Der Prüfingenieur Ausgabe 18 - BVPI - Bundesvereinigung der ...
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4.2.4.3 Betretbare Verglasungen*<br />
(1) Glasscheiben, die nur zeitweise zu Wartungsund<br />
Reinigungsarbeiten durch nicht mehr als 1<br />
Person betreten werden, werden als betretbares<br />
Glas bezeichnet.<br />
(2) Für betretbares Glas muss Verbund-Sicherheitsglas<br />
(VSG) o<strong>der</strong> Verbundglas (VG) verwendet<br />
werden. Bei Isolierglasscheiben muß die untere<br />
Scheibe aus VSG/ VG bestehen.<br />
(3) Folgende Belastungsfälle sind nachzuweisen:<br />
1. Einwirkung aus Eigengewicht und Verkehrs<br />
Iasten. Es tragen alle Scheiben.<br />
2. Einwirkung aus Eigengewicht und je m 2<br />
Glasfläche eine Einzellast von P = 1,5 kN in<br />
ungünstiger Laststellung. Es tragen alle<br />
Scheiben.<br />
(4) Die Aufstandsfläche für die Einzellasten beträgt<br />
150 x 150 mm 2 .<br />
4.2.5 Stabilitätsgefährdete Bauteife<br />
<strong>Der</strong> Einfluss von geometrischen und strukturellen<br />
Imperfektionen ist zu berücksichtigen, wenn sie zu<br />
einer Vergrößerung <strong>der</strong> Beanspruchung führen. Die<br />
Vorverformungen sind in Abhängigkeit von Herstellverfahren<br />
und konstruktiven Randbedingungen festzulegen.<br />
4.3 Bemessung auf <strong>der</strong> Grundlage von<br />
Versuchen<br />
4.3.1 Allgemeines<br />
<strong>Der</strong> Nachweis <strong>der</strong> Tragfähigkeit von Glaskonstruktionen<br />
darf auf Versuchen beruhen, wobei die Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
denen eines rechnerischen Nachweises<br />
entsprechen müssen. Dies bedingt eine<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> tatsächlichen Randbedingungen<br />
und <strong>der</strong> Streuungen des Wi<strong>der</strong>standes. Bei Versuchen<br />
mit <strong>der</strong> Wertung "bestanden" bzw. "nicht bestanden"<br />
sind mindestens 3 Versuchskörper zu testen. Alle Versuche<br />
müssen als Ergebnis "bestanden" aufweisen.<br />
4.3.2 Nachweis <strong>der</strong> Resttragfähigkeit<br />
In Abhängigkeit des Einsatzgebietes <strong>der</strong> Scheiben ist<br />
i.d.R. einer <strong>der</strong> bei den nachstehend angeführten Versuche<br />
durchzuführen.<br />
1. Versuch A: Simulation Vandalismus, herabfallende<br />
Gegenstände o.ä.: Für den Nachweis <strong>der</strong><br />
* Arbeitsschutzrechtliche Belange (z.B. DIN 4226) sind ggf. zu<br />
beachten.<br />
64-<br />
<strong>Der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong> April 200 I<br />
Resttragfähigkeit wird ein Kugelfallversuch mit<br />
einer 4 kg schweren Stahlkugel aus 3 m Höhe<br />
durchgeführt. Das System darf nicht durchschlagen<br />
werden.<br />
2. Versuch B: Simulation Spontanversagen, Kantenstoß<br />
o.ä.: Alle Scheiben <strong>der</strong> VSG-NG-Scheibe<br />
werden durch Anschlagen zerstört. Während<br />
des Versuchs wird eine Zusatzlast von 0,5 kN/m 2<br />
aufgebracht.<br />
Die Dauer <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Resttragfähigkeit ist mit<br />
dem Betreiber <strong>der</strong> baulichen Anlage und <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde<br />
in Abhängigkeit <strong>der</strong> einzuleitenden Sicherungsmaßnahmen<br />
abzustimmen.<br />
4.3.3 Stoßbelastungen<br />
4.3.3.1 Begehbare Verglasungen<br />
Für den Nachweis <strong>der</strong> Tragfähigkeit unter stoßartiger<br />
Belastung ist ein Fallversuch mit einem 40 kg<br />
Stahlzylin<strong>der</strong> mit einer Aufprallfläche, bestehend aus<br />
einem Schraubenkopf M 8 durchzuführen. Die Mindestfallhöhe<br />
beträgt 50 cm*.<br />
Die Versuchs scheiben sind mit einer Zusatzlast von 2<br />
kN/m 2 , jedoch mindestens 1 kN, jeweils in ungünstigster<br />
Laststellung zu belasten. Die Resttragfähigkeitsdauer<br />
beträgt mindestens 30 Minuten.<br />
4.3.3.2 Betretbare Verglasung<br />
Für betretbare Verglasungen ist ein Fallversuch mit<br />
ein Kugelfallversuch mit einer 4 kg schweren Stahlkugel<br />
aus 1 m Höhe durchzuführen. Das System darf<br />
nicht durchschlagen werden. Vor dem Versuch ist eine<br />
Einzellast von 1 kN in ungünstiger Laststellung<br />
aufzubringen * * .<br />
5 Grenzzustände <strong>der</strong><br />
Gebrauchstauglichkeit<br />
5.1 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
Die Verformung eines Tragwerks als Folge von Beanspruchungen<br />
und als Folge von Temperatureinwirkungen<br />
und Zwängungslasten muss auf Werte begrenzt<br />
werden, die für die Art des Bauwerks angemessen<br />
sind. Hierbei sind mögliche Schadensfolgen<br />
sowie Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen und visuelle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
* Bauaufsichtsbehörden for<strong>der</strong>n z.T. 80 cm Fallhöhe.<br />
** Vorgaben <strong>der</strong> Berufsgenosschenschaft (BG <strong>18</strong>) sind ggf. zu<br />
berücksichtigen.