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Tarif- und Besoldungsrunde 2009 - GEW

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<strong>Tarif</strong>- <strong>und</strong> Besoldungsr<strong>und</strong>e <strong>2009</strong><br />

18<br />

dern getragen wird. Um dies sicher<br />

zustellen, geht dem Erzwingungsstreik<br />

eine Urabstimmung<br />

voraus. Die Gewerkschaften rufen<br />

ihre Mitglieder, die von dem <strong>Tarif</strong>vertrag<br />

betroffen sind, zu einer<br />

Urabstimmung auf. Sie werden<br />

gefragt, ob sie bereit sind, für die<br />

von den Gewerkschaften erhobenen<br />

Forderungen die Arbeit<br />

niederzulegen. Die Urabstimmung<br />

kann, je nach regionalen<br />

Gegebenheiten, im Gewerkschaftshaus<br />

oder anderen Räumlichkeiten<br />

stattfinden. Die Urabstimmungsphase<br />

ist auch eine<br />

Phase verstärkter Mitgliederwerbung<br />

<strong>und</strong> Mitgliedergewinnung.<br />

Wenn 75 Prozent der Befragten<br />

eine Arbeitsniederlegung befürworten,<br />

können die Gewerkschaften<br />

zu einem Streik aufrufen.<br />

2. Schritt: Streik<br />

Die Gewerkschaften <strong>und</strong> ihre Arbeitskampfleitungen<br />

entscheiden<br />

darüber, in welchen Regionen welche<br />

Teile des öffentlichen Dienstes<br />

dazu aufgerufen werden, die<br />

Arbeit niederzulegen. Entsprechend<br />

diesem Streikaufruf, sind<br />

dann alle Beschäftigten aufgefordert,<br />

die Arbeit ruhen zu lassen.<br />

Das bedeutet aber nicht, dass die<br />

Beschäftigten selbst dann auch ruhen<br />

<strong>und</strong> zuhause bleiben. Alle<br />

Gewerkschaftsmitglieder, die sich<br />

an dem Streik beteiligen, müssen<br />

in das gewerkschaftliche Streiklokal<br />

kommen <strong>und</strong> sich in die<br />

Streiklisten eintragen. Vor der geschlossenen<br />

Einrichtung bilden<br />

die Kolleg/innen einen „Streikposten“.<br />

Das ist besonders wichtig,<br />

weil nur so gewährleistet werden<br />

kann, dass die Einrichtung auch<br />

wirklich geschlossen bleibt <strong>und</strong><br />

man am besten direkt vor der Tür<br />

der Einrichtung mit Eltern <strong>und</strong><br />

Passanten ins Gespräch kommt.<br />

Nur ein Streik, der in der Öffentlichkeit<br />

wahrgenommen wird <strong>und</strong><br />

zu Diskussionen in der Bevölkerung<br />

führt, kann erfolgreich sein.<br />

Das Recht zum Streik schließt keine<br />

Arbeitnehmerin <strong>und</strong> keinen<br />

Arbeitnehmer aus, für die/den<br />

auch die durchzusetzende Forderung<br />

zutrifft. Streikfähig sind somit<br />

auch Nichtgewerkschaftsmitglieder.<br />

Soweit sie nicht zu einem<br />

Gewerkschaftsbeitritt geworben<br />

werden können, sollten sie in jedem<br />

Fall in den Arbeitkampf miteinbezogen<br />

werden. Andernfalls<br />

leisten sie Streikbrecherdienste, zu<br />

denen sie von niemandem gezwungen<br />

werden können. Streikfähig<br />

sind auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,<br />

die Leitungsfunktionen<br />

ausüben, soweit von<br />

den durchzusetzenden Forderungen<br />

auch ihre Arbeitsverhältnisse<br />

betroffen sind. Allein, dass sie<br />

eine höhere Verantwortung bei<br />

der Erfüllung der Aufgaben des jeweiligen<br />

öffentlichen Arbeitgebers<br />

tragen, rechtfertigt es nicht, ihnen<br />

das Streikrecht abzusprechen.<br />

Anders ist es bei Beamtinnen<br />

<strong>und</strong> Beamten. Sie sind nach ihrem<br />

Status keine Arbeitnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmer, sondern<br />

unterliegen als Beschäftigte<br />

in einem öffentlich-rechtlichen<br />

Dienst- <strong>und</strong> Treueverhältnis der<br />

Verpflichtung, ihr Arbeitsvermögen<br />

im vollen Umfange zur Erfüllung<br />

der Belange des Dienstherrn<br />

einzusetzen. Obwohl sie<br />

deshalb nicht streiken können,<br />

sind sie nicht gehindert, sich an<br />

anderen Aktionen in der <strong>Tarif</strong>auseinandersetzung<br />

zu beteiligen.<br />

Hierzu gehören zum Beispiel<br />

K<strong>und</strong>gebungen, Demonstrationen<br />

<strong>und</strong> Informationsveranstaltungen,<br />

soweit diese Aktionen<br />

außerhalb der Unterrichtszeit liegen,<br />

<strong>und</strong> ihre Teilnahme an Personalversammlungen.<br />

Von großer<br />

Wichtigkeit ist, dass die Beschäftigten<br />

im Beamtenverhältnis sich<br />

mit den streikenden Arbeitnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmern<br />

solidarisch zeigen, sie unterstützen<br />

<strong>und</strong> sich nicht zu Streikbrecherdiensten<br />

anbieten. Wie<br />

das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

festgestellt hat, dürfen Beamtinnen<br />

<strong>und</strong> Beamte nicht zu Streikbrecherdiensten<br />

herangezogen<br />

werden.<br />

Die Einbeziehung der Beamtinnen<br />

<strong>und</strong> Beamten in die <strong>Tarif</strong>r<strong>und</strong>e<br />

<strong>2009</strong> ist von noch nie da gewesener<br />

Wichtigkeit, weil erstmals jedes<br />

Land die Besoldung seiner

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