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Ausgabe 3/2001 - aseptica

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Sicher ist jede ZSVA bemüht, mit den<br />

ihr zur Verfügung stehenden Mitteln,<br />

eine korrekte Aufbereitung der Medizinprodukte<br />

mit dem Ziel der funktionellen<br />

und sterilen Bereitstellung<br />

durchzuführen. Das aber ist meist<br />

nicht durch ein QM gewährleistet, sondern<br />

im Höchstfall durch eine Weitergabe<br />

von gesammelten Erfahrungen<br />

von einem Mitarbeiter zum anderen.<br />

Unbewusst werden die Einzelschritte<br />

dabei umgesetzt – allerdings nicht<br />

immer vollständig. Wenn jetzt noch<br />

der Ausschluss einer pyrogenbedingten<br />

Reaktion verlangt wird, ist die<br />

Grenze des Machbaren überschritten.<br />

Wie sollte diese Prüfung unter klinischen<br />

Bedingungen aussehen? Eine<br />

geeignete und praktikable validierte<br />

Methode ist nirgendwo beschrieben.<br />

Im Folgenden soll auf einige Punkte<br />

der RKI-Richtlinie eingegangen werden.<br />

Verantwortung<br />

Was nützen die besten Vorgaben, wenn in<br />

vielen ZSVAs der Stand von 1970 noch<br />

nicht verlassen wurde? Was nützen Bußgeldund<br />

Strafandrohungen, wenn selbst städtische<br />

Krankenhäuser das Vorhandensein dieser<br />

Gesetze, Richtlinien, Empfehlungen und<br />

Normen weiter ignorieren oder versuchen,<br />

sich durch Auslagerung an Dienstleister der<br />

Verantwortung zu entziehen. Diese Auslagerung<br />

muss dann selbstverständlich kostengünstiger<br />

und gesetzeskonform sein ... Der<br />

Stellenwert einer ZSVA im Krankenhaus<br />

wird auch weiterhin erst durch seinen Ausfall<br />

ersichtlich.<br />

Der Ausbildungsstandard der Mitarbeiter<br />

wird oftmals weiterhin über die Einsatzfähigkeit<br />

in anderen Bereichen geregelt (als Versetzung<br />

in die ZSVA – »Kellerkinder«). Für<br />

interne Fortbildungen (als »training on the<br />

job«) und regelmäßige Unterweisungen ist<br />

keine Zeit vorhanden. Diese Zeit sich zu<br />

nehmen bedeutet für viele ein mutiges<br />

Unterfangen (»Haben wir nicht Wichtigeres<br />

zu tun?«). Für externe Aus- und Weiterbildung<br />

fehlen die finanziellen Mittel oder die<br />

ZSVA ist personell unterbesetzt, so dass Mitarbeiter<br />

nicht zusätzlich über längere Zeit an<br />

derartigen Aus- und Weiterbildungen teilnehmen<br />

können.<br />

Titelthema<br />

Voraussetzungen für die Aufbereitung<br />

In der täglichen Praxis sind die Voraussetzungen<br />

für die Aufbereitung klar geregelt.<br />

Der Anwender gibt sein Medizinprodukt zur<br />

Aufbereitung in der ZSVA ab und die hat es<br />

aufzubereiten. Die Eignung der Verfahren<br />

und die Wirksamkeit werden nicht durch<br />

kritische Bewertungen geprüft. Bei der<br />

Beschaffung von Medizinprodukten (MP) ist<br />

die ZSVA nicht selten außen vor.<br />

Risikobewertung und Einstufung von<br />

MP vor der Aufbereitung<br />

Eine Risikobewertung findet selten oder gar<br />

nicht statt. Im günstigsten Fall wird eine<br />

Herstellerangabe gesucht, die ein Sterilisationsverfahren<br />

vorgibt. Das Eingehen auf<br />

Materialien und konstruktive Merkmale,<br />

sowie die Art der vorangegangenen und<br />

der nachfolgenden Anwendung überfordert<br />

die Mitarbeiter einer ZSVA, da es in<br />

Deutschland noch immer keine Berufsausbildung<br />

für diesen Bereich im Krankenhaus<br />

gibt. Die Durchführung der Fachkunde I bis<br />

III gemäß DGSV ist der erste Schritt, aber<br />

leider wird dieser nicht von allen Krankenhäusern<br />

getan. Bei Fremdvergabe wird diese<br />

Fachkunde wie selbstverständlich für die<br />

betreffenden Mitarbeiter gefordert, was sich<br />

aber wiederum nicht auf die Kosten auswirken<br />

darf.<br />

Wer also soll die Einstufung der Instrumente<br />

hinsichtlich der Risikoanalyse<br />

(europäisches Recht!) vor Ort durchführen?<br />

Der Hersteller wird sicher nicht der richtige<br />

Ansprechpartner sein, da er oft eine andere<br />

Einschätzung seines Produktes angibt als die<br />

»Experten« der Aufbereitung. Die in der<br />

Tabelle 1 genannte semikritische Einstufung<br />

ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung<br />

z.B. eines Spekulum, ist eine typische<br />

Einschätzung, die der Mitarbeiter einer<br />

ZSVA auf Grund seiner Erfahrungen nicht<br />

ganz teilt. Gerade die Reinigung eines Spekulum<br />

erweist sich auf Grund seiner »Mischkontamination«<br />

mit Blut, Schleim und Antiseptica<br />

oftmals als schwierig (deshalb Klammer<br />

in der Spalte Vorreinigung weglassen).<br />

Warum sollte ein Spekulum nicht immer sterilisiert<br />

werden, um Risiken zu minimieren?<br />

Angaben des Herstellers<br />

Auf Angaben des Herstellers, die der ZSVA<br />

Klarheit verschaffen, ist zu hoffen! Hierzu<br />

müsste aber definiert sein, was z.B.<br />

»trocken«, was »rückstandsfrei«, was eine<br />

»sachgerechte« Lagerung ist – alles nicht definierte<br />

Begriffe, mit denen validiert werden<br />

soll. Für die Aufbereitung ist zu befürchten,<br />

dass immer mehr MP manuell aufbereitet<br />

werden oder aber ein ganzer Gerätepark<br />

unterschiedlichster Typen zur Verfügung stehen<br />

muss.<br />

Die Aufbereitung diverser MP ist erst<br />

nach dem Studium ganzer »Begleitbücher«<br />

des Herstellers möglich, deren Umfang das<br />

Haftungsbewusstsein repräsentiert. Einer<br />

Abweichung von den Vorgaben steht außer<br />

durch Haftungsübernahme seitens des<br />

Anwenders nichts im Wege.<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 7

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