05.02.2013 Aufrufe

17 KLs 83/94 Landgericht Stuttgart Im Namen des Volkes Urteil in ...

17 KLs 83/94 Landgericht Stuttgart Im Namen des Volkes Urteil in ...

17 KLs 83/94 Landgericht Stuttgart Im Namen des Volkes Urteil in ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hoechst AG an Neumaier vom 14.5.1993, mit dem sich die Firma auch gegenüber diesem<br />

gegen die aufgedrängte Korrespondenz wehrte.<br />

70<br />

Der Angeklagte selbst schrieb daraufh<strong>in</strong> am 19.5.1993 e<strong>in</strong>en Brief an die Firma Hoechst AG,<br />

<strong>in</strong> der Hoffnung, e<strong>in</strong>e weitere Reaktion provozieren zu können, die publizistisch hätte ausgeschlachtet<br />

werden können, was ihm jedoch nicht gelang. In der gleichen Absicht schrieb er<br />

am 10.5.1993 e<strong>in</strong>en Brief an den "Wiesbadener Kurier", <strong>in</strong> dem er - vergeblich - e<strong>in</strong>e "Gegendarstellung"<br />

verlangte.<br />

ee) Die Juli- Ausgabe (Nr.4) erwähnt das "Gutachten" auf den Seiten 1, 3 und 4. Die Seite 4<br />

ist überwiegend der Werbung für Schriften <strong>des</strong> Angeklagten gewidmet. Besprochen werden<br />

das "Gutachten", das Buch "Vorlesungen über Zeitgeschichte" und die Broschüren "Der wissenschaftliche<br />

Erdrutsch durch das Rudolf-Gutachten" sowie "Die Zeit lügt!"; außerdem die<br />

beiden Bücher von Jürgen Graf. Des weiteren s<strong>in</strong>d Formulare abgedruckt, mit denen diese<br />

Werke im Verlag Remer/Heipke bestellt werden können. Auf der gleichen Seite bef<strong>in</strong>det sich<br />

e<strong>in</strong> Zitat aus der Zeitung "Le Monde", das mit "Die Argumente der Lügner" überschrieben<br />

und mit "Wir erzw<strong>in</strong>gen die Debatte" untertitelt ist.<br />

Das Bestellformular für die Broschüre "Der wissenschaftliche Erdrutsch durch das Rudolf-<br />

Gutachten" ist <strong>in</strong>haltlich und gestalterisch praktisch identisch mit dem Bestellformular für<br />

diese Broschüre, welches sich auf e<strong>in</strong>em Werbeflugblatt von Cromwell Press von Juli 1993<br />

bef<strong>in</strong>det. Bis auf kle<strong>in</strong>e<br />

71<br />

Änderungen besteht vollständige Übere<strong>in</strong>stimmung <strong>in</strong> Wortlaut, Interpunktion und graphischer<br />

Aufteilung. Die Schriftanordnung und die Rabattabelle für Massenbestellungen s<strong>in</strong>d<br />

identisch. Der Unterschied besteht nur dar<strong>in</strong>, daß die Bestelladresse <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall der Verlag<br />

Remer-Heipke und im anderen Cromwell Press ist. Das Werbeblatt wurde beim Angeklagten<br />

gefunden.<br />

Von der Ausgabe Juli 1993 wurden beim Angeklagten 35 Exemplare gefunden.<br />

ff) Die Ausgabe August 1993 (Nr.5) enthält unter dem Titel "Ex-Generalbun<strong>des</strong>anwalt Alexander<br />

von Stahl: Ich b<strong>in</strong> dafür nicht zuständig" e<strong>in</strong> angebliches Interview mit von Stahl, <strong>in</strong><br />

dem e<strong>in</strong> privater Brief von Stahls an den Angeklagten vom 13.2. 1992 abgedruckt ist. Der<br />

Angeklagte hatte von Stahl am 29.1.1992 <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Eigenschaft als Mitglied <strong>des</strong> CartellVerban<strong>des</strong>,<br />

e<strong>in</strong>es Zusammenschlusses katholischer Studentenverb<strong>in</strong>dungen, dem beide angehörten,<br />

angeschrieben und um e<strong>in</strong> persönliches Gespräch unter "Cartellbrüdern" über die "revisionistischen"<br />

Thesen zu Auschwitz sowie um die Vermittlung von Kontakten zu "hohen<br />

Kreisen" gebeten. In se<strong>in</strong>em kurzen Brief lehnte von Stahl e<strong>in</strong>e Unterstützung <strong>des</strong> Angeklagten<br />

mit der Begründung ab, er sei dienstlich mit dieser Problematik nicht befaßt und habe im<br />

übrigen auch ke<strong>in</strong>en Zweifel am Genozid der Verantwortlichen <strong>des</strong> Dritten Reiches an den<br />

72<br />

jüdischen Mitbürgern. Die Veröffentlichung dieses mehr als e<strong>in</strong> Jahr alten privaten und im<br />

Grunde aus "revisionistischer" Sicht un<strong>in</strong>teressanten Briefes <strong>in</strong> der Remer-Depesche diente<br />

nur dazu, durch die Nennung e<strong>in</strong>es bekannten <strong>Namen</strong>s, der dazu wegen se<strong>in</strong>er Ablösung vom<br />

Amt <strong>des</strong> Generalbun<strong>des</strong>anwaltes im Juli 1993 gerade die Schlagzeilen beherrschte, Aufmerk-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!