31.01.2013 Aufrufe

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Weitere Finanzgerichtsurteile. Entgelt für Baulast, Zuschuss für Ärzteansiedlung.<br />

Einmaliges Entgelt für Baulast nicht<br />

abziehbar<br />

Zahlt ein Grun<strong>de</strong>igentümer seinem Nachbarn<br />

ein einmaliges Entgelt dafür, dass dieser sich<br />

dazu verpfl ichtet, die Nutzung eines Grundstücksteils<br />

als Zufahrt zeitlich unbegrenzt zu<br />

dul<strong>de</strong>n, gehört diese Entschädigungszahlung<br />

zu <strong>de</strong>n Anschaffungskosten <strong>de</strong>s Grund und Bo<strong>de</strong>ns.<br />

Ein sofortiger Abzug als Werbungskosten<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung ist nach einem Urteil <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsächsischen<br />

Finanzgerichtes vom 20. Oktober<br />

2009 (Az. 15 K 472/08) nicht zulässig.<br />

In <strong>de</strong>m Urteilsfall hatte ein Grun<strong>de</strong>igentümer<br />

seine in städtischer Lage belegenen Immobilien<br />

– bestehend aus sechs Geschäftslokalen und<br />

einem Restaurant – bis zum Jahr 2007 zu einer<br />

Passage umbauen lassen. An <strong>de</strong>n hinteren Teil<br />

seiner Liegenschaft grenzt ein <strong>de</strong>r Stadt gehö-<br />

ren<strong>de</strong>s Grundstück. Um <strong>de</strong>n Anlieferverkehr zur<br />

Passage nicht durch die Fußgängerzone führen<br />

zu müssen und um einen weiteren Kun<strong>de</strong>nzugang<br />

zu schaffen, bemühte sich <strong>de</strong>r Kläger um<br />

eine rückwärtige Zuwegung über das städtische<br />

Grundstück. Die Stadt erklärte sich bereit, <strong>de</strong>n<br />

zukünftigen Zu- und Abgangsverkehr über ihr<br />

Grundstück zu dul<strong>de</strong>n. Zur Absicherung wur<strong>de</strong><br />

eine Zufahrtsbaulast zugunsten <strong>de</strong>s Investors<br />

im Grundbuch eingetragen. Für die Einräumung<br />

<strong>de</strong>r Baulast zahlte <strong>de</strong>r Bauherr einmalig<br />

7.125 Euro an die Stadt. Diesen Betrag setzte<br />

er in seiner Einkommensteuererklärung für<br />

2003 als Werbungskosten im Rahmen seiner<br />

Vermietungseinkünfte an. Das Finanzamt und<br />

schließlich auch das Nie<strong>de</strong>rsächsische Finanzgericht<br />

verweigerten jedoch <strong>de</strong>n sofortigen<br />

Kostenabzug und ordneten die Aufwendungen<br />

<strong>de</strong>s Klägers seinen Anschaffungskosten für <strong>de</strong>n<br />

WHERE THE NEW EUROPE IS BUILT.<br />

18 – 20 MAY 2010, MESSE WIEN, VIENNA<br />

WWW.REALVIENNA.COM<br />

Supported by: Associated with:<br />

REGISTER<br />

NOW!<br />

33<br />

Grund und Bo<strong>de</strong>n zu. Bei einer langfristigen<br />

Grundstücksvermietung über die zehnjährige<br />

Spekulationsfrist hinaus wirkt sich die Zahlung<br />

damit steuerlich überhaupt nicht mehr aus.<br />

Zuschuss für Ärzteansiedlung erhöht<br />

nicht <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug<br />

Zwischen <strong>de</strong>n Aufwendungen für die Errichtung<br />

eines Gebäu<strong>de</strong>s, das an Arztpraxen vermietet<br />

wird, und Zahlungen eines Apothekers an <strong>de</strong>n<br />

Vermieter, damit dieser das Gebäu<strong>de</strong> an Ärzte<br />

vermietet, besteht kein zum Vorsteuerabzug<br />

nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz<br />

berechtigen<strong>de</strong>r Zusammenhang. Die Zahlungen<br />

<strong>de</strong>s Apothekers sind <strong>de</strong>shalb bei <strong>de</strong>r Aufteilung<br />

<strong>de</strong>r Vorsteuerbeträge nach Maßgabe eines Umsatzschlüssels<br />

nicht zu berücksichtigen. Das hat<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfi nanzhof mit Urteil vom 15. Oktober<br />

2009 (Az. XI R 82/07) entschie<strong>de</strong>n. �|<br />

REAL VIENNA 2010<br />

<strong>Als</strong> Plattform für Gewerbeimmobilien und<br />

Investment in Zentral- und Osteuropa bringt die<br />

REAL VIENNA all jene zusammen, die in dieser<br />

Region aktiv sind o<strong>de</strong>r aktiv wer<strong>de</strong>n wollen.<br />

Die REAL VIENNA informiert gezielt über diese<br />

Märkte und bietet die Chance für Networking,<br />

Geschäftsanbahnung und Kontakte zu knüpfen<br />

sowie für die Präsentation interdisziplinärer und<br />

internationaler Projekte, Investment- und Finanzierungsmöglichkeiten.<br />

Die klare Fokussierung<br />

auf Zentral- und Osteuropa trägt dazu bei, auf<br />

<strong>de</strong>r REAL VIENNA die richtigen und kompetenten<br />

Partner zu fin<strong>de</strong>n.<br />

Orientierung und Information bietet aber auch<br />

das umfangreiche und vielseitige Konferenzprogramm<br />

<strong>de</strong>r REAL VIENNA, das sowohl die<br />

Märkte in Zentral- und Osteuropa als auch<br />

unterschiedliche Marktsegmente genauer<br />

beleuchtet.<br />

SPECIAL FOCUS<br />

ECO ENERGO<br />

Zone for renewable energy projects<br />

in Central and Eastern Europe<br />

HTL FORUM<br />

Forum für Hotel-, Tourismus- und Freizeit-<br />

Immobilienentwicklungen in Zentral- und<br />

Osteuropa<br />

IN COOPERATION WITH<br />

REAL CORP 2010<br />

Europas größte Jahrestagung im Bereich<br />

Stadtplanung und Regionalentwicklung<br />

IBA Conference 2010<br />

Internationales Jahrestreffen <strong>de</strong>r<br />

Rechtsexperten im Immobilienrecht<br />

WWW.REALVIENNA.COM

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!