institut<br />
<strong>der</strong> TU Darmstadt, dessen Geschäftsführen<strong>der</strong><br />
Direktor er heute ist.<br />
Dipl.-Ing. Stefan Kempf<br />
studierte Bauingenieurwesen<br />
an <strong>der</strong> TU Darmstadt und ist<br />
seit 1996 wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter an <strong>der</strong>en Institut<br />
für Massivbau<br />
<strong>Der</strong> PlÜfingenieur April 200 1<br />
1 Einführung<br />
Im Gegensatz zu den <strong>der</strong>zeit noch angewendeten<br />
Betonbaunormen DIN 1045 [1] und DIN 4227 [2]<br />
unterscheiden die neuen Normenwerke DIN 1045-1<br />
[3] und Ee 2 [4] bei <strong>der</strong> Bemessung konsequent zwischen<br />
den Grenzzuständen <strong>der</strong> Tragfahigkeit und <strong>der</strong><br />
Gebrauchstauglichkeit. Während im Grenzzustand<br />
<strong>der</strong> Tragfähigkeit das Versagen durch einen ausreichenden<br />
Sicherheitsabstand zwischen den Einwirkungen<br />
auf das Bauteil und dessen Wi<strong>der</strong>stand mit<br />
hinreichen<strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen<br />
werden soll, dient die Bemessung im Grenzzustand<br />
<strong>der</strong> Gebrauchstauglichkeit <strong>der</strong> Sicherstellung folgen<strong>der</strong><br />
Tragwerkseigenschaften:<br />
• Die Betondruckspannungen sind <strong>der</strong>art zu begrenzen,<br />
dass keine Längsriss- bzw. Mikrorissbildung im<br />
Beton erfolgt und keine übermäßigen Kriechverformungen<br />
entstehen, welche die Dauerhaftigkeit beeinträchtigen<br />
können.<br />
• Stahlspannungen, die unter Gebrauchsbedingungen<br />
zu nichtelastischen Verformungen des Stahls<br />
führen können, sind zu vermeiden.<br />
• Zur Vermeidung <strong>der</strong> Spannungsrisskorrosion<br />
sind die Spannstahlspannungen entsprechend zu begrenzen.<br />
• Die Rissbreite wird so beschränkt, dass das Aussehen,<br />
die Dauerhaftigkeit und gegebenenfalls die<br />
Dichtigkeit des Bauwerks nicht beeinträchtigt bzw.<br />
sichergestellt sind.<br />
• Verformungen und Durchbiegungen werden <strong>der</strong>art<br />
limitiert, dass das Erscheinungsbild o<strong>der</strong> die planmäßige<br />
Nutzung eines Bauwerks (einschließlich Betriebsstörungen<br />
an Maschinen und Installationen)<br />
nicht gestört und anschließende Bauteile nicht beschädigt<br />
werden.<br />
• Schwingungen, die ein Unbehagen bei Menschen,<br />
Schäden am Bauwerk o<strong>der</strong> dessen Einrichtungen hervorrufen<br />
und dadurch dessen Benutzung einschränken,<br />
sollen vermieden werden.