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Studiengangs- und Kursangebot Sommersemester 2012

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<strong>Studiengangs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kursangebot</strong> SS <strong>2012</strong> – Allgemeine Informationen 7<br />

2.2 Wo erhalte ich eine amtliche Beglaubigung meiner ausländischen Zeugnisse?<br />

Amtliche Beglaubigungen können nur anerkannt werden, wenn sie von einer deutschsprachigen amtlichen Stelle vorgenommen<br />

wurden.<br />

Die Kopien fremdsprachiger Zeugnisse können Sie bei gleichzeitiger Vorlage der Originale in den Studienzentren der<br />

FernUniversität kostenlos mit einem internen Beglaubigungsvermerk versehen <strong>und</strong> an das Auslandsamt im<br />

Studierendensekretariat in Hagen weiterleiten lassen.<br />

2.3 Wo erhalte ich eine deutschsprachige Übersetzung?<br />

Fremdsprachigen Zeugnissen oder Bescheinigungen sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen, falls die Nachweise<br />

nicht in englischer Sprache ausgestellt sind. Die Richtigkeit der Übersetzung soll durch die zuständige deutsche diplomatische<br />

oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer in der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland beglaubigt sein.<br />

Bitte beachten Sie, dass Originalübersetzungen nicht zurückgeschickt werden können. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wird empfohlen,<br />

amtlich beglaubigte Kopien der Übersetzungen vorzulegen.<br />

2.4 Wie kann ich meine Deutschkenntnisse nachweisen?<br />

Alle Studienbewerber/-innen, die ihre Qualifikation an einer nichtdeutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben,<br />

müssen vor Aufnahme des Fachstudiums den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Da<br />

die FernUniversität keine Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache anbietet, müssen gute Deutschkenntnisse bereits bei der<br />

Einschreibung vorhanden sein. An der FernUniversität wird keine Sprachprüfung durchgeführt.<br />

Von einer Deutschprüfung kann freigestellt werden,<br />

a) wer den "Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TestDaF) mindestens mit Niveaustufe 3 in allen<br />

4 Teilbereichen bestanden hat;<br />

b) wer die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Bewerber (DSH) mit mindestens<br />

Niveaustufe 1 abgelegt hat;<br />

c) wer eine Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg erfolgreich absolviert hat;<br />

d) wer ein Zeugnis über die bestandene "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Instituts besitzt;<br />

e) wer das "Kleine deutsche Sprachdiplom" oder das "Große deutsche Sprachdiplom" besitzt, die vom Goethe-<br />

Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen werden;<br />

f) wer das "Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz" (DSD II) (Beschlüsse der<br />

Kultusministerkonferenz vom 16. März 1972 <strong>und</strong> vom 05. Oktober 1973) besitzt.<br />

Weitere Sprachnachweise finden Sie unter www.fernuni-hagen.de/ausland<br />

2.5 Kann ich auch ohne Nachweis meiner Deutschkenntnisse studieren?<br />

Alle Bewerber/-innen, die mit dem Antrag auf Zulassung keine Nachweise der deutschen Sprache vorlegen können, können im<br />

ersten Semester nur als Akademiestudierende beginnen <strong>und</strong> den erforderlichen Sprachnachweis nachholen.

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