Ausgabe 3/2001 - aseptica
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Sicher ist jede ZSVA bemüht, mit den<br />
ihr zur Verfügung stehenden Mitteln,<br />
eine korrekte Aufbereitung der Medizinprodukte<br />
mit dem Ziel der funktionellen<br />
und sterilen Bereitstellung<br />
durchzuführen. Das aber ist meist<br />
nicht durch ein QM gewährleistet, sondern<br />
im Höchstfall durch eine Weitergabe<br />
von gesammelten Erfahrungen<br />
von einem Mitarbeiter zum anderen.<br />
Unbewusst werden die Einzelschritte<br />
dabei umgesetzt – allerdings nicht<br />
immer vollständig. Wenn jetzt noch<br />
der Ausschluss einer pyrogenbedingten<br />
Reaktion verlangt wird, ist die<br />
Grenze des Machbaren überschritten.<br />
Wie sollte diese Prüfung unter klinischen<br />
Bedingungen aussehen? Eine<br />
geeignete und praktikable validierte<br />
Methode ist nirgendwo beschrieben.<br />
Im Folgenden soll auf einige Punkte<br />
der RKI-Richtlinie eingegangen werden.<br />
Verantwortung<br />
Was nützen die besten Vorgaben, wenn in<br />
vielen ZSVAs der Stand von 1970 noch<br />
nicht verlassen wurde? Was nützen Bußgeldund<br />
Strafandrohungen, wenn selbst städtische<br />
Krankenhäuser das Vorhandensein dieser<br />
Gesetze, Richtlinien, Empfehlungen und<br />
Normen weiter ignorieren oder versuchen,<br />
sich durch Auslagerung an Dienstleister der<br />
Verantwortung zu entziehen. Diese Auslagerung<br />
muss dann selbstverständlich kostengünstiger<br />
und gesetzeskonform sein ... Der<br />
Stellenwert einer ZSVA im Krankenhaus<br />
wird auch weiterhin erst durch seinen Ausfall<br />
ersichtlich.<br />
Der Ausbildungsstandard der Mitarbeiter<br />
wird oftmals weiterhin über die Einsatzfähigkeit<br />
in anderen Bereichen geregelt (als Versetzung<br />
in die ZSVA – »Kellerkinder«). Für<br />
interne Fortbildungen (als »training on the<br />
job«) und regelmäßige Unterweisungen ist<br />
keine Zeit vorhanden. Diese Zeit sich zu<br />
nehmen bedeutet für viele ein mutiges<br />
Unterfangen (»Haben wir nicht Wichtigeres<br />
zu tun?«). Für externe Aus- und Weiterbildung<br />
fehlen die finanziellen Mittel oder die<br />
ZSVA ist personell unterbesetzt, so dass Mitarbeiter<br />
nicht zusätzlich über längere Zeit an<br />
derartigen Aus- und Weiterbildungen teilnehmen<br />
können.<br />
Titelthema<br />
Voraussetzungen für die Aufbereitung<br />
In der täglichen Praxis sind die Voraussetzungen<br />
für die Aufbereitung klar geregelt.<br />
Der Anwender gibt sein Medizinprodukt zur<br />
Aufbereitung in der ZSVA ab und die hat es<br />
aufzubereiten. Die Eignung der Verfahren<br />
und die Wirksamkeit werden nicht durch<br />
kritische Bewertungen geprüft. Bei der<br />
Beschaffung von Medizinprodukten (MP) ist<br />
die ZSVA nicht selten außen vor.<br />
Risikobewertung und Einstufung von<br />
MP vor der Aufbereitung<br />
Eine Risikobewertung findet selten oder gar<br />
nicht statt. Im günstigsten Fall wird eine<br />
Herstellerangabe gesucht, die ein Sterilisationsverfahren<br />
vorgibt. Das Eingehen auf<br />
Materialien und konstruktive Merkmale,<br />
sowie die Art der vorangegangenen und<br />
der nachfolgenden Anwendung überfordert<br />
die Mitarbeiter einer ZSVA, da es in<br />
Deutschland noch immer keine Berufsausbildung<br />
für diesen Bereich im Krankenhaus<br />
gibt. Die Durchführung der Fachkunde I bis<br />
III gemäß DGSV ist der erste Schritt, aber<br />
leider wird dieser nicht von allen Krankenhäusern<br />
getan. Bei Fremdvergabe wird diese<br />
Fachkunde wie selbstverständlich für die<br />
betreffenden Mitarbeiter gefordert, was sich<br />
aber wiederum nicht auf die Kosten auswirken<br />
darf.<br />
Wer also soll die Einstufung der Instrumente<br />
hinsichtlich der Risikoanalyse<br />
(europäisches Recht!) vor Ort durchführen?<br />
Der Hersteller wird sicher nicht der richtige<br />
Ansprechpartner sein, da er oft eine andere<br />
Einschätzung seines Produktes angibt als die<br />
»Experten« der Aufbereitung. Die in der<br />
Tabelle 1 genannte semikritische Einstufung<br />
ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung<br />
z.B. eines Spekulum, ist eine typische<br />
Einschätzung, die der Mitarbeiter einer<br />
ZSVA auf Grund seiner Erfahrungen nicht<br />
ganz teilt. Gerade die Reinigung eines Spekulum<br />
erweist sich auf Grund seiner »Mischkontamination«<br />
mit Blut, Schleim und Antiseptica<br />
oftmals als schwierig (deshalb Klammer<br />
in der Spalte Vorreinigung weglassen).<br />
Warum sollte ein Spekulum nicht immer sterilisiert<br />
werden, um Risiken zu minimieren?<br />
Angaben des Herstellers<br />
Auf Angaben des Herstellers, die der ZSVA<br />
Klarheit verschaffen, ist zu hoffen! Hierzu<br />
müsste aber definiert sein, was z.B.<br />
»trocken«, was »rückstandsfrei«, was eine<br />
»sachgerechte« Lagerung ist – alles nicht definierte<br />
Begriffe, mit denen validiert werden<br />
soll. Für die Aufbereitung ist zu befürchten,<br />
dass immer mehr MP manuell aufbereitet<br />
werden oder aber ein ganzer Gerätepark<br />
unterschiedlichster Typen zur Verfügung stehen<br />
muss.<br />
Die Aufbereitung diverser MP ist erst<br />
nach dem Studium ganzer »Begleitbücher«<br />
des Herstellers möglich, deren Umfang das<br />
Haftungsbewusstsein repräsentiert. Einer<br />
Abweichung von den Vorgaben steht außer<br />
durch Haftungsübernahme seitens des<br />
Anwenders nichts im Wege.<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 7