Der Prüfingenieur Ausgabe 18 - BVPI - Bundesvereinigung der ...
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smerkmale vor Beginn <strong>der</strong> geotechnischen Untersuchung<br />
festzulegen und ist später aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> geotechnischen Untersuchungen zu überprüfen<br />
und gegebenenfalls zu berichtigen.<br />
Die Geotechnische Kategorie GK 1<br />
umfasst kleine, einfache Bauobjekte bei einfachen<br />
und übersichtlichen Baugrundverhältnissen, so<br />
dass die Standsicherheit aufgrund gesicherter Erfahrungen<br />
beurteilt werden kann. Dazu gehören u.a. setzungsunempfindliche<br />
Bauwerke mit Stützenlasten bis<br />
250 kN und Streifenlasten bis 100 kN/m, Stützmauern<br />
von weniger als 2 m Höhe, wenn dahinter keine<br />
hohen Auflasten sind, Dämme bis 3 m Höhe, Gründungsplatten,<br />
die ohne Berechnung nach empirischen<br />
Regeln bemessen werden und Gräben bis 2 m Tiefe.<br />
Die Geotechnische Kategorie GK 2<br />
umfasst Bauobjekte und Baugrundverhältnisse<br />
mittleren Schwierigkeitsgrades, die eine ingenieurmäßige<br />
Bearbeitung mit geotechnischen Kenntnissen<br />
und Erfahrungen verlangen. Dazu gehören alle bauliche<br />
Anlagen und geotechnischen Gegebenheiten, die<br />
nicht den geotechnischen Kategorien GK 1 und GK 3<br />
zuzuordnen sind.<br />
Die Geotechnische Kategorie GK 3<br />
umfasst Bauobjekte mit schwieriger Konstruktion<br />
bzw. mit schwierigen Baugrundverhältnissen, die<br />
zur Bearbeitung vertiefte geotechnische Kenntnisse<br />
und Erfahrungen auf dem jeweiligen Spezialgebiet<br />
<strong>der</strong> Geotechnik verlangen. Dazu gehören große und<br />
nicht herkömmliche Konstruktionen sowie Konstruktionen<br />
mit hohem Sicherheitsanspruch o<strong>der</strong> hoher<br />
Verformungsempfindlichkeit, wie z.B. Bauwerke mit<br />
beson<strong>der</strong>s hohen Lasten, tiefe Baugruben, Staudämme<br />
mit Wasserdrücken von mehr als 2 m Wassersäule,<br />
Verän<strong>der</strong>ungen des Grundwasserspiegels, Flugplatzbefestigungen,<br />
Hohlraumbauten, weitgespannte<br />
Brücken, Schleusen und Sile, Maschinenfundamente<br />
mit hohen Lasten, kerntechnische Anlagen, Offshore<br />
Bauten, Chemieanlagen, Deponien, hohe Türme,<br />
Schornsteine, Großwindanlagen.<br />
Nach DIN 4020 kann bei <strong>der</strong> geotechnischen<br />
Kategorie GK 1 im Einzelfall die Einschaltung eines<br />
Sachverständigen für Geotechnik erfor<strong>der</strong>lich sein,<br />
bei <strong>der</strong> geotechnischen Kategorie GK 3 ist die Einschaltung<br />
eines erfahrenen Sachverständigen für<br />
Geotechnik zwingend erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Anhand <strong>der</strong> Kenntnis <strong>der</strong> Eigenschaften und<br />
Kenngrößen des Baugrunds müssen unter an<strong>der</strong>em<br />
festgestellt bzw. beurteilt werden:<br />
• Verformungen, die durch die Baurnaßnahmen und<br />
das Bauwerk hervorgerufen werden, ihre räumliche<br />
3?<br />
<strong>Der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong> April 2001<br />
Verteilung und ihr zeitlicher Verlauf sowie die Möglichkeiten,<br />
durch konstruktive Maßnahmen ein verträgliches<br />
Zusammenwirken von Baugrund und Tragwerk<br />
zu erzielen.<br />
• Die Sicherheit gegen Grenzzustände wie z.B. gegen<br />
Grundbruch, Geländebruch, Auftrieb, Gleiten,<br />
Knicken von Pfählen usw.<br />
• Lasteinwirkungen auf das Bauwerk aus dem Baugrund<br />
und Abhängigkeit dieser Kräfte von <strong>der</strong> konstruktiven<br />
Gestaltung des Bauwerks und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong><br />
Baudurchführung.<br />
• Die Auswirkungen, die auf das Bauwerk über die<br />
zuvor genannten Ursachen hinaus wirksam werden<br />
können.<br />
• Die Auswirkungen <strong>der</strong> Bauausführung sowie des<br />
Bauwerks selber und seines Betriebs auf die Umgebung.<br />
Darüber hinaus ist die Kenntnis <strong>der</strong> Grundwasserverhältnisse<br />
von grundlegen<strong>der</strong> Bedeutung für die<br />
Bemessung.<br />
Die geotechnischen Untersuchungen für die geotechnischen<br />
Kategorien GK 2 und GK 3 glie<strong>der</strong>n<br />
sich in Voruntersuchung und Hauptuntersuchung. Die<br />
Voruntersuchung des Baugrunds dient <strong>der</strong> Standortwahl<br />
und <strong>der</strong> Vorplanung eines Bauwerks und <strong>der</strong><br />
Entscheidung, ob ein geplantes Bauwerk unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> vorhandenen Baugrundverhältnisse<br />
überhaupt errichtet werden kann und welche beson<strong>der</strong>en<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen für die Gründung, die Baukonstruktion<br />
und die Baudurchführung zu beachten sind.<br />
Die Hauptuntersuchung des Baugrunds ist die<br />
geotechnische Untersuchung für den Entwurf, die<br />
Ausschreibung und die Baudurchführung sowie für<br />
die Schadensanalysen. Sie muss u.a. die Sichtung und<br />
Bewertung von vorhandenen Unterlagen, die Erkundung<br />
<strong>der</strong> Konstruktionsmerkmale und Gründungsverhältnisse<br />
<strong>der</strong> im Einflussbereich <strong>der</strong> Baumaßnahme<br />
liegenden baulichen Anlagen, die allgemeine Standortbeurteilung,<br />
direkte Aufschlüsse (Bohrungen,<br />
Schürfe), ggfs. indirekte Aufschlüsse (Sondierungen,<br />
geophysikalische Verfahren), Feldversuche und Laborversuche<br />
umfassen. Hauptuntersuchungen müssen<br />
durch Art und Umfang die Beurteilung <strong>der</strong> Ausführbarkeit<br />
voraussehbarer Varianten <strong>der</strong> Gründung und<br />
<strong>der</strong> Baudurchführung zulassen.<br />
Am Schluss <strong>der</strong> Untersuchungen stehen die<br />
baubegleitenden Untersuchungen, die Prüfungen,<br />
Messungen und Versuche einschließlich <strong>der</strong> geotechnischen<br />
Dokumentation <strong>der</strong> Maßnahmen, die<br />
während <strong>der</strong> Bauausführung zur Überprüfung <strong>der</strong><br />
vorausgesetzten Verhältnisse, zur Beobachtung des<br />
Verhaltens von Baugrund, Grundwasser und Bau-