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vom 20. September 2012 - Brandenburg.de

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Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 7<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Der Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten habe ein eigenes Standortkonzept vorgelegt<br />

und zu<strong>de</strong>m Stellung zum Konzept <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz bezogen. Im Zuge <strong>de</strong>r<br />

erwähnten Gespräche sei dann durch Minister Dr. Schöneburg eine Entscheidung<br />

zwischen bei<strong>de</strong>n Konzepten in Aussicht gestellt wor<strong>de</strong>n.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r begrenzten Zeit könnten die zahlreichen für <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) sprechen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten<br />

im Einzelnen in seiner Stellungnahme <strong>vom</strong> 2. April <strong>2012</strong> (Anlage 1) nachgelesen<br />

wer<strong>de</strong>n. Grundsätzlich wolle er jedoch auf die folgen<strong>de</strong>n Sachverhalte hinweisen.<br />

Aus seiner Sicht sei die Notwendigkeit <strong>de</strong>s Untersuchungshaftvollzugs in Frankfurt<br />

(O<strong>de</strong>r) in keiner Weise entkräftet wor<strong>de</strong>n. Im Falle einer Schließung <strong>de</strong>r Untersuchungshaftanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) entstün<strong>de</strong>n erhebliche Mehraufwendungen außerhalb<br />

<strong>de</strong>s Vollzugs bei <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft und <strong>de</strong>r Polizei. Die staatsanwaltschaftlichen<br />

Vernehmungen müssten dann in und die polizeilichen Zuführungen nach<br />

Cottbus erfolgen.<br />

Er merkt an, dass die Polizei seit <strong>de</strong>m Monat Januar allein 350 Zuführungen in die<br />

Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r) durchgeführt habe. Somit könne man errechnen,<br />

dass pro Jahr zwei Vollzeitstellen bei <strong>de</strong>r Polizei für die notwendig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Zuführungen in die Justizvollzugsanstalt Cottbus benötigt wür<strong>de</strong>n. Die Polizei habe<br />

ihm zu<strong>de</strong>m berichtet, dass Frankfurt (O<strong>de</strong>r) lediglich drei Funkwagen habe. Wenn<br />

diese Wagen dann auch noch für längere Zeit für Fahrten nach Cottbus eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n müssten, sei ihm nicht klar, wie die Zuführungen künftig bewältigt wer<strong>de</strong>n<br />

sollten. Auf diese Frage habe er auch noch keine Antwort erhalten.<br />

Die Mehraufwendungen <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaften könne man nicht beziffern. Jedoch<br />

habe <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Staatsanwälte<br />

ausgeführt, dass diese erheblich seien. Die längeren Fahrten für Vorführungen<br />

zu <strong>de</strong>n Gerichten wür<strong>de</strong>n auch beim Vollzugsdienst zu einem wesentlichen Personalmehrbedarf<br />

führen. Zu<strong>de</strong>m seien durch die größeren Wege Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte betroffen. Dies gelte ebenfalls für Angehörige. Ferner sei eine<br />

wohnortnahe Unterbringung kaum möglich. Im Fall einer Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) müssten zu <strong>de</strong>n benannten Problemen Aussagen getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Weiterhin führt er aus, dass mit <strong>de</strong>m im Referentenentwurf vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen<br />

Justizvollzugsgesetz die notwendigen Einrichtungen für einen Resozialisierungsvollzug<br />

zu schaffen seien. Die Aufgabe eines je<strong>de</strong>n Standortes scha<strong>de</strong> aber<br />

<strong>de</strong>m Differenzierungsprinzip. Zu<strong>de</strong>m eigneten sich Großanstalten aus seiner Sicht<br />

nicht für einen Resozialisierungsvollzug. Auch das später noch weiter abzubauen<strong>de</strong><br />

Personal sei für einen solchen keinesfalls ausreichend.<br />

Der eigentliche Grund für die Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r)

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