Arbeitsunfall und psychische Gesundheitsschäden - Deutsche ...
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ei begutachtungsbedürftigen Bef<strong>und</strong>en<br />
als Zusatzgutachter fungieren.<br />
4.<br />
Andere Fachärzte wie Ärzte für Anästhesie,<br />
Ärzte für Psychiatrie, Neuropsychologen,<br />
Ärzte mit manualmedizinischem<br />
Schwerpunkt <strong>und</strong> solche, mit Behandlungskonzepten<br />
durch therapeutische Lokalanästhesie,<br />
haben einen Platz in der<br />
Behandlung des chronischen Beschwerdebildes.<br />
Ihre Mitwirkung bei Gutachtenerstellung<br />
beschränkt sich jedoch auf die Beantwortung<br />
gezielter Fragen des Erstgutachters.<br />
Voraussetzung für die Bearbeitung gutachterlicher<br />
Fragen, die mit einem solchen Verletzungsbild<br />
in Zusammenhang stehen,<br />
sind f<strong>und</strong>ierte Kenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen<br />
in deren Begutachtung.<br />
5.<br />
Als Zusatzgutachter soll bei Hinweis auf<br />
neurogene Schadenskomponente ein Arzt<br />
für Neurologie fungieren. Von seiner Bef<strong>und</strong>erhebung<br />
hängt ab, ob in Einzelfällen<br />
andere Fachärzte hinzugezogen werden.<br />
6.<br />
Sämtliche Bef<strong>und</strong>e sollen gr<strong>und</strong>sätzlich zur<br />
Gutachtenerstellung nach abgeschlossener,<br />
kompletter Diagnostik der Akutverletzung<br />
dem Gutachter vorliegen.<br />
6.1<br />
74<br />
Bei klinisch gesichertem Hinweis auf eine<br />
Nervenwurzelbeteiligung (nervenärztlicher<br />
Bef<strong>und</strong>) soll neuerlich eine segmentbezogene<br />
computertomographische Diagnostik<br />
erfolgen, diese entscheidet über die Zuziehung<br />
eines Neurochirurgen.<br />
7.<br />
Die Erarbeitung eines Erhebungsbogens,<br />
in dem Akutbef<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Heilverlauf dokumentiert<br />
werden, erscheint sinnvoll. Er<br />
könnte ein brauchbares Zusatzinstrument<br />
bei der Gutachtenerstellung sein.<br />
VI. Schlussbemerkung<br />
Im deutschsprachigen Raum beschreiben<br />
die Begriffe „HWS-Schleudertrauma“,<br />
„Peitschenschlagverletzung“, <strong>und</strong> auch<br />
„Beschleunigungsverletzung“ nicht den<br />
Körperschaden, sondern sie skizzieren<br />
den Unfallmechanismus. Sie sind als wissenschaftlich-medizinischeDiagnoseumschreibung<br />
ungeeignet.<br />
Als Diagnosebegriff soll vornehmlich<br />
„(komplexe) Distorsion des Nackens“<br />
oder<br />
„(komplexe) Distorsion der HWS“<br />
verwendet werden (ggf. mit dem Zusatz:<br />
„nach Beschleunigungstrauma“). Es wäre<br />
wünschenswert, wenn im anglo-amerikanischen<br />
Sprachraum entsprechende Begriffe