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FNP 2006 Erlaeuterungsbericht.pdf

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Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Bischofswerda - Rammenau Seite 43<br />

Die Auen von Wesenitz, Grunabach und unterem Großdrebnitzer Bach sind hingegen kleinteilig und<br />

abwechslungsreich gegliedert. Auch die topografisch stark bewegten Bereiche um Großdrebnitz mit<br />

ihrem hohen Anteil an Grünland, Gehölzen, und Teichen werden als sehr reizvoll empfunden.<br />

Wichtig für die Erfahrung des Landschaftsbildes sind die Einblicke/Ausblicke in die Landschaft von<br />

begünstigten topografischen Stellen aus. In Blickperspektive ist im besonderen auf ein ungestörtes<br />

Bild zu achten. Wichtige Aussichtspunkte sind der Butterberg, der Belmsdorfer Berg, die<br />

Schönbrunner Schanze, Richterberg und Silberberg.<br />

Die Siedlungen sind von ihrem ursprünglichen Kern her der Topografie gut angepasst. Aus der letzten<br />

Zeit stammen einige städtebauliche Sünden, die entweder nicht mehr in die Landschaft<br />

beziehungsweise an die vorhandene bauliche Struktur angepasst sind. Vor allem sind dies auf den<br />

Dörfern manche der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude, in der Stadt die Gewerbegebiete (aber<br />

auch das Umspannwerk) sowie die Neubaugebiete, die allesamt vor 1990 entstanden sind. Der<br />

Missklang könnte durch Vegetationsstrukturen erträglicher gemacht werden.<br />

2.8.8 Naturschutz und Landespflege<br />

2.8.8.1 Flächennaturdenkmale/Einzelnaturdenkmale<br />

Die Flächen- und Einzelnaturdenkmale befinden sich unter Punkt 2.13.1.1 Registrierte<br />

Naturdenkmale, Seite 71 ff. Darüber hinaus befinden sich in der Landschaft weitere, ausgeschilderte<br />

Naturdenkmäler, die in der amtlichen Liste nicht aufgeführt sind.<br />

Dazu gehören der Mischwaldrest westlich Napoleonstein (Goldbach), Schilfbestand und Teich<br />

nördlich Neudrebnitz, Teich mit Gehölzen und Röhricht (Ortsmitte Neudrebnitz). Aufgenommen<br />

werden müsste auch ein großer Teil des Baumbestandes des Lutherparks. Die Scheinzypresse an<br />

der Stolpener Straße 1-5 fällt auch darunter.<br />

2.8.8.2 Geschützte Biotope nach § 26 SächsNatSchG<br />

Laut § 26 Absatz 1 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) stehen die folgenden<br />

Biotoptypen auch „ohne Rechtsverordnung oder Einzelanordnung und ohne Eintragung in<br />

Verzeichnisse unter besonderem Schutz“:<br />

1. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Bruch-, Moor- und Sumpfund<br />

Auwälder;<br />

2. Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Altarme fließender<br />

Gewässer, naturnahe stehende Kleingewässer und Verlandungsbereiche stehender Gewässer;<br />

die Ufervegetation ist jeweils mit eingeschlossen;<br />

3. Trocken- und Halbtrockenrasen, magere Frisch- und Bergwiesen, Borstgrasrasen, Wacholder-,<br />

Ginster- und Zwergstrauchheiden<br />

4. Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume,<br />

höhlenreiche Altholzinseln, und höhlenreiche Einzelbäume, Schluchtwälder,<br />

5. offene Felsbildungen, offene natürliche Block- und Geröllhalden, offene Binnendünen,<br />

6. Streuobstwiesen, Stollen früherer Bergwerke sowie in der freien Landschaft befindliche<br />

Steinrücken, Hohlwege und Trockenmauern.“<br />

Die aufgeführten Biotoptypen sind vor Veränderung und Zerstörung zu schützen.<br />

Im Landratsamt Bautzen liegt eine vorläufige Aufstellung der Biotope nach § 26 SächsNatSchG vor,<br />

die im wesentlichen aus Hinweisen und Quellen erarbeitet (also nicht kartiert) wurden. Sie stimmt nur<br />

bedingt mit den Verhältnissen im Gelände überein.<br />

2.8.8.3 Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Südöstlich Weickersdorf sind die Teiche am Rüdenberg geschützte Landschaftsbestandteile.<br />

2.8.8.4 Landschaftsschutzgebiete<br />

Teile der Gemarkungen Bischofswerda, Geißmannsdorf und Goldbach, sind Bestandteil des<br />

Landschaftsschutzgebietes „Westlausitz“. Für die bereits realisierten Baugebiete am Rammenauer<br />

Weg (Vorhaben- und Erschließungsplan), den Bebauungsplan für den Krankenhausneubau und die<br />

Abrundungssatzung im Ortsteil Geißmannsdorf wurden Ausgliederungsverfahren aus diesem<br />

Landschaftsschutzgebiet durchgeführt.

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