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Link - Wasserland Steiermark

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Mag. Dr. Nicole Prietl<br />

Landesfischereiverband<br />

<strong>Steiermark</strong><br />

8010 Graz,<br />

Hamerlinggasse 3<br />

Tel. +43(0)316/8050-1219<br />

landesfischereiverband@<br />

lk-stmk.at<br />

Die steirische<br />

Fischerprüfung<br />

oder: Wie werde ich FischerIn?<br />

Wer in der <strong>Steiermark</strong> fischen möchte, braucht neben der so genannten „Lizenz“, also der<br />

Berechtigung des Fischereiberechtigten oder Pächters selbst auch eine behördliche Genehmigung.<br />

Was oftmals unter dem Begriff „BH-Karte“ verstanden wurde, heißt mit der Novellierung<br />

des Steiermärkischen Fischereigesetzes nun offiziell Landesfischerkarte. Inhaber derselben<br />

besitzen damit die behördliche Berechtigung zur Ausübung des Fischfanges.<br />

Wer muss die Fischerprüfung<br />

machen?<br />

Alle Personen über dem vollendeten<br />

14. Lebensjahr, deren Hauptwohnsitz<br />

in der <strong>Steiermark</strong> liegt und<br />

die noch nie eine Landesfischerkarte<br />

beantragt haben.<br />

Personen unter 14 Jahren bzw. angemeldete<br />

Prüfungskandidaten<br />

können in Begleitung eines berechtigten<br />

Fischers auch ohne Landesfischerkarte<br />

fischen.<br />

Personen, deren Hauptwohnsitz außerhalb<br />

der <strong>Steiermark</strong> liegt, müssen<br />

– quasi als „Ersatz“ der Landesfischerkarte<br />

– eine so genannte<br />

Gastkarte lösen. Diese gilt für eine<br />

Dauer von vier Wochen innerhalb<br />

eines Bezirkes. Erstreckt sich ein<br />

Fischereirevier über zwei oder<br />

mehrere Bezirke, ist für jeden Bezirk<br />

getrennt eine Gastkarte zu lösen!<br />

Personen, deren Hauptwohnsitz außerhalb<br />

der <strong>Steiermark</strong> liegt, können<br />

freiwillig die Fischerprüfung<br />

ablegen und danach ebenso wie<br />

Personen mit Hauptwohnsitz innerhalb<br />

der <strong>Steiermark</strong> eine Landesfischerkarte<br />

lösen. Dies empfiehlt<br />

sich für alle jene, die öfters oder regelmäßig<br />

in der <strong>Steiermark</strong> fischen<br />

wollen. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft<br />

ist frei wählbar.<br />

Werden Karten aus anderen<br />

Bundesländern anerkannt?<br />

In der <strong>Steiermark</strong> werden Landesfischerkarten<br />

folgender Bundesländer<br />

anerkannt:<br />

Salzburg, Vorarlberg, Niederösterreich<br />

und Oberösterreich nur mit<br />

Prüfungsbestätigung.<br />

Wo kann man sich anmelden?<br />

Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft<br />

(Hauptwohnsitz) bzw.<br />

im Magistrat der Stadt Graz (Gewerbeamt,<br />

Schmiedgasse 26, 8010<br />

Abb. 1: Leitfaden<br />

Graz). Zur Anmeldung sind Meldezettel,<br />

Geburtsurkunde und Lichtbildausweis<br />

mitzubringen. Personen,<br />

deren Hauptwohnsitz nicht<br />

in der <strong>Steiermark</strong> liegt, und die freiwillig<br />

die Prüfung ablegen wollen,<br />

können die Bezirkshauptmannschaft<br />

bzw. das Magistrat Graz frei<br />

wählen.<br />

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