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32 Finanzen + Steuern<br />

Von <strong>de</strong>n Finanzgerichten<br />

Vorsteuererstattungen für Gewerbevermieter?<br />

Die Aufteilung nach Umsatzschlüssel könnte wie<strong>de</strong>r möglich wer<strong>de</strong>n.<br />

Denn mit einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes aus 2004 hat <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utsche Fiskus möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen.<br />

Gemischt genutzte Gebäu<strong>de</strong>. Neues Urteil könnte Verbesserungen bringen.<br />

Michael Schreiber, Oberweser<br />

In <strong>de</strong>n letzten Jahren war zwischen gewerblichen<br />

Vermietern und Fiskus<br />

immer wie<strong>de</strong>r streitig, wie die auf <strong>de</strong>n<br />

steuerpfl ichtig vermieteten Gebäu<strong>de</strong>teil<br />

entfallen<strong>de</strong> Vorsteuer ermittelt wer<strong>de</strong>n<br />

kann. <strong>Als</strong> Auft eilungsschlüssel kam dabei<br />

entwe<strong>de</strong>r ein Umsatz- o<strong>de</strong>r ein Flächenschlüssel<br />

infrage.<br />

Bis En<strong>de</strong> 2003 stand dazu im Umsatzsteuergesetz<br />

(UStG) nur, dass die<br />

Auft eilung „im Wege einer sachgerechten<br />

Schätzung“ vorzunehmen sei. Da die<br />

Mieten für Gewerbefl ächen naturgemäß<br />

höher ausfallen als Wohnungsmieten,<br />

ermöglichte die Ermittlung <strong>de</strong>r abzugsfähigen<br />

Vorsteuern auf Baukosten und<br />

Reparaturen nach <strong>de</strong>m Umsatzschlüssel<br />

03 I 2010 www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong><br />

gewerblichen Vermietern, einen höheren<br />

Steuervorteil zu erzielen.<br />

Ein missliebiges Urteil<br />

Bereits mit Urteilen vom 5.2.98 – V<br />

R 101/96 (BStBl. 1998 II S. 525) und<br />

vom 12.3.98 hatte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfi nanzhof<br />

(BFH) entschie<strong>de</strong>n, dass ein Unternehmer<br />

beim Kauf eines gemischt genutzten<br />

Grundstücks die Höhe <strong>de</strong>r abziehbaren<br />

Vorsteuer nach <strong>de</strong>m Umsatzschlüssel ermitteln<br />

darf. Um weiteren missliebigen<br />

Urteilen vorzubeugen, wur<strong>de</strong> das Umsatzsteuerrecht<br />

anno 2003 so verän<strong>de</strong>rt,<br />

dass <strong>de</strong>r Flächenschlüssel als Regelaufteilungsmaßstab<br />

festgeschrieben wur<strong>de</strong>.<br />

Seit <strong>de</strong>m 1.1.04 ist eine Auft eilung nach<br />

Mietumsätzen nach § 15 Absatz 4 Satz<br />

3 UStG nur noch zulässig, wenn „keine<br />

an<strong>de</strong>re wirtschaft liche Zurechnung“<br />

möglich ist. Faktisch ist die Vorsteuerauft<br />

eilung nach einem Flächenschlüssel<br />

somit unmöglich gewor<strong>de</strong>n.<br />

Hoffnung für Investoren<br />

Doch plötzlich kommt für betroff ene<br />

Investoren wie<strong>de</strong>r Bewegung in <strong>de</strong>n<br />

Dauerstreit. Mit Urteil vom 8. Dezember<br />

2009 (Az. 15 K 1271/06 U) hat das<br />

Finanzgericht Münster entschie<strong>de</strong>n,<br />

dass bei gemischt genutzten Gebäu<strong>de</strong>n<br />

eine Vorsteuerauft eilung auch nach<br />

<strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r jeweiligen Umsätze<br />

zueinan<strong>de</strong>r weiterhin möglich ist. Die<br />

Gesetzesän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Fiskus<br />

sei europarechtswidrig. Das Nie<strong>de</strong>rsächsische<br />

Finanzgericht war in seiner Entscheidung<br />

vom 23. April 2009 (Az. 16 K<br />

271/06) zum gleichen Ergebnis gekommen:<br />

Steuerzahler können sich auf das<br />

für sie günstigere EU-Recht berufen und<br />

einen Vorsteuerabzug auf Basis <strong>de</strong>s Umsatzschlüssels<br />

beantragen.<br />

Das vorerst letzte Wort wird <strong>de</strong>r BFH<br />

haben. Gegen das letztgenannte Verfahren<br />

ist bereits ein Revisionsverfahren vor<br />

<strong>de</strong>m BFH anhängig (Az. XI R 31/09 und<br />

V R 19/09). Auch das FG Münster hat zu<br />

seiner Entscheidung die Revision zugelassen.<br />

Betroff ene Steuerzahler sollten<br />

ihre Steuerfestsetzungen unter Hinweis<br />

auf diese Verfahren off enhalten. �|<br />

Foto: Quest Group

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