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Arbeitsunfall und psychische Gesundheitsschäden - Deutsche ...

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2. Arbeitsempfehlungen zur medizinischen Rehabilitation (Fortset-<br />

• Frühzeitige (konsiliarische)<br />

Untersuchung durch einen Facharzt für<br />

Neurologie <strong>und</strong> Psychiatrie<br />

(Nervenarzt)<br />

• Betreuung <strong>und</strong> Überwachung<br />

psychotherapeutischer Maßnahmen<br />

• Entscheidung über Verlängerung ambulanter<br />

Behandlung/ggf. Einleitung<br />

stationärer Maßnahmen<br />

• Wiedervorstellung/Nachschau beim/<br />

durch D-Arzt zur Koordination des<br />

Heilverfahrens mit Vorlage aller<br />

Behandlungs- <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>berichte (der<br />

weiterbehandelnden Ärzte bzw. Psychotherapeuten)<br />

56<br />

� Präzise Bef<strong>und</strong>darlegung <strong>und</strong> Diagnosestellung<br />

beachten<br />

� Therapieansätze prüfen<br />

(ggf. Rückfrage beim behandelnden<br />

Facharzt für Neurologie <strong>und</strong> Psychiatrie<br />

(Nervenarzt) zu Art <strong>und</strong> Umfang<br />

der in Aussicht genommenen Behandlung)<br />

� Notwendigkeit psychotherapeutischer<br />

Behandlung klären<br />

(evtl. Beratenden Arzt einschalten, um<br />

adäquate Behandlung zu sichern)<br />

� Fachliche Befähigung, in Traumatherapie<br />

erfahrene Psychotherapeuten<br />

sind bei Kassenärztlicher Vereinigung<br />

zu erfragen<br />

� Verfügbarkeit der Psychotherapeuten<br />

klären (kurzfristige Terminvereinbarung,<br />

sinnvolles zeitliches Intervall<br />

zwischen Sitzungen)<br />

� Je nach Fall Kostenübernahme für 5<br />

bis max. 20 Sitzungen (ggf. mit<br />

Abstimmung des Beratenden Arztes)<br />

� Verpflichtung des behandelnden<br />

Psychotherapeuten zu ausführlicher<br />

Berichterstattung nach der Hälfte der<br />

Sitzungen <strong>und</strong> nach Beendigung der<br />

genehmigten Sitzungen<br />

� Einschaltung Beratender Arzt

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