Tarif- und Besoldungsrunde 2009 - GEW
Tarif- und Besoldungsrunde 2009 - GEW
Tarif- und Besoldungsrunde 2009 - GEW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Tarif</strong>- <strong>und</strong> Besoldungsr<strong>und</strong>e <strong>2009</strong><br />
18<br />
dern getragen wird. Um dies sicher<br />
zustellen, geht dem Erzwingungsstreik<br />
eine Urabstimmung<br />
voraus. Die Gewerkschaften rufen<br />
ihre Mitglieder, die von dem <strong>Tarif</strong>vertrag<br />
betroffen sind, zu einer<br />
Urabstimmung auf. Sie werden<br />
gefragt, ob sie bereit sind, für die<br />
von den Gewerkschaften erhobenen<br />
Forderungen die Arbeit<br />
niederzulegen. Die Urabstimmung<br />
kann, je nach regionalen<br />
Gegebenheiten, im Gewerkschaftshaus<br />
oder anderen Räumlichkeiten<br />
stattfinden. Die Urabstimmungsphase<br />
ist auch eine<br />
Phase verstärkter Mitgliederwerbung<br />
<strong>und</strong> Mitgliedergewinnung.<br />
Wenn 75 Prozent der Befragten<br />
eine Arbeitsniederlegung befürworten,<br />
können die Gewerkschaften<br />
zu einem Streik aufrufen.<br />
2. Schritt: Streik<br />
Die Gewerkschaften <strong>und</strong> ihre Arbeitskampfleitungen<br />
entscheiden<br />
darüber, in welchen Regionen welche<br />
Teile des öffentlichen Dienstes<br />
dazu aufgerufen werden, die<br />
Arbeit niederzulegen. Entsprechend<br />
diesem Streikaufruf, sind<br />
dann alle Beschäftigten aufgefordert,<br />
die Arbeit ruhen zu lassen.<br />
Das bedeutet aber nicht, dass die<br />
Beschäftigten selbst dann auch ruhen<br />
<strong>und</strong> zuhause bleiben. Alle<br />
Gewerkschaftsmitglieder, die sich<br />
an dem Streik beteiligen, müssen<br />
in das gewerkschaftliche Streiklokal<br />
kommen <strong>und</strong> sich in die<br />
Streiklisten eintragen. Vor der geschlossenen<br />
Einrichtung bilden<br />
die Kolleg/innen einen „Streikposten“.<br />
Das ist besonders wichtig,<br />
weil nur so gewährleistet werden<br />
kann, dass die Einrichtung auch<br />
wirklich geschlossen bleibt <strong>und</strong><br />
man am besten direkt vor der Tür<br />
der Einrichtung mit Eltern <strong>und</strong><br />
Passanten ins Gespräch kommt.<br />
Nur ein Streik, der in der Öffentlichkeit<br />
wahrgenommen wird <strong>und</strong><br />
zu Diskussionen in der Bevölkerung<br />
führt, kann erfolgreich sein.<br />
Das Recht zum Streik schließt keine<br />
Arbeitnehmerin <strong>und</strong> keinen<br />
Arbeitnehmer aus, für die/den<br />
auch die durchzusetzende Forderung<br />
zutrifft. Streikfähig sind somit<br />
auch Nichtgewerkschaftsmitglieder.<br />
Soweit sie nicht zu einem<br />
Gewerkschaftsbeitritt geworben<br />
werden können, sollten sie in jedem<br />
Fall in den Arbeitkampf miteinbezogen<br />
werden. Andernfalls<br />
leisten sie Streikbrecherdienste, zu<br />
denen sie von niemandem gezwungen<br />
werden können. Streikfähig<br />
sind auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,<br />
die Leitungsfunktionen<br />
ausüben, soweit von<br />
den durchzusetzenden Forderungen<br />
auch ihre Arbeitsverhältnisse<br />
betroffen sind. Allein, dass sie<br />
eine höhere Verantwortung bei<br />
der Erfüllung der Aufgaben des jeweiligen<br />
öffentlichen Arbeitgebers<br />
tragen, rechtfertigt es nicht, ihnen<br />
das Streikrecht abzusprechen.<br />
Anders ist es bei Beamtinnen<br />
<strong>und</strong> Beamten. Sie sind nach ihrem<br />
Status keine Arbeitnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmer, sondern<br />
unterliegen als Beschäftigte<br />
in einem öffentlich-rechtlichen<br />
Dienst- <strong>und</strong> Treueverhältnis der<br />
Verpflichtung, ihr Arbeitsvermögen<br />
im vollen Umfange zur Erfüllung<br />
der Belange des Dienstherrn<br />
einzusetzen. Obwohl sie<br />
deshalb nicht streiken können,<br />
sind sie nicht gehindert, sich an<br />
anderen Aktionen in der <strong>Tarif</strong>auseinandersetzung<br />
zu beteiligen.<br />
Hierzu gehören zum Beispiel<br />
K<strong>und</strong>gebungen, Demonstrationen<br />
<strong>und</strong> Informationsveranstaltungen,<br />
soweit diese Aktionen<br />
außerhalb der Unterrichtszeit liegen,<br />
<strong>und</strong> ihre Teilnahme an Personalversammlungen.<br />
Von großer<br />
Wichtigkeit ist, dass die Beschäftigten<br />
im Beamtenverhältnis sich<br />
mit den streikenden Arbeitnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmern<br />
solidarisch zeigen, sie unterstützen<br />
<strong>und</strong> sich nicht zu Streikbrecherdiensten<br />
anbieten. Wie<br />
das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />
festgestellt hat, dürfen Beamtinnen<br />
<strong>und</strong> Beamte nicht zu Streikbrecherdiensten<br />
herangezogen<br />
werden.<br />
Die Einbeziehung der Beamtinnen<br />
<strong>und</strong> Beamten in die <strong>Tarif</strong>r<strong>und</strong>e<br />
<strong>2009</strong> ist von noch nie da gewesener<br />
Wichtigkeit, weil erstmals jedes<br />
Land die Besoldung seiner