Link - Wasserland Steiermark
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Mag. Dr. Nicole Prietl<br />
Landesfischereiverband<br />
<strong>Steiermark</strong><br />
8010 Graz,<br />
Hamerlinggasse 3<br />
Tel. +43(0)316/8050-1219<br />
landesfischereiverband@<br />
lk-stmk.at<br />
Die steirische<br />
Fischerprüfung<br />
oder: Wie werde ich FischerIn?<br />
Wer in der <strong>Steiermark</strong> fischen möchte, braucht neben der so genannten „Lizenz“, also der<br />
Berechtigung des Fischereiberechtigten oder Pächters selbst auch eine behördliche Genehmigung.<br />
Was oftmals unter dem Begriff „BH-Karte“ verstanden wurde, heißt mit der Novellierung<br />
des Steiermärkischen Fischereigesetzes nun offiziell Landesfischerkarte. Inhaber derselben<br />
besitzen damit die behördliche Berechtigung zur Ausübung des Fischfanges.<br />
Wer muss die Fischerprüfung<br />
machen?<br />
Alle Personen über dem vollendeten<br />
14. Lebensjahr, deren Hauptwohnsitz<br />
in der <strong>Steiermark</strong> liegt und<br />
die noch nie eine Landesfischerkarte<br />
beantragt haben.<br />
Personen unter 14 Jahren bzw. angemeldete<br />
Prüfungskandidaten<br />
können in Begleitung eines berechtigten<br />
Fischers auch ohne Landesfischerkarte<br />
fischen.<br />
Personen, deren Hauptwohnsitz außerhalb<br />
der <strong>Steiermark</strong> liegt, müssen<br />
– quasi als „Ersatz“ der Landesfischerkarte<br />
– eine so genannte<br />
Gastkarte lösen. Diese gilt für eine<br />
Dauer von vier Wochen innerhalb<br />
eines Bezirkes. Erstreckt sich ein<br />
Fischereirevier über zwei oder<br />
mehrere Bezirke, ist für jeden Bezirk<br />
getrennt eine Gastkarte zu lösen!<br />
Personen, deren Hauptwohnsitz außerhalb<br />
der <strong>Steiermark</strong> liegt, können<br />
freiwillig die Fischerprüfung<br />
ablegen und danach ebenso wie<br />
Personen mit Hauptwohnsitz innerhalb<br />
der <strong>Steiermark</strong> eine Landesfischerkarte<br />
lösen. Dies empfiehlt<br />
sich für alle jene, die öfters oder regelmäßig<br />
in der <strong>Steiermark</strong> fischen<br />
wollen. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft<br />
ist frei wählbar.<br />
Werden Karten aus anderen<br />
Bundesländern anerkannt?<br />
In der <strong>Steiermark</strong> werden Landesfischerkarten<br />
folgender Bundesländer<br />
anerkannt:<br />
Salzburg, Vorarlberg, Niederösterreich<br />
und Oberösterreich nur mit<br />
Prüfungsbestätigung.<br />
Wo kann man sich anmelden?<br />
Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft<br />
(Hauptwohnsitz) bzw.<br />
im Magistrat der Stadt Graz (Gewerbeamt,<br />
Schmiedgasse 26, 8010<br />
Abb. 1: Leitfaden<br />
Graz). Zur Anmeldung sind Meldezettel,<br />
Geburtsurkunde und Lichtbildausweis<br />
mitzubringen. Personen,<br />
deren Hauptwohnsitz nicht<br />
in der <strong>Steiermark</strong> liegt, und die freiwillig<br />
die Prüfung ablegen wollen,<br />
können die Bezirkshauptmannschaft<br />
bzw. das Magistrat Graz frei<br />
wählen.<br />
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