Ausgabe 3/2001 - aseptica
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entgegenzuwirken. Alle vorbereitenden Maßnahmen<br />
wie Demontage, Öffnen der Maulteile<br />
bei Gelenkinstrumenten, Hähne auf<br />
Durchgang stellen usw. sind bereits bei der<br />
Ablage (Nassentsorgungslösung) der Instrumente<br />
durchzuführen, da sonst eine sichere<br />
Desinfektion nicht gewährleistet werden<br />
kann.<br />
Es empfiehlt sich, für die Entsorgung<br />
spezielle Boxen und Aufbereitungskörbe,<br />
welche von den Instrumentenhersteller angeboten<br />
werden, zu verwenden.<br />
Bei anschließender maschineller Aufbereitung<br />
sollte auf jeden Fall trocken entsorgt<br />
werden.<br />
2. Reinigung und Desinfektion<br />
Eine effektive Reinigung, d.h. eine Entfernung<br />
aller Rückstände von inneren und äußeren<br />
Oberflächen, gekoppelt mit einer<br />
gleichzeitigen oder anschließenden Desinfektion<br />
zur Reduktion von Mikroorganismen,<br />
ist die Voraussetzung für eine sichere<br />
Sterilisation.<br />
2.1 Manuelle Reinigung und Desinfektion<br />
Für die Reinigung müssen die Instrumente<br />
grundsätzlich nach Herstellerangaben zerlegt,<br />
ggf. Hähne und Gummikappen entfernt,<br />
Innenräume entlüftet und Gelenke geöffnet<br />
werden. Bei besonders dünnen Instrumenten<br />
mit engen Kanälen, Hähnen und Ventilen ist<br />
ein vorheriges Durchspülen (z. B. mit Reinigungspistole)<br />
unumgänglich. Dies sollte aber<br />
nur unter Beachtung aller erforderlichen<br />
Schutzmaßnahmen (Handschuhe, Gesichtsschutz,<br />
Spritzschutz, Schutzkleidung) erfolgen.<br />
Nach der Reinigung und Desinfektion<br />
sind die Instrumente gründlich mit Trinkwasser<br />
abzuspülen und zu trocknen. Hierfür<br />
können Tücher, Tupfer und Druckluft verwendet<br />
werden. Zur Unterstützung der<br />
Trocknung von engen Hohlräumen kann<br />
70%iger Alkohol eingesetzt werden. Anschließend<br />
sind die Instrumente auf Sauberkeit,<br />
Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit<br />
sowie eventuelle Korrosionen oder Beschädigungen<br />
zu prüfen, freizugeben oder ggf. auszusortieren.<br />
Verläuft die Kontrolle ohne<br />
Beanstandung, kann die Verpackung entsprechend<br />
dem Sterilisationsverfahren erfolgen.<br />
Klinik + Hygiene<br />
2.1.1 Ultraschall<br />
Instrumente müssen vom Hersteller für die<br />
Ultraschallbehandlung freigegeben sein.<br />
Endoskope (Optiken), Kameras und Lichtleitkabel<br />
dürfen auf keinen Fall einer Ultraschallbehandlung<br />
ausgesetzt werden, da sonst<br />
bei diesen Produkten eine Schädigung nicht<br />
zu vermeiden ist. Besonders empfohlen wird<br />
die Ultraschallbehandlung für Gelenkinstrumente,<br />
wie Zangen, Scheren und Stanzen<br />
usw., da durch Ultraschall der Reinigungseffekt<br />
verbessert wird.<br />
Um das Reinigungsergebnis sicherzustellen,<br />
müssen nachfolgende Punkte unbedingt<br />
berücksichtigt werden:<br />
• Das Bad muss bis zur Markierung gefüllt<br />
sein.<br />
• Das eingesetzte Behandlungsmittel (Reinigungs-<br />
bzw. Desinfektionsmittel mit Reinigungseffekt)<br />
muss kompatibel zur Ultraschallbehandlung<br />
sein.<br />
• Temperaturen über 50°C können zu Blutinkrustierungen<br />
führen<br />
• Eine hohe Schmutzbelastung im Ultraschallbad<br />
beeinträchtigt den Reinigungseffekt<br />
und fördert die Korrosionsgefahr. Je<br />
nach Benutzungshäufigkeit ist die Lösung<br />
regelmäßig, mindestens aber täglich, zu<br />
wechseln.<br />
• Die Beschallungszeiten für die Reinigung<br />
sollen 3–5 min, eine Frequenz von 35–40<br />
kHz und Temperaturen<br />
von<br />
45°C nicht<br />
überschreiten.<br />
• Instrumente<br />
dürfen nur in<br />
geeigneten Einsatzkörben<br />
–<br />
ggf. in speziellen<br />
Einsätzen – ins<br />
Ultraschallbad<br />
eingebracht werden.<br />
• Hohlkörper müssen<br />
so eingebracht<br />
werden,<br />
dass eine Benetzung<br />
des Innenlumensgewährleistet<br />
ist – evtl.<br />
spezielle Aufnahmevorrichtungen<br />
einsetzen.<br />
Bestückter Beladungsträger.<br />
• Schallschatten müssen vermieden werden.<br />
• Maulteile von Gelenken müssen geöffnet sein.<br />
• Um eine Beschädigung von Schneideflächen<br />
zu vermeiden, müssen diese Instrumente<br />
im Ultraschallbad berührungsfrei<br />
fixiert werden.<br />
• Nach der Ultraschallbehandlung sind die<br />
Instrumente ausreichend mit Leitungswasser<br />
zu spülen.<br />
Werden Instrumente vor der maschinellen<br />
Aufbereitung einer Vorbehandlung im Ultraschallbad<br />
unterzogen, so muss weiterhin folgendes<br />
beachtet werden:<br />
Um einer Schaumbildung bei der<br />
anschließenden maschinellen Aufbereitung<br />
entgegenzuwirken, sollte das eingesetzte<br />
Behandlungsmittel schaumarm sein. Auf<br />
jeden Fall müssen die Instrumente, nach<br />
Entnahme aus dem Ultraschall-Bad, sorgfältig<br />
abgespült werden.<br />
Weiterhin muss geprüft werden, ob das<br />
Behandlungsmittel mit den eingesetzten<br />
Produkten im Reinigungs- und Desinfektionsgerät<br />
kompatibel ist, da sonst mit Wechselwirkungen,<br />
Wirkungsverlust oder Materialschäden<br />
gerechnet werden muss.<br />
2.2 Maschinelle Reinigung und Desinfektion<br />
Für thermolabile Instrumente ist ein chemothermisches<br />
oder chemisches Verfahren einzusetzen.<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 11