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FNP 2006 Erlaeuterungsbericht.pdf

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Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Bischofswerda - Rammenau Seite 61<br />

2.10 Ziele der Landschaftsentwicklung<br />

2.10.1 Landschaftshaushalt<br />

Die Fragen des Landschaftshaushaltes wurden in dem vorangegangenen Text nach einzelnen<br />

Gesichtspunkten behandelt. Für die betroffenen Umweltmedien Boden, Wasser, Luft lässt sich<br />

zusammenfassend feststellen:<br />

Im bebauten Stadtgebiet wurde eine ehemals umfangreiche Teichbewirtschaftung durchgeführt, die<br />

heute in ihrer ursprünglichen Nutzungsform nur mehr in wenigen Bereichen gegeben ist. Die<br />

Landbewirtschaftung findet großflächig auch auf den weniger ertragreichen Böden statt.<br />

Die Wesenitzaue sowie ihre Zuläufe sind auch heute noch prägende Landschaftselemente im<br />

Stadtgebiet.<br />

In großen Bereichen des Stadtgebiets findet ein in der Regel ausreichender Luftaustausch statt. Die<br />

Altstadt mit anschließender Bebauung zum Bahnhof hin sowie die südlich der Bahn gelegenen<br />

Gewerbegebiete sind bei austauscharmen Wetterlagen auf die Zuführung von Frischluft vom<br />

Butterberg her angewiesen.<br />

2.10.2 Ziele aus dem Regionalentwicklungsplan Oberlausitz/Niederschlesien<br />

Ziel II.4.2.2.21<br />

In ausgeräumten Agrarfluren sowie in hängigen und windexponierten Lagen ist darauf hinzuwirken,<br />

das die Erosionsschäden durch geeigneten Acker- und Pflanzenbau gemindert und die Landschaft mit<br />

gliedernden Elementen angereichert wird. Die Strukturierung ausgeräumter Agrarlandschaften soll mit<br />

standortheimischen Gehölzen oder Hecken so erfolgen, dass sich diese Strukturen langfristig zu<br />

Teilen des ökologischen Verbundes entwickeln können.<br />

Flächen, welche ohne gliedernde Hecken oder Feldgehölze eine Längenausdehnung von mindestens<br />

500m und eine Mindestgröße von 20 ha aufweisen, gelten als strukturierungsbedürftig.<br />

Dies trifft laut Zielkarte II.4.2.2 des Regionalentwicklungsplanes zu auf die landwirtschaftlichen<br />

Flächen westlich der Ortslage Goldbach und auf die Flächen nördlich des Ortsteiles Geißmannsdorf.<br />

Ziel II.4.2.2.22<br />

Auf Hanglagen mit einer Hangneigung von mehr als 10 Prozent ist auf eine Umwandlung von<br />

Ackerland in Grünland hinzuwirken.<br />

Dies trifft auf die nördlich von Geißmannsdorf, Richtung Butterberg gelegenen Flächen und auf<br />

Flächen in Schönbrunn, ebenfalls Richtung Butterberg zu.<br />

2.10.3 Naturschutz<br />

2.10.3.1 Anregungen und Hinweise zur Schutzgebietsausweisung<br />

Die Schutzkategorie „Flächennaturdenkmal“ sollte bei weiteren Ausweisungen solchen Biotopen<br />

vorenthalten bleiben, die im Gebiet Seltenheitswert besitzen, von größerer Ausdehnung sind, oder<br />

besondere Schutz- und Pflegemaßnahmen benötigen. Solche Bereiche wären zum Beispiel die<br />

Bruchwälder am Grunabach zwischen Grunamühle und Frankenthal, die Feuchtwiesen zwischen<br />

Kleindrebnitz und Weickersdorf, der Schluchtwald unterhalb Neudrebnitz oder die Sandgruben bei<br />

Schönbrunn. Einige der vorhandenen Schutzgebiete sollten ausgedehnt werden, beispielsweise das<br />

Flächennaturdenkmal Silberwasser.

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