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Der Prüfingenieur Ausgabe 18 - BVPI - Bundesvereinigung der ...

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4.2.4.3 Betretbare Verglasungen*<br />

(1) Glasscheiben, die nur zeitweise zu Wartungsund<br />

Reinigungsarbeiten durch nicht mehr als 1<br />

Person betreten werden, werden als betretbares<br />

Glas bezeichnet.<br />

(2) Für betretbares Glas muss Verbund-Sicherheitsglas<br />

(VSG) o<strong>der</strong> Verbundglas (VG) verwendet<br />

werden. Bei Isolierglasscheiben muß die untere<br />

Scheibe aus VSG/ VG bestehen.<br />

(3) Folgende Belastungsfälle sind nachzuweisen:<br />

1. Einwirkung aus Eigengewicht und Verkehrs­<br />

Iasten. Es tragen alle Scheiben.<br />

2. Einwirkung aus Eigengewicht und je m 2<br />

Glasfläche eine Einzellast von P = 1,5 kN in<br />

ungünstiger Laststellung. Es tragen alle<br />

Scheiben.<br />

(4) Die Aufstandsfläche für die Einzellasten beträgt<br />

150 x 150 mm 2 .<br />

4.2.5 Stabilitätsgefährdete Bauteife<br />

<strong>Der</strong> Einfluss von geometrischen und strukturellen<br />

Imperfektionen ist zu berücksichtigen, wenn sie zu<br />

einer Vergrößerung <strong>der</strong> Beanspruchung führen. Die<br />

Vorverformungen sind in Abhängigkeit von Herstellverfahren<br />

und konstruktiven Randbedingungen festzulegen.<br />

4.3 Bemessung auf <strong>der</strong> Grundlage von<br />

Versuchen<br />

4.3.1 Allgemeines<br />

<strong>Der</strong> Nachweis <strong>der</strong> Tragfähigkeit von Glaskonstruktionen<br />

darf auf Versuchen beruhen, wobei die Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

denen eines rechnerischen Nachweises<br />

entsprechen müssen. Dies bedingt eine<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> tatsächlichen Randbedingungen<br />

und <strong>der</strong> Streuungen des Wi<strong>der</strong>standes. Bei Versuchen<br />

mit <strong>der</strong> Wertung "bestanden" bzw. "nicht bestanden"<br />

sind mindestens 3 Versuchskörper zu testen. Alle Versuche<br />

müssen als Ergebnis "bestanden" aufweisen.<br />

4.3.2 Nachweis <strong>der</strong> Resttragfähigkeit<br />

In Abhängigkeit des Einsatzgebietes <strong>der</strong> Scheiben ist<br />

i.d.R. einer <strong>der</strong> bei den nachstehend angeführten Versuche<br />

durchzuführen.<br />

1. Versuch A: Simulation Vandalismus, herabfallende<br />

Gegenstände o.ä.: Für den Nachweis <strong>der</strong><br />

* Arbeitsschutzrechtliche Belange (z.B. DIN 4226) sind ggf. zu<br />

beachten.<br />

64-<br />

<strong>Der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong> April 200 I<br />

Resttragfähigkeit wird ein Kugelfallversuch mit<br />

einer 4 kg schweren Stahlkugel aus 3 m Höhe<br />

durchgeführt. Das System darf nicht durchschlagen<br />

werden.<br />

2. Versuch B: Simulation Spontanversagen, Kantenstoß<br />

o.ä.: Alle Scheiben <strong>der</strong> VSG-NG-Scheibe<br />

werden durch Anschlagen zerstört. Während<br />

des Versuchs wird eine Zusatzlast von 0,5 kN/m 2<br />

aufgebracht.<br />

Die Dauer <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Resttragfähigkeit ist mit<br />

dem Betreiber <strong>der</strong> baulichen Anlage und <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde<br />

in Abhängigkeit <strong>der</strong> einzuleitenden Sicherungsmaßnahmen<br />

abzustimmen.<br />

4.3.3 Stoßbelastungen<br />

4.3.3.1 Begehbare Verglasungen<br />

Für den Nachweis <strong>der</strong> Tragfähigkeit unter stoßartiger<br />

Belastung ist ein Fallversuch mit einem 40 kg<br />

Stahlzylin<strong>der</strong> mit einer Aufprallfläche, bestehend aus<br />

einem Schraubenkopf M 8 durchzuführen. Die Mindestfallhöhe<br />

beträgt 50 cm*.<br />

Die Versuchs scheiben sind mit einer Zusatzlast von 2<br />

kN/m 2 , jedoch mindestens 1 kN, jeweils in ungünstigster<br />

Laststellung zu belasten. Die Resttragfähigkeitsdauer<br />

beträgt mindestens 30 Minuten.<br />

4.3.3.2 Betretbare Verglasung<br />

Für betretbare Verglasungen ist ein Fallversuch mit<br />

ein Kugelfallversuch mit einer 4 kg schweren Stahlkugel<br />

aus 1 m Höhe durchzuführen. Das System darf<br />

nicht durchschlagen werden. Vor dem Versuch ist eine<br />

Einzellast von 1 kN in ungünstiger Laststellung<br />

aufzubringen * * .<br />

5 Grenzzustände <strong>der</strong><br />

Gebrauchstauglichkeit<br />

5.1 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Die Verformung eines Tragwerks als Folge von Beanspruchungen<br />

und als Folge von Temperatureinwirkungen<br />

und Zwängungslasten muss auf Werte begrenzt<br />

werden, die für die Art des Bauwerks angemessen<br />

sind. Hierbei sind mögliche Schadensfolgen<br />

sowie Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen und visuelle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

* Bauaufsichtsbehörden for<strong>der</strong>n z.T. 80 cm Fallhöhe.<br />

** Vorgaben <strong>der</strong> Berufsgenosschenschaft (BG <strong>18</strong>) sind ggf. zu<br />

berücksichtigen.

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