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Ausgabe 3/2001 - aseptica

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entgegenzuwirken. Alle vorbereitenden Maßnahmen<br />

wie Demontage, Öffnen der Maulteile<br />

bei Gelenkinstrumenten, Hähne auf<br />

Durchgang stellen usw. sind bereits bei der<br />

Ablage (Nassentsorgungslösung) der Instrumente<br />

durchzuführen, da sonst eine sichere<br />

Desinfektion nicht gewährleistet werden<br />

kann.<br />

Es empfiehlt sich, für die Entsorgung<br />

spezielle Boxen und Aufbereitungskörbe,<br />

welche von den Instrumentenhersteller angeboten<br />

werden, zu verwenden.<br />

Bei anschließender maschineller Aufbereitung<br />

sollte auf jeden Fall trocken entsorgt<br />

werden.<br />

2. Reinigung und Desinfektion<br />

Eine effektive Reinigung, d.h. eine Entfernung<br />

aller Rückstände von inneren und äußeren<br />

Oberflächen, gekoppelt mit einer<br />

gleichzeitigen oder anschließenden Desinfektion<br />

zur Reduktion von Mikroorganismen,<br />

ist die Voraussetzung für eine sichere<br />

Sterilisation.<br />

2.1 Manuelle Reinigung und Desinfektion<br />

Für die Reinigung müssen die Instrumente<br />

grundsätzlich nach Herstellerangaben zerlegt,<br />

ggf. Hähne und Gummikappen entfernt,<br />

Innenräume entlüftet und Gelenke geöffnet<br />

werden. Bei besonders dünnen Instrumenten<br />

mit engen Kanälen, Hähnen und Ventilen ist<br />

ein vorheriges Durchspülen (z. B. mit Reinigungspistole)<br />

unumgänglich. Dies sollte aber<br />

nur unter Beachtung aller erforderlichen<br />

Schutzmaßnahmen (Handschuhe, Gesichtsschutz,<br />

Spritzschutz, Schutzkleidung) erfolgen.<br />

Nach der Reinigung und Desinfektion<br />

sind die Instrumente gründlich mit Trinkwasser<br />

abzuspülen und zu trocknen. Hierfür<br />

können Tücher, Tupfer und Druckluft verwendet<br />

werden. Zur Unterstützung der<br />

Trocknung von engen Hohlräumen kann<br />

70%iger Alkohol eingesetzt werden. Anschließend<br />

sind die Instrumente auf Sauberkeit,<br />

Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit<br />

sowie eventuelle Korrosionen oder Beschädigungen<br />

zu prüfen, freizugeben oder ggf. auszusortieren.<br />

Verläuft die Kontrolle ohne<br />

Beanstandung, kann die Verpackung entsprechend<br />

dem Sterilisationsverfahren erfolgen.<br />

Klinik + Hygiene<br />

2.1.1 Ultraschall<br />

Instrumente müssen vom Hersteller für die<br />

Ultraschallbehandlung freigegeben sein.<br />

Endoskope (Optiken), Kameras und Lichtleitkabel<br />

dürfen auf keinen Fall einer Ultraschallbehandlung<br />

ausgesetzt werden, da sonst<br />

bei diesen Produkten eine Schädigung nicht<br />

zu vermeiden ist. Besonders empfohlen wird<br />

die Ultraschallbehandlung für Gelenkinstrumente,<br />

wie Zangen, Scheren und Stanzen<br />

usw., da durch Ultraschall der Reinigungseffekt<br />

verbessert wird.<br />

Um das Reinigungsergebnis sicherzustellen,<br />

müssen nachfolgende Punkte unbedingt<br />

berücksichtigt werden:<br />

• Das Bad muss bis zur Markierung gefüllt<br />

sein.<br />

• Das eingesetzte Behandlungsmittel (Reinigungs-<br />

bzw. Desinfektionsmittel mit Reinigungseffekt)<br />

muss kompatibel zur Ultraschallbehandlung<br />

sein.<br />

• Temperaturen über 50°C können zu Blutinkrustierungen<br />

führen<br />

• Eine hohe Schmutzbelastung im Ultraschallbad<br />

beeinträchtigt den Reinigungseffekt<br />

und fördert die Korrosionsgefahr. Je<br />

nach Benutzungshäufigkeit ist die Lösung<br />

regelmäßig, mindestens aber täglich, zu<br />

wechseln.<br />

• Die Beschallungszeiten für die Reinigung<br />

sollen 3–5 min, eine Frequenz von 35–40<br />

kHz und Temperaturen<br />

von<br />

45°C nicht<br />

überschreiten.<br />

• Instrumente<br />

dürfen nur in<br />

geeigneten Einsatzkörben<br />

–<br />

ggf. in speziellen<br />

Einsätzen – ins<br />

Ultraschallbad<br />

eingebracht werden.<br />

• Hohlkörper müssen<br />

so eingebracht<br />

werden,<br />

dass eine Benetzung<br />

des Innenlumensgewährleistet<br />

ist – evtl.<br />

spezielle Aufnahmevorrichtungen<br />

einsetzen.<br />

Bestückter Beladungsträger.<br />

• Schallschatten müssen vermieden werden.<br />

• Maulteile von Gelenken müssen geöffnet sein.<br />

• Um eine Beschädigung von Schneideflächen<br />

zu vermeiden, müssen diese Instrumente<br />

im Ultraschallbad berührungsfrei<br />

fixiert werden.<br />

• Nach der Ultraschallbehandlung sind die<br />

Instrumente ausreichend mit Leitungswasser<br />

zu spülen.<br />

Werden Instrumente vor der maschinellen<br />

Aufbereitung einer Vorbehandlung im Ultraschallbad<br />

unterzogen, so muss weiterhin folgendes<br />

beachtet werden:<br />

Um einer Schaumbildung bei der<br />

anschließenden maschinellen Aufbereitung<br />

entgegenzuwirken, sollte das eingesetzte<br />

Behandlungsmittel schaumarm sein. Auf<br />

jeden Fall müssen die Instrumente, nach<br />

Entnahme aus dem Ultraschall-Bad, sorgfältig<br />

abgespült werden.<br />

Weiterhin muss geprüft werden, ob das<br />

Behandlungsmittel mit den eingesetzten<br />

Produkten im Reinigungs- und Desinfektionsgerät<br />

kompatibel ist, da sonst mit Wechselwirkungen,<br />

Wirkungsverlust oder Materialschäden<br />

gerechnet werden muss.<br />

2.2 Maschinelle Reinigung und Desinfektion<br />

Für thermolabile Instrumente ist ein chemothermisches<br />

oder chemisches Verfahren einzusetzen.<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 11

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