FNP 2006 Erlaeuterungsbericht.pdf
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Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Bischofswerda - Rammenau Seite 43<br />
Die Auen von Wesenitz, Grunabach und unterem Großdrebnitzer Bach sind hingegen kleinteilig und<br />
abwechslungsreich gegliedert. Auch die topografisch stark bewegten Bereiche um Großdrebnitz mit<br />
ihrem hohen Anteil an Grünland, Gehölzen, und Teichen werden als sehr reizvoll empfunden.<br />
Wichtig für die Erfahrung des Landschaftsbildes sind die Einblicke/Ausblicke in die Landschaft von<br />
begünstigten topografischen Stellen aus. In Blickperspektive ist im besonderen auf ein ungestörtes<br />
Bild zu achten. Wichtige Aussichtspunkte sind der Butterberg, der Belmsdorfer Berg, die<br />
Schönbrunner Schanze, Richterberg und Silberberg.<br />
Die Siedlungen sind von ihrem ursprünglichen Kern her der Topografie gut angepasst. Aus der letzten<br />
Zeit stammen einige städtebauliche Sünden, die entweder nicht mehr in die Landschaft<br />
beziehungsweise an die vorhandene bauliche Struktur angepasst sind. Vor allem sind dies auf den<br />
Dörfern manche der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude, in der Stadt die Gewerbegebiete (aber<br />
auch das Umspannwerk) sowie die Neubaugebiete, die allesamt vor 1990 entstanden sind. Der<br />
Missklang könnte durch Vegetationsstrukturen erträglicher gemacht werden.<br />
2.8.8 Naturschutz und Landespflege<br />
2.8.8.1 Flächennaturdenkmale/Einzelnaturdenkmale<br />
Die Flächen- und Einzelnaturdenkmale befinden sich unter Punkt 2.13.1.1 Registrierte<br />
Naturdenkmale, Seite 71 ff. Darüber hinaus befinden sich in der Landschaft weitere, ausgeschilderte<br />
Naturdenkmäler, die in der amtlichen Liste nicht aufgeführt sind.<br />
Dazu gehören der Mischwaldrest westlich Napoleonstein (Goldbach), Schilfbestand und Teich<br />
nördlich Neudrebnitz, Teich mit Gehölzen und Röhricht (Ortsmitte Neudrebnitz). Aufgenommen<br />
werden müsste auch ein großer Teil des Baumbestandes des Lutherparks. Die Scheinzypresse an<br />
der Stolpener Straße 1-5 fällt auch darunter.<br />
2.8.8.2 Geschützte Biotope nach § 26 SächsNatSchG<br />
Laut § 26 Absatz 1 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) stehen die folgenden<br />
Biotoptypen auch „ohne Rechtsverordnung oder Einzelanordnung und ohne Eintragung in<br />
Verzeichnisse unter besonderem Schutz“:<br />
1. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Bruch-, Moor- und Sumpfund<br />
Auwälder;<br />
2. Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Altarme fließender<br />
Gewässer, naturnahe stehende Kleingewässer und Verlandungsbereiche stehender Gewässer;<br />
die Ufervegetation ist jeweils mit eingeschlossen;<br />
3. Trocken- und Halbtrockenrasen, magere Frisch- und Bergwiesen, Borstgrasrasen, Wacholder-,<br />
Ginster- und Zwergstrauchheiden<br />
4. Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume,<br />
höhlenreiche Altholzinseln, und höhlenreiche Einzelbäume, Schluchtwälder,<br />
5. offene Felsbildungen, offene natürliche Block- und Geröllhalden, offene Binnendünen,<br />
6. Streuobstwiesen, Stollen früherer Bergwerke sowie in der freien Landschaft befindliche<br />
Steinrücken, Hohlwege und Trockenmauern.“<br />
Die aufgeführten Biotoptypen sind vor Veränderung und Zerstörung zu schützen.<br />
Im Landratsamt Bautzen liegt eine vorläufige Aufstellung der Biotope nach § 26 SächsNatSchG vor,<br />
die im wesentlichen aus Hinweisen und Quellen erarbeitet (also nicht kartiert) wurden. Sie stimmt nur<br />
bedingt mit den Verhältnissen im Gelände überein.<br />
2.8.8.3 Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
Südöstlich Weickersdorf sind die Teiche am Rüdenberg geschützte Landschaftsbestandteile.<br />
2.8.8.4 Landschaftsschutzgebiete<br />
Teile der Gemarkungen Bischofswerda, Geißmannsdorf und Goldbach, sind Bestandteil des<br />
Landschaftsschutzgebietes „Westlausitz“. Für die bereits realisierten Baugebiete am Rammenauer<br />
Weg (Vorhaben- und Erschließungsplan), den Bebauungsplan für den Krankenhausneubau und die<br />
Abrundungssatzung im Ortsteil Geißmannsdorf wurden Ausgliederungsverfahren aus diesem<br />
Landschaftsschutzgebiet durchgeführt.