vom 20. September 2012 - Brandenburg.de
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Die Registereintragung kann unmittelbar von <strong>de</strong>m Voll-<br />
machtgeber selbst beantragt wer<strong>de</strong>n. Der Antrag kann<br />
aber auch über <strong>de</strong>n Notar o<strong>de</strong>r Rechtsanwalt gestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r Vollmacht mitge-<br />
wirkt hat. Zum Teil sind auch die Betreuungsvereine und<br />
Betreuungsbehör<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Antragstellung behilflich.<br />
Wollen Sie die Eintragung selbst veranlassen, können<br />
Sie dies online über das Internet unter www.vorsorge-<br />
register.<strong>de</strong> tun. Das hat <strong>de</strong>n Vorteil, dass die von Ihnen<br />
eingegebenen Daten automatisiert und somit wesentlich<br />
schneller weiterverarbeitet wer<strong>de</strong>n können. Der Antrag<br />
über das Internet ist zu<strong>de</strong>m kostengünstiger als ein<br />
postalischer Antrag. Für die postalische Antragstellung<br />
wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an die<br />
Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />
– Zentrales Vorsorgeregister –<br />
Postfach 08 01 51<br />
10001 Berlin<br />
Für die Registrierung Ihrer Vollmacht fallen einmalig aufwandsbezogene<br />
Gebühren an, wobei in <strong>de</strong>r Grundgebühr<br />
die Eintragung <strong>de</strong>r ersten bevollmächtigten Person<br />
enthalten ist. Folgen<strong>de</strong> Gebühren wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />
für einen von Ihnen selbst gestellten<br />
Antrag erhoben:<br />
► Der Antrag auf Eintragung, Än<strong>de</strong>rung, Ergänzung<br />
o<strong>de</strong>r Löschung eines Eintrags wird online über<br />
www.vorsorgeregister.<strong>de</strong> gestellt ..................... € 15,50<br />
► Der Antrag auf Eintragung, Än<strong>de</strong>rung, Ergänzung<br />
o<strong>de</strong>r Löschung eines Eintrags wird schriftlich<br />
gestellt .............................................................€ 18,50<br />
► Erhöhungsgebühr für je<strong>de</strong> weitere bevollmächtigte<br />
Person bei einem online gestellten Antrag über<br />
www.vorsorgeregister.<strong>de</strong> ...................................€ 2,50<br />
► Erhöhungsgebühr für je<strong>de</strong> weitere bevollmächtigte<br />
Person bei schriftlichem Antrag .........................€ 3,00<br />
► Bei Zahlung durch Lastschrifteinzug ermäßigen<br />
sich die Gebühren um ........................................€ 2,50<br />
Vorsorgevollmacht 11