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Tarif- und Besoldungsrunde 2009 - GEW

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<strong>Tarif</strong>- <strong>und</strong> Besoldungsr<strong>und</strong>e <strong>2009</strong><br />

20<br />

ist, erfolgt die Einbeziehung in<br />

die <strong>Tarif</strong>r<strong>und</strong>e <strong>2009</strong> aufgr<strong>und</strong> eines<br />

gesonderten Aufrufs, in dem<br />

die besondere <strong>Tarif</strong>situation in<br />

Hessen berücksichtigt wird. Für<br />

das Land Berlin besteht im Hinblick<br />

auf das Entgelt Friedenspflicht.<br />

Zudem besteht die Möglichkeit<br />

für Beschäftigte von Arbeitgebern,<br />

für die das <strong>Tarif</strong>recht der <strong>Tarif</strong>gemeinschaft<br />

deutscher Länder<br />

nicht unmittelbar gilt, die es allerdings<br />

zum Beispiel durch entsprechende<br />

Verweisung im Arbeitsvertrag<br />

anwenden, Unterstützungsstreiks<br />

durchzuführen.<br />

Die Gewerkschaft rufen zwar alle<br />

Beschäftigten zum Streik auf,<br />

Streikgeld, also einen Ersatz für<br />

vom Arbeitgeber gekürzten<br />

Lohn, erhalten aber nur diejenigen,<br />

die zum Zeitpunkt des<br />

Streiks Mitglied sind. <strong>GEW</strong>-Mitglieder<br />

erhalten bei ganztägigen<br />

Streiks eine Streikunterstützung<br />

in Höhe des Dreifachen des Monatsbeitrags<br />

zuzüglich fünf Euro/<br />

Tag für jedes Kind, für das Unterhaltspflicht<br />

besteht. In Härtefällen<br />

kann eine Streikunterstützung<br />

in Höhe des nachgewiesenen<br />

Nettoverdienstausfalls<br />

gezahlt werden. Bei st<strong>und</strong>enweisen<br />

Warnstreiks, die in die Arbeitszeit<br />

fallen, wird der nachgewiesene<br />

Nettoverdienstausfall als<br />

Streikunterstützung gezahlt, je-<br />

doch mehr als die Streikunterstützung,<br />

die bei einem ganztägigen<br />

Streik zu zahlen wäre.<br />

Für die Krankenversicherung hat<br />

der Streik keine Auswirkungen.<br />

Gesetzlich Versicherte haben auch<br />

dann Versicherungsschutz, wenn<br />

während des Streiks keine Beiträge<br />

gezahlt werden. Freiwillig <strong>und</strong> privat<br />

Versicherte müssen ihre Beiträge<br />

jedoch weiter zahlen.<br />

In der Rentenversicherung wirkt<br />

sich ein Streik dadurch geringfügig<br />

aus, dass für dessen Dauer<br />

kein Arbeitsentgelt gezahlt wird<br />

<strong>und</strong> deshalb auch weniger Entgeltpunkte<br />

gebildet werden. Da<br />

jedoch eine Rentenanwartschaft<br />

über ein gesamtes Arbeitsleben<br />

aufgebaut wird <strong>und</strong> auch Erzwingungsstreiks<br />

in der Regel nicht<br />

länger als einige Tage dauern, sind<br />

streikbedingte Minderungen von<br />

Rentenanwartschaften äußerst gering.<br />

Auf den Urlaub hat die Beteilung<br />

am Streik ebenfalls keine Auswirkungen.<br />

Weder kann der Urlaubsanspruch<br />

um die Streiktage gekürzt<br />

werden, noch kann ein Beschäftigter<br />

seinen bereits<br />

angetretenen Urlaub in Streiktage<br />

umwandeln.<br />

Vor allem in Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungseinrichtungen<br />

ist es wichtig,<br />

dass der Streik nicht als gegen die<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> deren<br />

Eltern gerichtet wahrgenommen<br />

wird. Nach allen Erfahrungen,<br />

auch mit mehrwöchigen<br />

Streiks, sind die Eltern mit den<br />

Lehrkräften, den Sozialpädagoginnen<br />

<strong>und</strong> Sozialpädagogen sowie<br />

den Erzieherinnen <strong>und</strong> Erziehern<br />

solidarisch. Man muss allerdings<br />

rechtzeitig darüber informieren,<br />

was die Gewerkschaft erreichen<br />

will <strong>und</strong> dass es angesichts des<br />

Verhaltens der Arbeitgeber nicht<br />

ausgeschlossen ist, dass es zu<br />

Streiks kommt. Hierzu gehört es<br />

auch, dass Notdienstes eingerichtet<br />

werden. Ein Notdienst dient<br />

allerdings nur dazu, eine unabweisbare,<br />

lebensnotwendige Versorgung<br />

aufrecht zu erhalten. Er<br />

ist in keinem Fall ein Ersatz für<br />

die streikbedingt ausfallende Arbeit.<br />

Letztlich entscheidet die Gewerkschaft,<br />

in welchem Umfang einzelne<br />

Einrichtungen geöffnet bleiben.<br />

Die Kolleginnen, die den<br />

Notdienst leisten, müssen sich<br />

ebenfalls im Streikbüro melden.<br />

Sie bekommen dann einen Notdienstausweis.<br />

3. Schritt: Wiederaufnahme<br />

der Verhandlungen<br />

Wenn die Arbeitgeber sich bereit<br />

erklären, ihr Angebot zu verbessern,<br />

werden die <strong>Tarif</strong>verhandlungen<br />

wieder aufgenommen. In dieser<br />

Zeit besteht keine Friedens-

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