Tarif- und Besoldungsrunde 2009 - GEW
Tarif- und Besoldungsrunde 2009 - GEW
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<strong>Tarif</strong>- <strong>und</strong> Besoldungsr<strong>und</strong>e <strong>2009</strong><br />
20<br />
ist, erfolgt die Einbeziehung in<br />
die <strong>Tarif</strong>r<strong>und</strong>e <strong>2009</strong> aufgr<strong>und</strong> eines<br />
gesonderten Aufrufs, in dem<br />
die besondere <strong>Tarif</strong>situation in<br />
Hessen berücksichtigt wird. Für<br />
das Land Berlin besteht im Hinblick<br />
auf das Entgelt Friedenspflicht.<br />
Zudem besteht die Möglichkeit<br />
für Beschäftigte von Arbeitgebern,<br />
für die das <strong>Tarif</strong>recht der <strong>Tarif</strong>gemeinschaft<br />
deutscher Länder<br />
nicht unmittelbar gilt, die es allerdings<br />
zum Beispiel durch entsprechende<br />
Verweisung im Arbeitsvertrag<br />
anwenden, Unterstützungsstreiks<br />
durchzuführen.<br />
Die Gewerkschaft rufen zwar alle<br />
Beschäftigten zum Streik auf,<br />
Streikgeld, also einen Ersatz für<br />
vom Arbeitgeber gekürzten<br />
Lohn, erhalten aber nur diejenigen,<br />
die zum Zeitpunkt des<br />
Streiks Mitglied sind. <strong>GEW</strong>-Mitglieder<br />
erhalten bei ganztägigen<br />
Streiks eine Streikunterstützung<br />
in Höhe des Dreifachen des Monatsbeitrags<br />
zuzüglich fünf Euro/<br />
Tag für jedes Kind, für das Unterhaltspflicht<br />
besteht. In Härtefällen<br />
kann eine Streikunterstützung<br />
in Höhe des nachgewiesenen<br />
Nettoverdienstausfalls<br />
gezahlt werden. Bei st<strong>und</strong>enweisen<br />
Warnstreiks, die in die Arbeitszeit<br />
fallen, wird der nachgewiesene<br />
Nettoverdienstausfall als<br />
Streikunterstützung gezahlt, je-<br />
doch mehr als die Streikunterstützung,<br />
die bei einem ganztägigen<br />
Streik zu zahlen wäre.<br />
Für die Krankenversicherung hat<br />
der Streik keine Auswirkungen.<br />
Gesetzlich Versicherte haben auch<br />
dann Versicherungsschutz, wenn<br />
während des Streiks keine Beiträge<br />
gezahlt werden. Freiwillig <strong>und</strong> privat<br />
Versicherte müssen ihre Beiträge<br />
jedoch weiter zahlen.<br />
In der Rentenversicherung wirkt<br />
sich ein Streik dadurch geringfügig<br />
aus, dass für dessen Dauer<br />
kein Arbeitsentgelt gezahlt wird<br />
<strong>und</strong> deshalb auch weniger Entgeltpunkte<br />
gebildet werden. Da<br />
jedoch eine Rentenanwartschaft<br />
über ein gesamtes Arbeitsleben<br />
aufgebaut wird <strong>und</strong> auch Erzwingungsstreiks<br />
in der Regel nicht<br />
länger als einige Tage dauern, sind<br />
streikbedingte Minderungen von<br />
Rentenanwartschaften äußerst gering.<br />
Auf den Urlaub hat die Beteilung<br />
am Streik ebenfalls keine Auswirkungen.<br />
Weder kann der Urlaubsanspruch<br />
um die Streiktage gekürzt<br />
werden, noch kann ein Beschäftigter<br />
seinen bereits<br />
angetretenen Urlaub in Streiktage<br />
umwandeln.<br />
Vor allem in Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungseinrichtungen<br />
ist es wichtig,<br />
dass der Streik nicht als gegen die<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> deren<br />
Eltern gerichtet wahrgenommen<br />
wird. Nach allen Erfahrungen,<br />
auch mit mehrwöchigen<br />
Streiks, sind die Eltern mit den<br />
Lehrkräften, den Sozialpädagoginnen<br />
<strong>und</strong> Sozialpädagogen sowie<br />
den Erzieherinnen <strong>und</strong> Erziehern<br />
solidarisch. Man muss allerdings<br />
rechtzeitig darüber informieren,<br />
was die Gewerkschaft erreichen<br />
will <strong>und</strong> dass es angesichts des<br />
Verhaltens der Arbeitgeber nicht<br />
ausgeschlossen ist, dass es zu<br />
Streiks kommt. Hierzu gehört es<br />
auch, dass Notdienstes eingerichtet<br />
werden. Ein Notdienst dient<br />
allerdings nur dazu, eine unabweisbare,<br />
lebensnotwendige Versorgung<br />
aufrecht zu erhalten. Er<br />
ist in keinem Fall ein Ersatz für<br />
die streikbedingt ausfallende Arbeit.<br />
Letztlich entscheidet die Gewerkschaft,<br />
in welchem Umfang einzelne<br />
Einrichtungen geöffnet bleiben.<br />
Die Kolleginnen, die den<br />
Notdienst leisten, müssen sich<br />
ebenfalls im Streikbüro melden.<br />
Sie bekommen dann einen Notdienstausweis.<br />
3. Schritt: Wiederaufnahme<br />
der Verhandlungen<br />
Wenn die Arbeitgeber sich bereit<br />
erklären, ihr Angebot zu verbessern,<br />
werden die <strong>Tarif</strong>verhandlungen<br />
wieder aufgenommen. In dieser<br />
Zeit besteht keine Friedens-