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Gutachten Rassegefährlichkeit - VDH-Sachverständiger Gerald Groos

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Eine a priori Beurteilung eines Hundes als besonders gefährlich ist, bei Berücksichtigung<br />

aller diskutierten Umstände, die im Einzelfall zu einer Gefährdung eines Menschen durch<br />

einen Hund führen, wenn überhaupt, nur durch einen erfahrenen Ethologen möglich.<br />

Im Rahmen der tierärztlichen Ausbildung ist Ethologie als Pflichtfach nicht vorgesehen<br />

(VORLESUNGSVERZEICHNIS VETERINÄRMEDIZINISCHE UNIVERSI-TÄT WIEN,<br />

1997).<br />

Angeboten werden die Wahlfächer<br />

"Ethologie und Ethopraxis" (2 Wochenstunden )<br />

"Filmbeispiele zur Ethologie" (2 Wochenstunden)<br />

"Verhalten und Verhaltensstörungen beim Hund" (1 Wochenstunde)<br />

Eine ethologische Ausbildung ist bei einem Tierarzt (Amtstierarzt) daher nicht in jedem Fall<br />

vorauszusetzen, nur bei entsprechendem persönlichem Interesse während des Studiums wird<br />

das entsprechende Wahlfach besucht.<br />

Zusammenfassend lässt sich auf der Basis der besprochenen Literatur festhalten, dass<br />

Hunde zwar grundsätzlich ein Gefährdungspotential für Menschen und andere Tiere<br />

darstellen, dass die Gefahr, die von einem Hund ausgeht aber in keinem<br />

objektivierbaren Zusammenhang mit seiner Rassezugehörigkeit steht und sich auch<br />

nicht a priori mit ausreichender Sicherheit feststellen läßt.

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