17 KLs 83/94 Landgericht Stuttgart Im Namen des Volkes Urteil in ...
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Trotz aller Manipulationen war sich der Angeklagte von Anfang an darüber im Klaren, daß<br />
se<strong>in</strong>e publizistische Tätigkeit negative Konsequenzen für se<strong>in</strong>e berufliche Laufbahn haben<br />
und strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen könnte. Das angestrebte politische Ziel war<br />
ihm jedoch so wichtig, daß er dies für den Fall, daß se<strong>in</strong>e Täuschungsmanöver ohne Erfolg<br />
se<strong>in</strong> sollten, als letzte Konsequenz <strong>in</strong> Kauf nahm.<br />
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C) Die Hauptschriften <strong>des</strong> Angeklagten<br />
Entsprechend der genannten Strategie verfuhr der Angeklagte bei den Schriften aus se<strong>in</strong>er<br />
Feder, die er für grundlegend hält. Sie s<strong>in</strong>d durch wissenschaftlichen Habitus und die Berufung<br />
auf se<strong>in</strong>e Autorität als ausgebildeter Chemiker geprägt. Tonfall und Form s<strong>in</strong>d im wesentlichen<br />
so gehalten, als seien sie ausschließlich an der Sache orientiert. Zusätzlich sollen<br />
ausführliche Detailerörterungen, Tabellen und Schaubilder sowie umfangreiche Literaturh<strong>in</strong>weise<br />
den E<strong>in</strong>druck e<strong>in</strong>er unbefangenen und ergebnisoffenen Wissenschaftlichkeit erwecken.<br />
Dies gilt vorallem für die drei großen Veröffentlichungen <strong>des</strong> Angeklagten, mit denen er sich<br />
nach se<strong>in</strong>er H<strong>in</strong>wendung zum "revisionistischen" Lager alsbald zu befassen begann.<br />
1.) "Gutachten"<br />
In besonderem Maße hielt sich der Angeklagte an diese Strategie <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em "Gutachten", mit<br />
<strong>des</strong>sen Vorarbeiten er bereits Ende 1990 begann. Diese Schrift, die die Grundlage aller se<strong>in</strong>er<br />
publizistischen Aktivitäten ist, ist im wesentlichen <strong>in</strong> wissenschaftlichem Stil gehalten. Sie<br />
beschäftigt sich mit e<strong>in</strong>em chemischen Detail (Blausäure-Problematik) und verzichtet auf<br />
allgeme<strong>in</strong>e politische Schlußfolgerungen. E<strong>in</strong>er verbreiteten "revisionistischen" Strategie folgend<br />
ist<br />
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ihr eigentlicher S<strong>in</strong>n aber, an e<strong>in</strong>em zentralen Punkt anzusetzen und damit allgeme<strong>in</strong>e Schlüsse<br />
nahezulegen. Tatsächlich hat sich die "revisionistische" Literatur, nicht zuletzt die, die der<br />
Angeklagte bee<strong>in</strong>flußte, mitverfaßte oder verfaßte, auch immer wieder auf das "Gutachten"<br />
zum Beweis dafür berufen, daß der Holocaust <strong>in</strong>sgesamt nicht stattgefunden habe. So ist e<strong>in</strong><br />
vom Angeklagten im August 1993 verfaßter Artikel über das "Gutachten" überschrieben:<br />
"Junger Deutscher Chemiker tritt den unwiderlegbaren Beweis an: Es gab ke<strong>in</strong>e Gaskammern<br />
<strong>in</strong> Auschwitz. Judenvergasung e<strong>in</strong>e Propagandalüge der Siegermächte <strong>des</strong> Zweiten Weltkrieges".<br />
Aus Gründen der sche<strong>in</strong>baren Glaubwürdigkeit, aber auch, weil er sich mit diesem Werk e<strong>in</strong>en<br />
<strong>Namen</strong> machen und sich auf die Wissenschaftsfreiheit berufen wollte, bekannte sich der<br />
Angeklagte von Anfang an dazu, Autor dieser Schrift zu se<strong>in</strong>.<br />
2.) Vorlesungen über Zeitgeschichte<br />
An die Strategie der Sachlichkeit hielt sich der Angeklagte im großen und ganzen auch <strong>in</strong><br />
dem 340 Seiten starken Buch "Vorlesungen über Zeitgeschichte". Dar<strong>in</strong> stellte er - angeblich<br />
<strong>in</strong> der Absicht der Völkerverständigung - <strong>in</strong> Dialogform umfassend die Argumente <strong>des</strong> radikalen<br />
"revisionistischen" Flügels dar. Es handelt sich um die Argumente, die <strong>in</strong><br />
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